Datum: 22.06.2020
Status: Abgeschlossen
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Dettelbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Nutzungskonzepts Badesee Dettelbach
2 Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Dettelbach (BGS/WAS)
3 Bekanntgabe des Prüfberichtes über die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Dettelbach und der Hornschen Spitalstiftung für das Haushaltjahr 2018
4 Betriebskostenförderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen
5 Zuschuss zur Beschaffung von EDV-Ausstattung für Mitglieder des Stadtrates
6 Fortführung der Erschließung des Baugebietes "An der Bibergauer Straße" in Euerfeld
7 Antrag der CSU Fraktion Dettelbach auf Einführung eines Förderprogramms zur Beseitigung von Leerständen von Ladenlokalen
8 Genehmigung einer Nebentätigkeit des ersten Bürgermeisters
9 Bekanntgaben
10 Anfragen der Stadtratsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Vorstellung des Nutzungskonzepts Badesee Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Matthias Bielek begrüsst zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ralph Schäffner von der arc.grün, landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh aus Kitzingen.
Zu Beginn seiner Präsentation stellt der Landschaftsarchitekt die aktuelle Nutzungsverteilung am Baggersee Dettelbach dar. Er informiert den Stadtrat über die vorhandene Bauleitplanung für das gesamte Gebiet und die Abbauplanungen der Fa. Heidelberger.
Weiterhin erläuterte er, dass er mit allen Nutzern des Sees gesprochen hat und fasst die Ergebnisse dieser Meinungserhebung zusammen. Danach soll der See als örtliche Naherholungs- oder Freizeitzone für die Dettelbacher Bürger und nicht zum Touristenmagnet entwickelt werden. Die Wünsche geheN u.a. dahin, dass Nutzungsbereiche und Nutzungszeiten klar geordnet und die Ausstattung für die Seenutzung verbessert werden sollen.
Daraus hat das Büro arc.grün einen Gestaltungsvorschlag entwickelt, der z.B. Platz für  Feuerstellen, Hundestrand, Beach-Volleyballfeld, einen Bootsanleger und unterschiedliche Badebereiche  bietet.

Erster Bürgermeister Matthias Bielek bedankt sich bei Herrn Schäffner für seine Ausführungen.
Zur Einleitung konkreter Maßnahmen werden weitere Gespräche mit dem Arbeitskreis Baggersee Dettelbach und den weiteren Beteiligten stattfinden.

zum Seitenanfang

2. Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Dettelbach (BGS/WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 25.05.2020 eine Erhöhung der Wassergebühren zum 01.01.2021  beschlossen. Die Beschlussvorlage sah keine Erhöhung des Wasserpreises für Bauwasser vor. Der Wasserpreis für das Bauwasser sollte in gleicher Weise um 0,15 € von derzeit 2,96 €/m³ auf 3,09 €/m³ erhöht werden. Es wird lediglich die Preiserhöhung der FWF weitergegeben. Die beiden Änderungen werden in eine Änderungsatzung eingearbeitet. Diese wird anschließend ausgefertigt.

Beschluss

§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 06. Dezember 2018 wird wie folgt geändert:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,09 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bekanntgabe des Prüfberichtes über die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Dettelbach und der Hornschen Spitalstiftung für das Haushaltjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Verwaltung hat am 27.04.2020 den Prüfungsbericht über die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Dettelbach und der Hornschen Spitalstiftung für das Haushaltsjahr 2018 erhalten.

Die Verwaltung hat zu den Anmerkungen und Feststellungen im Prüfbericht Stellung bezogen. Erster Bürgermeister Matthias Bielek gibt diese dem Stadtrat bekannt.

zum Seitenanfang

4. Betriebskostenförderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat am 28.10.2009 die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege bekannt gemacht.

Die Unterstützung wird zusätzlich zur gesetzlich festgesetzten Förderung nach dem Bayerischen Kinder-bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt. Gefördert werden mit den zusätzlichen Bundesmitteln die Betriebskosten der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Zuwendungsempfänger sind die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder zuständigen Gemeinden.

