Datum: 05.10.2020
Status: Abgeschlossen
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Dettelbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Querungshilfe im Zusammenhang mit der Vorplanung Linksabbiegespur der Fa. Heidelberger in der ST 2450
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
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Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Fa. Heidelberger Sand + Kies GmbH plant die Erweiterung ihrer Kiesausbeute.
Ein von der Fa. Heidelberger beauftragtes Ingenieurbüro soll dafür eine gefahrlose und geeignete Einmündung von der ST 2450 in die Straße „An der Staustufe“ mittels Linksabbiegespur überprüfen.
Von der Stadt wurde eine Überprüfung dahingehend beantragt, ob und in welcher Form eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Der Bau einer Unterführung wird vom Staatlichen Bauamt und dem planenden Ingenieurbüro als Ergebnis einer Abwägung aller zu berücksichtigenden Faktoren als nicht zielführend und nicht sinnvoll erachtet.
(fehlende Wirtschaftlichkeit, hohe Baukosten, hohe Ablöseforderungen, hoher Unterhaltsaufwand, fehlende Verhältnismäßigkeit, notwendige Barrierefreiheit, Hochwasserschutz).
Der Flächenverbrauch und der erforderliche Grunderwerb wären beachtlich. Auch wird die Akzeptanz bei den Benutzern bezweifelt.
Aus Sicherheitsgründen (unkontrolliertes Queren der ST 2450) sollte im Bereich der geplanten Linksabbiegespur nicht auf eine Querungshilfe verzichtet werden,
Es wurden deshalb verschiedene Möglichkeiten einer Querung der ST 2450 untersucht.
Bei der bevorzugten Lösungsvariante wird der bestehende Geh- und Radweg auf der Nordseite der ST 2450 auf das Straßenniveau der ST 2450 angehoben und über die Mittelinsel auf die Südseite der ST 2450 geführt.
Die bestehende Treppe wäre zurückzubauen.
Die Baukosten für die Querungshilfe liegen bei ca. 55.000,- €.
Der Baubeginn für die Linksabbiegespur (Fa. Heidelberger) ist für das Frühjahr 2021 geplant.
Eine evtl. Verbreiterung des vorhandenen Geh- und Radweges sollte im Rahmen der Planung geprüft werden.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt die Planung für eine höhengleiche Querung der ST 2450
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, mit dem von der Fa. Heidelberger Sand + Kies GmbH beauftragten Ingenieurbüro einen HOAI-konformen Vertrag für die Planungsleistungen abzuschließen. Das Ingenieurbüro SRP ist der Verwaltung bei der BM „Erweiterung des Industriegebietes Dettelbach-Ost“ als leistungsstarker Partner bestens bekannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Antrag der Freien Wähler Fraktion Dettelbach auf Ausbau des Sandweges im unteren Bereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
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Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Die Freie Wähler Fraktion Dettelbach hat mit Schreiben vom 22.06.2020 beantragt den Ausbau des Sandweges vorrangig zu planen und in Auftrag zu geben.
Für den unteren Bereich des Sandweges existiert bereits aus dem Jahr 2014 eine Vorplanung des Ing.büros TIG.
Die damals ermittelten Kosten auf den heutigen Stand hochgerechnet, ergibt Kosten in Höhe von ca. 475.000 € .
Beschluss 1
Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Freien Wähler Fraktion dahingehend zu, den Ausbau des Sandweges vorrangig zu planen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Ing.büro TIG wird beauftragt, Planung und Kostenschätzung zu aktualisieren und ein Honorarangebot abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Im Haushalt 2021 sind für die Planung des Ausbaus des Sandweges Mittel in Höhe von 60.000 € vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Barrierefreier Gehweg von der Eichgasse über den Marktplatz bis zur Einmündung Bamberger Straße/Falterstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
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Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt
Bei der Stadtverwaltung häufen sich vermehrt die Forderungen nach einer besseren Begehbarkeit vom Bereich „Brücker Tor“ über den Marktplatz bis zur Einmündung in die „Bamberger Straße“ und vom Marktplatz in die Falterstraße bis zum asphaltierten Straßenbereich.
Vor allem für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Familien/Eltern mit Kinderwagen, Personen mit Rollkoffern oder Rollatoren, bedeutet das Straßen- bzw. Gehsteigpflaster eine nicht zu unterschätzende Beeinträchtig
ung.
