Datum: 21.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Besprechungsraum des Verwaltungsgebäudes
Gremium: Bau- und Agrarausschuss
Körperschaft: Stadt Dettelbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Bauantrag zum Umbau und Anbau an ein Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 5044/15, Gemarkung Dettelbach
1.2 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer freistehenden Grenz- & Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/71, Gemarkung Effeldorf
1.3 Bauantrag zur Erweiterung des Zollamts Dettelbach durch Aufstockung zweier Geschosse, Fl.-Nr. 202/70, Gemarkung Effeldorf
1.4 Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes zu einem Verwaltungsgebäude (Hinterhaus, BA 03), Grundstück Fl.-Nr. 3747, Gemarkung Dettelbach
1.5 Information über Genehmigungsfreistellungen nach Art. 58 BayBO
1.5.1 Errichtung einer unterirdischen Zisterne auf Grundstück Fl.-Nr. 2451/8 und 2451/1, Gemarkung Dettelbach
1.6 Information über Bauvorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB
1.6.1 Wohnraumerweiterung im 1. Obergeschoss durch Aufstockung der Garage, Fl.-Nr. 75, Gemarkung Schernau
2 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von 4 Windenergieanlagen im Windvorrang- und vorbehaltsgebiet WK 21/WK39 in den Gemarkungen Dettelbach und Bibergau; Beteiligung der Träger öff. Belange
3 Gemeinde Prosselsheim, Aufstellung des Bebauungsplans "Zum Marienhof" im Ortsteil Püssensheim mit 6. Änderung des Flächennutzungsplans; frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Neuses am Berg - Sanierung der Kirchentreppe der St. Nicolai Kirche in Neuses am Berg, Information und Kostenübernahme
5 Bekanntgaben
6 Anfragen der Stadtratsmitglieder

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1
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1.1. Bauantrag zum Umbau und Anbau an ein Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 5044/15, Gemarkung Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Hochstein“ in Dettelbach. Das Bauvorhaben wurde bereits mittels formloser Bauanfrage in der Sitzung des Bau- und Agrarausschusses am 05.05.2022 behandelt und mehrere Befreiungen (Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung, Dachgaube sowie Wandhöhe) in Aussicht gestellt.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden nun final beantragt:

Grundflächenzahl (GRZ) – zulässig nach Bebauungsplan: 0,30
beantragt: 0,33
Überschreitungen der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen und Stellplätze mit deren Zufahrten sind per Gesetz bis zu einem gewissen Grad möglich (=GRZ II). Hier wird jedoch die Grundflächenzahl durch das Hauptgebäude überschritten. Bisher liegen hierfür keine Präzedenzfälle vor. Da der Ausschuss dem Bauvorhaben jedoch unter dem Aspekt der Nachverdichtung grundsätzlich zugestimmt hat, steht die Verwaltung der Überschreitung der GRZ I um 0,03 positiv gegenüber.

Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung – zulässig nach Bebauungsplan: Sattel- und Walmdach mit DN von mehr als 38°, rotes Material, 
beantragt: Flachdach mit 1-2°, Kies, extensive Flachdachbegrünung (Anbau Ost), Betonsteinplatten (Terrassenbelag Anbau Süd)
Aus gestalterischen Gründen ist ein Flachdach geplant. Dies reduziert auch die Gebäudehöhe insgesamt. Bauartbedingt ist die Ausführung der Dacheindeckung mit Kies, extensive Flachdachbegrünung und in Betonsteinplatten geplant.

Dachgaube als Giebel- oder Schleppgaube
Beantragt: Flachdachgaube
Bisher sind keine Flachdachgauben vorhanden. Es handelt sich um ein untergeordnetes Bauteil, daher steht die Verwaltung der Befreiung positiv gegenüber.

Stützmauer – zulässig 1 m
beantragt bis zu 2,61 m 
Momentan ist das südliche Nachbargrundstück (Fl.-Nr. 5044/14) zur Grenze des Baugrundstücks hin (zu steil) abgeböscht und mit einer Natursteinwand abgefangen. Dies führt dazu, dass bei stärkerem Regen regelmäßig Laub und Erdreich abgeschwemmt wird und das Grundstück hierdurch beeinträchtigt. Die beiden Nachbarn haben sich daher dazu entschlossen, eine höhere Stützmauer bis zu 2,61m auf der Grenze zu errichten, um so das südliche Grundstück besser nutzbar zu machen und eine Gefährdung des Baugrundstücks auszuschließen. Präzedenzfälle liegen hierfür nicht vor.
Nachdem das Baugebiet bereits voll bebaut ist, ist nicht zu befürchten, dass weitere Stützmauern in dieser Größenordnung zum Abfangen von Erdreich errichtet werden. Außerdem ist der betroffene Nachbar mit der Baumaßnahme einverstanden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt den folgenden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Hochstein“ in Dettelbach zu:

  • GRZ max. 0,33 (statt 0,3)
  • Dachform Flachdach (statt Sattel- und Walmdach)
  • Dachneigung 1-2° (statt mehr als 38 °)
  • Dacheindeckung grau, Kies und Betonsteinplatten und extensive Flachdachbegrünung (statt nur rotem Material)
  • Dachgaube mit Flachdach (statt Giebel- und Schleppgauben)
  • Stützmauer bis zu 2,61 m

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer freistehenden Grenz- & Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/71, Gemarkung Effeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbepark Dettelbach 2000“ in Effeldorf. 