Der Bayerische Städtetag empfiehlt, um die Kommunen zu entlasten, die Fördermittel grundsätzlich nicht an die Träger von Einrichtungen weiterzuleiten.

Der Bayerische Gemeindetag hat folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Sofern eine Gemeinde mit einem freigemeinnützigen Träger eine sogenannte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat, halten wir eine sofortige Durchreichung dieses erhöhten Ausbaufaktors nicht für erforderlich, da am Ende des Kindergartenjahres die ungedeckten Betriebskosten vom Träger sowieso in Rechnung gestellt werden. In den Fällen, in denen keine Kooperationsvereinbarung besteht, halten wir es für ein Gebot der Fairness, die zusätzlichen Mittel an die freigemeinnützigen Träger auszuzahlen, die eventuell ungedeckten Betriebskosten über Eigenmittel finanzieren.“ Ein Anspruch der Kindergartenträger auf Weitergabe der Bundesfördermittel besteht nicht.

Die Stadt Dettelbach hat mit vier von insgesamt sechs Kindergartenträgern aus dem Stadtgebiet Defizitübernahmevereinbarungen abgeschlossen. Hierin ist u. a. vereinbart, dass die Stadt dem Träger neben seinem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG, 100 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwillige Leistung gewährt.  

In der bisherigen Handhabung seit dem Jahr 2010 wurde bei der Auszahlung der Bundesmittel eine Mischform angewandt. Es wurden nur die Abschläge der Bundesmittel an alle Kindergartenträger (innerhalb der Stadt, als auch extern für Gastkinder) ausbezahlt. Eine Endabrechnung ist nie durchgeführt worden. Dies führte jedoch teils zu Über- und Unterzahlungen. Der Restbetrag der Gesamtfördersumme wurde von der Stadt Dettelbach einbehalten.

Eine allgemein gültige Regelung seitens der Stadt Dettelbach zur weiteren Vorgehensweise sollte erlassen wer den.

Beschluss

Die Stadt Dettelbach gibt ab 2021 die vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durchgeleiteten kompletten Bundesmittel an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen weiter, die keine Defizitübernahmevereinbarung mit der Stadt Dettelbach abgeschlossen haben.

An die auswärtigen Kindertageseinrichtungen, für Gastkinder aus dem Stadtgebiet Dettelbach, werden ab 2021 keine Bundesmittel mehr ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Zuschuss zur Beschaffung von EDV-Ausstattung für Mitglieder des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Beginn der Wahlperiode wurde ein Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt. Voraussetzung für die Nutzung des Systems ist ein elektronischer Zugang. Zur Unterstützung der technischen Voraussetzungen gewährt die Stadt Dettelbach allen Stadtratsmitgliedern einen einmaligen Zuschuss für Beschaffung, Unterhalt und Wartung in Hö he von 650,00 €. Durch die elektronische Übermittlung der Unterlagen werden Druck- und Portokosten gespart. Die Deckung soll durch Einsparungen bei anderen Haushaltstellen erfolgen.

Beschluss

Die Stadtratsmitglieder und ggf. Ortssprecher erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 650,00 € zur Beschaffung und Bereitstellung der technischen Ausstattung für die Nutzung das Ratsinformationssystems. Die außerplanmäßigen Ausgaben zur Förderung der Beschaffung der technischen Ausstattung zur Nutzung des Ratsinformationssystems (RIS) in Höhe von 15.000 € werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Fortführung der Erschließung des Baugebietes "An der Bibergauer Straße" in Euerfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Die CSU Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 28.11.2019 die Durchführung der weiteren Erschließungen des Baugebiets „Bibergauer Straße“ in Euerfeld sowie die Ausführungsplanung und die Beauftragung der Ausschreibungen beantragt.
Die Ausführungsplanung liegt bereits für das gesamte Baugebiet vor.