Eine Lösung besteht darin, auf der Gesamtlänge von ca. 240 m und in einer Breite von 1,20 m durchgängig das unebene, teils aus grob behauenen Pflastersteinen bestehende Kopfsteinpflaster, auszutauschen. Als Ersatz kann dafür ein speziell auf die bessere Begehbarkeit abzuzielender Pflaster- bzw. Plattenbelag mit engen Fugen verlegt werden.
Unter Berücksichtigung einer Kompletterneuerung im Bereich „Brücker Tor“ bis Eichgasse Hs.Nr.15, wäre dies mit Baukosten i.H.v. ca. 135.000,- € zu realisieren.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den barrierefreien Gehsteig vom Brücker Tor“ über den Marktplatz bis zur Einmündung in die „Bamberger Straße“ und vom Marktplatz in die Falterstraße bis zum asphaltierten Straßenbereich durchzuführen. Im Haushalt 2021 werden dafür die Baukosten i.H.v 135.000 € eingestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ingenieurleistungen drei Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Tiefbaumaßnahmen der Stadt Dettelbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
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Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Für die kommenden Jahre sind umfangreiche Tiefbaumaßnahmen abzuwickeln. Zum Teil bestehen hierzu gesetzliche Verpflichtungen (Eigenüberwachungsverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, etc).
Die systematisch durchzuführenden Untersuchungen (u. a. hydraulische Gesamtbetrachtung des Kanalnetzes, bzw. 10-Jahres-Programm der Kanal-TV-Untersuchung) werden weitere umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich machen.
Technischer Rat Uwe Koßner erläutert dem Stadtrat die nachfolgenden Maßnahmen.
Nr.
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Maßnahme
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Kosten (€)
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Verpflichtung
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1
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Brückenprüfungen
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30.000,00
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Ja DIN 1076
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2
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Fremdwassersanierungskonzept
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50.000,00
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Ja Eigenüberwachungsverordnung
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3
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Fremdwassersanierung
Euerfeld
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1.800.000,00
|
Ja Wasserhaushaltsgesetz
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4
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Kanalsanierung
Bibergau
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2.500.000,00
|
Ja Wasserhaushaltsgesetz
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5
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Kläranlage
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1.800.000,00
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Ja Stadtrat
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6
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Hochwasserschutz
HQ 20
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200.000,00
|
Ja Stadtrat, Wasserhaushaltsgesetz
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7
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Baugebiet Euerfeld
BA 3
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430.000,00
|
Ja Stadtrat
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Nr.
|
Maßnahme
|
Kosten (€)
|
Verpflichtung
|
1
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Querung der Staatsstraße
Unterführung oder
Höhengleiche Querung
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1.200.000,00
50.000,00
|
|
2
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Barrierefreier Gehweg
Eichgasse – Bamberger Straße
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135.000,00
|
|
3
|
Straßensanierung
Brück
GVS Bibergau – Effeldorf
Effeldorf
Euerfeld
|
120.000,00
1.300.000,00
670.000,00
640.000,00
|
|
4
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Baugebiet Dettelbach
Bromberg
|
600.000,00
|
|
5
|
Radweg
Dettelbach Bahnhof – Effeldorf
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280.000,00
|
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6
|
Ausbau Sandweg
|
470.000,00
|
|
Die Maßnahmen können nicht alle parallel durchgeführt werden, sondern nur in dem Rahmen, in dem die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Im Zuge des Haushalts sind die Maßnahmen endgültig
festzulegen.
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5. Hochbaumaßnahmen der Stadt Dettelbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
|
Sitzung des Stadtrates
|
05.10.2020
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Verschiedene – teilweise bereits auf den Weg gebrachte – Hochbaumaßnahmen müssen in den nächsten Jahren durchgeführt werden. Teilweise bestehen auch hierzu gesetzliche Verpflichtungen.
Bautechnikerin Dorothea Graber vom Sachgebiet Hochbautechnik verteilt an den Stadtrat eine Zusammenstellung anstehender Hochbaumaßnahmen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:
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Projekt
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Aktueller Stand
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Weitere Vorgehen
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Zeitschiene
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1.
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Bibergau/Effeldorf
Kindertagesstätte
Anbau und General-sanierung
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Architekt und Fachplaner bis LPH 6 beauftragt
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Eingabeplanung in Fertigung;
Förderunterlagen werden vorbereitet;
Klärung Bedarfsplanung für evtl. 4. Gruppe
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Baueingabe und Förderantrag fertigstellen und beantragen bis Anfang Okt 2020;
Fertigstellung der Baumaßnahme Sommer 2022
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2.