Folgende Befreiungen werden benötigt: 

Baugrenze
Die Baugrenze wird durch das Bauvorhaben vollumfänglich überschritten. Nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO können Garagen jedoch auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Für Nebenanlagen liegen bereits mehrere Präzedenzfälle hinsichtlich der Baugrenze vor (Fl.-Nrn. 202/51, 202/52, 202/73, 202/35, 202/31). 

Freistehende Einzel- und Doppelgaragen
Im Bebauungsplan wurde zudem festgesetzt, dass freistehende Einzel- und Doppelgaragen unzulässig sind. Hierzu liegen bislang keine Präzedenzfälle vor. 

Die Zufahrt zur Garage soll von Westen über das Grundstück Fl.Nr. 202/55, Gemarkung Effeldorf erfolgen. 
Eine Erschließung des Grundstücks besteht nicht, da das Anwesen vor einiger Zeit geteilt wurde. Die Zufahrt müsste durch den Antragsteller zunächst hergestellt werden. Die Errichtung einer Zufahrt zum öffentlichen Grund wurde im Antrag auf isolierte Befreiung nicht thematisiert. 

Beschluss 1

Der Bau- und Agrarausschuss stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbepark Dettelbach 2000“ in Effeldorf hinsichtlich der Baugrenze und den freistehenden Einzel- und Doppelgaragen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Zufahrtssituation soll konkretisiert und dem Bau- und Agrarausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bei einem möglichen Bau einer Zufahrt sind sämtliche Herstellungskosten und die Kosten für den Unterhalt vom Bauherr zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

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1.3. Bauantrag zur Erweiterung des Zollamts Dettelbach durch Aufstockung zweier Geschosse, Fl.-Nr. 202/70, Gemarkung Effeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungplans „Gewerbepark Dettelbach 2000“ und wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Agrarausschusses vom 26.10.2023 und 21.12.2023 behandelt. Zuletzt wurde die beantragte Befreiung hinsichtlich der Baugrenze vom Ausschuss abgelehnt. 
Der Bauherr hat nochmals eine ausführliche Begründung seines Befreiungsantrags nachgereicht sowie zwei Alternativplanungen, bei denen sich der Treppenkomplex im Süden des Bestandsgebäudes und innerhalb der Baugrenze befindet. 

Begründung der Befreiung:




Das Landratsamt Kitzingen hat die Verwaltung aufgefordert, die Entscheidung unter Berücksichtigung der genannten Aspekte erneut zu treffen bzw. die Ablehnung ausführlicher zu begründen.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbepark Dettelbach 2000“ hinsichtlich der Baugrenze zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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1.4. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes zu einem Verwaltungsgebäude (Hinterhaus, BA 03), Grundstück Fl.-Nr. 3747, Gemarkung Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.4

Sachverhalt

Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Dettelbach-Ost – Am Gartenweinbergsweg/Auf der Hohe“. 

Da aus den Akten nicht ersichtlich ist, ob die derzeitige Nutzung als Verwaltungsgebäude bereits genehmigt ist, wird der jetzige Antrag zur Klarstellung gestellt.  
Die Nutzungsänderung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Beschluss

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.5. Information über Genehmigungsfreistellungen nach Art. 58 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.5
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1.5.1. Errichtung einer unterirdischen Zisterne auf Grundstück Fl.-Nr. 2451/8 und 2451/1, Gemarkung Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.5.1

Sachverhalt

Die Freistellungserklärung wurde mit Schreiben vom 27.02.2024 erteilt.

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1.6. Information über Bauvorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.6
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1.6.1. Wohnraumerweiterung im 1. Obergeschoss durch Aufstockung der Garage, Fl.-Nr. 75, Gemarkung Schernau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 1.6.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde mit Bescheid des Landratsamtes Kitzingen vom 20.02.2024 genehmigt.

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2. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von 4 Windenergieanlagen im Windvorrang- und vorbehaltsgebiet WK 21/WK39 in den Gemarkungen Dettelbach und Bibergau; Beteiligung der Träger öff. Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V172 7.2 MW.

