Hornsche Spitalstiftung - Anpassung der Pflegesätze aufgrund Einzahlung in den Pflegeausbildungsfond


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport (Stadt Dettelbach) Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport 15.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit dem Pflegeberufegesetz wurde zum Juli 2017 eine Verordnung zur Finanzierung der Ausbildung verabschiedet.
Demnach ist jede Einrichtung (Krankenhaus, Stationäre Pflege, Ambulante Pflege) dazu verpflichtet in diesem Fond einzuzahlen.
Die Höhe der Einzahlung richtet sich nach der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten zum 15.12, sowie zum 01.05., jedes Jahres.
Unabhängig davon, ob die Einrichtung ausbildet ist sie zur Einzahlung verpflichtet. Die Höhe der Zahlung wird per Bescheid durch die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH festgelegt und wurde für das Kalenderjahr 2020 auf insgesamt 8.461,30 EUR festgelegt.
Diese Kosten können über eine Zusatzvereinbarung durch den Pflegesatz refinanziert werden. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Verhandlung der Vergütungsvereinbarungen.
Mit dem Bezirk Unterfranken wurde eine tägliche Ausbildungsumlage in Höhe von 1,85 EUR verhandelt.

Beschluss

Der Ausschuss beschließt eine Anpassung der Pflegesätze im Alten- und Pflegeheim der Horn´schen Spitalstiftung ab dem 01.08.2020 wie folgt:

„Neben dem Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (Pflegevergütung) wird für die Ausbildung von Pflegefachkräften im Sinne des § 12 Abs. 4 PflAFinV eine tägliche Ausbildungsumlage von 1,85 EUR vereinbart.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.06.2020 12:34 Uhr