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Dettelbach
Verwaltungsgebäude
Barrierefreiheit, Brandschutztechnische Ertüchtigung, Umbau und Renovierung
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Architekt mit LPH 1+2 beauftragt;
Brandschutzgutachter beauftragt;
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Bestandspläne liegen vor;
Grundlagenermittlung / erste Vorplanung wurde im Sept. 2020 vorgestellt
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Vorentwurf - Gesamtkonzeptplanung mit Klärung der einzelnen Bauabschnitte bis Ende 2020 / Anfang 2021;
Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung bis Mai 2021;
Festlegung der Bauabschnitte bzgl. der Zeitschiene;
Ausführung in mehreren Bauabschnitten
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3.
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Dettelbach
Wallfahrtsweg
Modernisierung – Umbau
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Architekt mit LPH 1+2 beauftragt;
Bestandsplanung,
BS-Konzept,
Energiekonzept,
SiGeKo beauftragt
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Bestandsaufmaß durch beauftragten Architekten
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Bestandsaufnahme und Vorentwurf bis Ende 2020;
Angebotseinholung und Beauftragung der Fachplaner HLS, ELT, ggf. Tragwerksplaner usw. – Frühjahr 2021
Ausführung der Baumaßnahme 2021/2022 in 2 Bauabschnitten
(Umzug der Mieter erforderlich)
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4.
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Neusetz
Feuerwehrgerätehaus
Umbau
|
Planung mit FFW und Kreisbrandrat abgestimmt
|
Kosten werden durch Verwaltung ermittelt; und div. Angebote eingeholt
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Kostenermittlung 2020;
Ausführung teilweise durch FFW Neusetz in Eigenleistung; Fertigstellung 2021
|
5.
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Effeldorf
Sirenenmast
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Standortsuche abgeschlossen;
(oberhalb Friedhof)
Angebot der N-Ergie zu neuem Stromanschluss liegt vor
|
Einholung Kostenangebote und Beauftragung - Errichtung Sirenenmast mit Fundament; Rückbau der Sirene auf altem Feuerwehrhaus;
Auftrag für neue Stromversorgung
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Herbst/Winter 2020
|
6.
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Effeldorf
Feuerwehrgerätehaus
Erweiterung Abgasabsaugung
|
Einholung Kostenangebot und Beauftragung der Fachfirma
|
Ausführung durch Fachfirma
|
Herbst/Winter 2020
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7.
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Euerfeld
Feuerwehrgerätehaus
Einbau Abgasabsauganlage
|
Einholung Kostenangebot und Beauftragung der Fachfirma
|
Ausführung durch Fachfirma
Angebotseinholung und Beauftragung der erforderl. Elektroarbeiten
|
Herbst/Winter 2020
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8.
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Bibergau
Feuerwehrgerätehaus
Umbau oder Neubau
|
Planung mit Feuerwehr abgestimmt;
Baueingabe vorbereitet;
Durchführungsbeschluss vertagt
|
FFW Bibergau will bis Ende Nov. 2020 klären, ob im Stadtteil Bibergau Baugrund für den Neubau eines FFW-Gerätehauses zu erwerben wäre.
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Entscheidung durch Stadtrat Neubau oder Umbau bis Ende 2020;
Honorarangebote für Planungsleistung und Fachplaner einholen
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9.
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Dettelbach
Maintalhalle
|
Bedarfsplanung abgeschlossen;
Bewerbung für Förderprogramm eingereicht
|
Stadtratsentscheidung
Generalsanierung / Neubau;
Klärung der Förderprogramme
|
Grundsatz-Entscheidung Stadtrat bis Ende 2020;
Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
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10.
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Dettelbach
Historisches Rathaus
Barrierefreiheit - Fluchttreppenhaus
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Vorab Klärung mit Landratsamt, Denkmalschutz und BS-Gutachter;
Zustimmung erhalten; Aufzug und Treppenhaus an der nord-östlichen Gebäudeecke
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Honorarangebote für Planungsleistung und Fachplaner einholen
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Antrag auf Förderung bei der
Regierung v.Ufr. stellen;
Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
|
11.