Am Standort (und weiter Richtung Süden) sind bereits insgesamt neun Windenergieanlagen in Betrieb. Lt. dem Immissionsschutzgutachten werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten zusammen mit der Vorbelastung durch die bestehenden WEA zur Tag- und Nachtzeit eingehalten/unterschritten.
Die Vorgaben zum Schattenwurf werden an 10 von 15 betrachteten Rezeptoren erfüllt. Die auftretenden Überschreitungen werden durch die geplanten Windenergieanlagen verursacht und können durch eine Abschaltautomatik vermieden werden.

Bauplanungsrechtlich liegen die WEA im Außenbereich und sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i. v. m. § 249 BauGB zulässig. (Lage im Windvorrang- und vorbehaltsgebiet WK 21/WK39).

Hinsichtlich der Nutzung der städtischen Wirtschaftswege ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme auf die Stadt Dettelbach, Abteilung Tiefbau, zuzugehen und die Details abzusprechen. Auf die bestehenden Tonnagebegrenzungen wird in diesem Zusammenhang bereits jetzt hingewiesen.

Die Standorte der Windenergieanlagen sind seitens des Vorhabenträgers strategisch geplant worden. 
Allerdings sollten auf große Versiegelungsflächen verzichtet werden. 

Beschluss

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der beantragten vier Windenergieanlagen im Windvorrang- und vorbehaltsgebiet Dettelbach-Bibergau. Hinsichtlich der Nutzung der städtischen Wirtschaftswege ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme auf die Stadt Dettelbach, Abteilung Tiefbau, zuzugehen und die Details abzusprechen. Auf die bestehenden Tonnagebegrenzungen wird in diesem Zusammenhang bereits jetzt hingewiesen.
Windenergieanlage 1 sollte im Sinne der Flächenersparnis weiter an das bestehende Wegenetz herangerückt werden. Eine weitere Flächenversiegelung sollte vermieden werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Gemeinde Prosselsheim, Aufstellung des Bebauungsplans "Zum Marienhof" im Ortsteil Püssensheim mit 6. Änderung des Flächennutzungsplans; frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Prosselsheim hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zum Marienhof“ beschlossen.
Die Stadt Dettelbach wird nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt.

Die Gemeinde Prosselsheim beabsichtigt für den Gemeindeteil Püssensheim nordöstlich der bestehenden Siedlungsbebauung auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche nahe der Staatsstraße St 2270 dieses als Gewerbegebiet auszuweisen. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 20.110 m².

Durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes soll die zukünftige Entwicklung in städtebaulicher Hinsicht vor allem in Richtung wirtschaftlichen Aufschwungs der ländlichen Region gelenkt werden.

Beschluss

Es sind keine Belange der Stadt Dettelbach betroffen. Der Ausschuss beschließt daher, keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Neuses am Berg - Sanierung der Kirchentreppe der St. Nicolai Kirche in Neuses am Berg, Information und Kostenübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Kirchentreppe der St. Nicolai Kirche in Neuses am Berg befindet sich nach über 200 Jahren Nutzung mittlerweile in einem besorgniserregenden Zustand und wurde vom Landeskirchenarchitekten aus Gründen nicht gegebener Verkehrssicherheit gesperrt.
Seit über 5 Jahren bemüht sich die evangelische Kirchengemeinde Neuses am Berg nun, die Sanierung in die Wege zu leiten. Für nähere Einzelheiten wird auf die beigefügten Unterlagen, die von Pfarrer Ulrich Vogel vorgelegt wurden, verwiesen. 

Nachdem ein großer Teil der Kirchentreppe auf öffentlichem Grund liegt, hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hingewiesen, den Kontakt zur Stadt Dettelbach zu suchen. Die Recherche im städtischen Archiv nach einer Vereinbarung ö. ä. blieb jedoch erfolglos.
Nachdem die Kirche als Ensemble errichtet wurde und die Treppe der Kirche dient, liegt die Kostentragungspflicht grundsätzlich bei der Kirche selbst.

Ein erstes eingeholtes Angebot für die Sanierung der Treppe und der Mauer beläuft sich auf 130.000 €. Pfarrer Vogel wird nun sämtliche Förderstellen anfragen, um die Finanzierung soweit möglich zu decken. Es wird dennoch ein größerer Restbetrag an Baukosten erwartet. Die Kirche bittet darum, dass die Stadt sich mit einem gewissen Betrag an den Baukosten beteiligt.

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, die Rest-Baukosten der Sanierung der Kirchentreppe und der Mauer der St. Nicolai Kirche in Neuses am Berg bis zu 25 % der nicht förderfähigen Bruttokosten, maximal 20.000 € zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es gab keine Bekanntgaben.

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6. Anfragen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 21.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es gab keine Anfragen, die in die Zuständigkeit des Bau- und Agrarausschusses fallen.

Datenstand vom 28.03.2024 10:45 Uhr