Im Haushalt 2020 sind unter den Haushaltsstellen 6300.9504 (Gemeindestraßen), 7000.9501 (Kanal) und 8150.9507 (Wasser) Mittel für die Erschließung vorgesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der weiteren Erschließungen des Baugebiets Euerfeld „An der Bibergauer Straße“ und beauftragt das Büro TIG Ingenieure, Nürnberg, mit der Ausschreibung der Bauleistungen und den weiteren Leistungsphasen der Erschließungsplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag der CSU Fraktion Dettelbach auf Einführung eines Förderprogramms zur Beseitigung von Leerständen von Ladenlokalen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Dieser Antrag war vom Stadtrat erstmalig in seiner Sitzung vom 17.02.2020 behandelt worden.
Da die Stadtratsmitglieder noch Konkretisierungen der Richtlinie für erforderlich hielten, wurde dieser TOP auf die nächste Sitzung des Stadtrats vertagt. Die Fraktionen waren gebeten worden, konkrete Änderungsvorschläge bis spätestens 09.03.2020 in der Stadtverwaltung einzureichen.

Generell anzumerken ist, dass es für dieses Förderprogramm aktuell keine Mittel vom Amt für Ländliche Entwicklung und der Städtebauförderung zur Mitfinanzierung gibt.
Auch enthält der städtische Haushalt hierfür keinen Ansatz.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die Einführung eines Förderprogramms zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien in Dettelbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

 Der Stadtrat stellt hierfür ab dem Jahr 2021 einen jährlichen Ansatz in Höhe von 20.000 € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Richtlinie zur Beseitigung und/oder Vorbeugung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien in Dettelbach mit den bereits besprochenen Änderungen hinsichtlich der Berücksichtigung nur ortsüblicher Mieten und der Option, dass der Förderzeitraum von 12 Monaten nochmals um 12 Monate verlängert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Genehmigung einer Nebentätigkeit des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Matthias Bielek beantragt mit Schreiben vom 25.05.2020 die Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Diese umfasst die Moderation von Veranstaltungen, Erstellung von Podcasts und Live-Kommentare bei Sportveranstaltungen für TV Sender. Die Tätigkeiten werden ausschließlich außerhalb seiner Arbeitszeit stattfinden und im Durchschnitt acht Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Zweiter Bürgermeister Herbert Holzapfel übernimmt die Sitzungsleitung.

Für die Übernahme von Nebentätigkeiten ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung des Dienstherrn (Stadt Dettelbach) erforderlich (Art. 30 KWBG, Art 81 Abs. 2 Satz1 BayBG).

Die Genehmigung gilt als allgemein erteilt, wenn alle Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden, hierbei dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Vergütungen hierfür jährlich insgesamt den Betrag von 2.400 € nicht übersteigen. Da Letzteres bei Herrn Bielek nicht zutrifft, bedarf es der Genehmigung durch den Stadtrat.

Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 2 KWBG i.v.m. Art 81 Abs. 3 Satz 5 BayBG ist die Nebentätigkeitsgenehmigung längstens auf die Dauer der laufenden Amtszeit zu befristen.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt Herrn ersten Bürgermeister Matthias Bielek die beantragte Genehmigung für eine Nebentätigkeit gemäß Art. 81 Abs. 2 BayBG. Die Genehmigung ist längstens auf die Dauer der laufenden Amtszeit (30.04.2026) befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö beschließend 9
zum Seitenanfang

10. Anfragen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Dettelbach) Sitzung des Stadtrates 22.06.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

10.1 Spielplatz in Brück
SRM Raimund Sauer erkundigt sich hinsichtlich der Gestaltung des Spielplatzes in Brück.
Der Sitzungsleiter teilt mit, dass hierüber der Bau- und Agrarausschuss in seiner kommenden Sitzung beschließen wird.

10.2 Grundstück in Schnepfenbach gegenüber der Kirche
SRM Joachim Beck  bittet darum, sich über das Grundstück in Schnepfenbach gegenüber der Kirche Gedanken zu machen.

Datenstand vom 06.10.2020 12:17 Uhr