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Dettelbach
Historisches Rathaus
Reparatur Fassade mit Außentreppe
|
Kaputte Putzfassade im Erdgeschoss und an der Außentreppe
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Begutachtung mit Fachfirma und Schätzung der Kosten;
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Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragen;
Kostenangebote einholen; mögliche Förderungen beantragen;
Beauftragung und Ausführung 2021
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12.
|
Dettelbach
Bauhof – ehem. BayWa Gelände
|
Auswertung Gutachten
|
Honorarangebote für Planungsleistung und Fachplaner einholen;
Angebot und Beauftragung für Bestandaufmaß
|
Bestandsaufmaß und Vorplanung Winter 2020/2021;
Planung und Ausführung 2021 und 2022
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13.
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Dettelbach
Rudolf-von-Scherenberg Schule
Brandschutz
|
Vorabzug BS-Gutachten liegt vor
|
Klärung und Einschätzung der notwendigen Umbaumaßnahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung aufgrund des Brandschutz-Gutachtens
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Vorstellung im Stadtrat zu den erforderlichen Maßnahmen;
Honorarangebote für Planungsleistung und Fachplaner einholen
|
14.
|
Dettelbach
Götzhaus
|
Bestandspläne liegen vor;
|
Zusammenkunft Götzhaus-Kommission
|
Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
|
15.
|
Dettelbach
Kindergarten
St. Sebastian
Aufstockung
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Stadtratsbeschluss vom 17.12.2018;
Voruntersuchung Statik zur Aufstockung eingeholt;
Aufstockung möglich
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Honorarangebote für Planungsleistung einholen
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Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
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16.
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Effeldorf
Gemeindehaus
Taubenmistentsorgung im Spitzboden
|
Ortseinsicht durch Verwaltung erfolgt
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Klärung der statischen Tragfähigkeit der obersten Geschossdecke
Einholung von Angeboten zur Taubenmistentsorgung
|
Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
|
17.
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Dettelbach
Obdachlosenwohnheim
|
Stadtratsbeschluss vom 19.03.2018 zur Angebotseinholung
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Honorarangebote für Planungsleistung und Fachplaner einholen;
Angebot und Beauftragung für Bestandaufmaß
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Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
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18.
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Neusetz
Gemeindehaus
Zugang, Eingang Einfriedung verbessern;
feuchter Keller
|
Ortseinsicht mit Bürgern des Ortsteils Neusetz
|
Planung durch Verwaltung
Kostenangebote einholen und Beauftragung
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Ausführung entsprechend Prioritätenfestlegung
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19.
|
Dettelbach
Kindergarten St. Maria
|
Genehmigung für Container-Regelgruppe bis Ende 2022
|
Kostenangebote einholen und Beauftragung zum Rückbau der Containergruppe
|
Rückbau der Container-Gruppe in Abstimmung mit Kindergarten St. Maria bis Ende 2022
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20.
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Projekte für Bauunterhalt nicht enthalten
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|
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Die Maßnahmen können nicht alle parallel durchgeführt werden, sondern nur in dem Rahmen, in dem die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Im Zuge des Haushalts sind die Maßnahmen endgültig
festzulegen.
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6. Zweckvereinbarung zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs;
Aufnahme der Marktgemeinde Schwarzach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
|
Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die Verwaltung des Markts Schwarzach hat mit der Stadtverwaltung Dettelbach Kontakt bzgl. der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Marktgebiet aufgenommen. Die Verkehrsüberwachung der Stadt Dettelbach ist personell in der Lage die Verkehrsüberwachung im Rahmen von 5 Wochenstunden für den Markt Schwarzach zu leisten.
Der Rat der Marktgemeinde hat in seiner Sitzung vom 08.09.2020 für eine Aufnahme in die bestehende Zweckvereinbarung gestimmt und einen Antrag auf Aufnahme in die Zweckvereinbarung gestellt. Am 21.09.2020 fand ein Arbeitstreffen der Mitglieder der Zweckvereinbarung statt. Alle Mitglieder haben sich für eine Aufnahme ausgesprochen.
Beschluss
„Der Stadtrat stimmt der nachfolgender Zweckvereinbarung zu:
Zweckvereinbarung
zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich aller Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes
zwischen
der Stadt Dettelbach
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Matthias Bielek
und
der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen,
für die Stadt Gerolzhofen
vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Thorsten Wozniak,
und
der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit,
für die Stadt Marktbreit
vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Harald Kopp,
und
der Stadt Prichsenstadt,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister René Schlehr
und
der Verwaltungsgemeinschaft Volkach,
für die Stadt Volkach
vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Heiko Bäuerlein.
