Betriebskostenförderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat am 28.10.2009 die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege bekannt gemacht.

Die Unterstützung wird zusätzlich zur gesetzlich festgesetzten Förderung nach dem Bayerischen Kinder-bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt. Gefördert werden mit den zusätzlichen Bundesmitteln die Betriebskosten der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Zuwendungsempfänger sind die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder zuständigen Gemeinden.

Der Bayerische Städtetag empfiehlt, um die Kommunen zu entlasten, die Fördermittel grundsätzlich nicht an die Träger von Einrichtungen weiterzuleiten.

Der Bayerische Gemeindetag hat folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Sofern eine Gemeinde mit einem freigemeinnützigen Träger eine sogenannte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, halten wir eine sofortige Durchreichung dieses erhöhten Ausbaufaktors nicht für erforderlich, da am Ende des Kindergartenjahres die ungedeckten Betriebskosten vom Träger sowieso in Rechnung gestellt werden. In den Fällen, in denen keine Kooperationsvereinbarung besteht, halten wir es für ein Gebot der Fairness, die zusätzlichen Mittel an die freigemeinnützigen Träger auszuzahlen, die eventuell ungedeckten Betriebskosten über Eigenmittel finanzieren.“ Ein Anspruch der Kindergartenträger auf Weitergabe der Bundesfördermittel besteht nicht.

Die Stadt Dettelbach hat mit vier von insgesamt sechs Kindergartenträgern aus dem Stadtgebiet Defizitübernahmevereinbarungen abgeschlossen. Hierin ist u. a. vereinbart, dass die Stadt dem Träger neben seinem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG, 100 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwillige Leistung gewährt.  

In der bisherigen Handhabung seit dem Jahr 2010 wurde bei der Auszahlung der Bundesmittel eine Mischform angewandt. Es wurden nur die Abschläge der Bundesmittel an alle Kindergartenträger (innerhalb der Stadt, als auch extern für Gastkinder) ausbezahlt. Eine Endabrechnung ist nie durchgeführt worden. Dies führte jedoch teils zu Über- und Unterzahlungen. Der Restbetrag der Gesamtfördersumme wurde von der Stadt Dettelbach einbehalten.

Eine allgemein gültige Regelung seitens der Stadt Dettelbach zur weiteren Vorgehensweise sollte erlassen wer den.

Beschluss

Die Stadt Dettelbach gibt ab 2021 die vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durchgeleiteten kompletten Bundesmittel an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen weiter, die keine Defizitübernahmevereinbarung mit der Stadt Dettelbach abgeschlossen haben.

An die auswärtigen Kindertageseinrichtungen, für Gastkinder aus dem Stadtgebiet Dettelbach, werden ab 2021 keine Bundesmittel mehr ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.10.2020 12:17 Uhr