und
dem Markt Schwarzach am Main
vertreten durch Herren Ersten Bürgermeister Volker Schmitt
Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen die oben genannten Körperschaften folgende Zweckvereinbarung:
§ 1 Aufgaben
Die Stadt Dettelbach und die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, die Stadt Prichsenstadt, die Verwaltungsgemeinschaft Volkach und der Markt Schwarzach am Main sind aufgrund von § 88 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Polizei (§ 91 ZustV). Das betrifft die Verstöße im ruhenden Verkehr sowie die Verfolgung und Ahndung der dabei festgestellten Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, soweit die Kommunen die Zuständigkeiten auch tatsächlich wahrnehmen. Die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Tätigkeiten zwischen den Kommunen und der zuständigen Dienststelle der Bayerischen Polizei werden durch schriftliche Vereinbarung geregelt. Die Körperschaften führen die Verkehrsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften durch.
§ 2 Personal
Das für die Durchführung der übertragenen Aufgaben benötigte Personal wird von der Stadt Dettelbach gestellt. Personalentscheidungen werden durch die Stadt Dettelbach getroffen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, dass die Stadt Dettelbach Personal nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anmietet und für den Außendienst und Innendienst bereitstellt. Die zuständigen Bediensteten der Stadt Dettelbach sind diesem Personal gegenüber vorrangig weisungsbefugt.
§ 3 Übertragung von Befugnissen
Die Vertragspartner übertragen die hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren der Stadt Dettelbach. Die Entscheidung über Zeit und Ort der Überwachung trifft jeder Vertragspartner in Absprache mit der Stadt Dettelbach im Rahmen deren Leistungsfähigkeit. Die Vertragspartner unterstützen das Innendienstpersonal der Stadt Dettelbach bei notwendigen Recherchen zur Bearbeitung anstehender Verfahren. Die Vertragspartner benennen einen verwaltungsinternen Ansprechpartner.
§ 4 Kostenverteilung
1. Die Vertragspartner erstatten der Stadt Dettelbach die anfallenden Personal- und Sachkosten wie folgt:
- Alle eingegangenen Verwarnungsgelder und Gebühren fließen der Stadt Dettelbach zur Kostendeckung zu.
Soweit die Kosten durch die Einnahme aus Verwarnungsgeldern und Gebühren nicht gedeckt werden können, wird das Defizit aus Personal- und Sachaufwand auf die beteiligten Gemeinden im Verhältnis der Einsatzzeiten umgelegt. Die Fahrtkostenerstattungen werden entsprechend den Fahrtenbüchern abgerechnet.
Die Kosten für die erstmalige Ausstattung der „Kommunalen Verkehrsüberwachung“ wurden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag 31.12.1995 des Vorjahres) auf die beteiligten Kommunen verteilt.
Bei Ausscheiden von Vertragspartnern werden die einmaligen Kostenbeteiligungen nicht zurückerstattet.
Für den Fall der Neuaufnahme weiterer Vertragspartner haben diese als Aufnahmepauschale den nach Abs. 3 ermittelten Durchschnittsbetrag je Einwohner, multipliziert mit der letzten vor der Aufnahme ermittelten amtlichen Einwohnerzahl, zu entrichten. Diese Aufnahmepauschale wird den Einnahmen aus Verwarnungsgeldern und Gebühren des der Aufnahme vorangehenden Jahres zugeschlagen.
Etwaige Überschüsse werden nach dem in Abs. 2 genannten Schlüssel an die Beteiligten Kommunen ausgezahlt, sofern der Auszahlungsbetrag einen Betrag von 500,00 € überschreitet. Beträge unterhalb dieser Bagatellgrenze werden den Einnahmen aus Verwarnungsgeldern und Gebühren des der Abrechnung folgenden Jahres zugeschlagen.
2. Die Stadt Dettelbach erstellt für jedes Haushaltsjahr eine Jahresstatistik aus der sich die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern, die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Aufwand für Außendienststunden ergeben. Die Daten werden für jede teilnehmende Kommune ermittelt.
3. Die Stadt Dettelbach informiert die Vertragspartner unverzüglich sowohl über jede wesentliche Änderung der Kosten, als auch über Änderungen des eingesetzten Personals bzw. der Dienstleistungsfirma.
4. Der Umfang der notwendigen Personal- und Sachausstattung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich mit Stimmenmehrheit der teilnehmenden Gemeinden festgelegt. Jede Gemeinde hat hierbei eine Stimme.
§ 5 Inkrafttreten
- Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2021.
- Diese Zweckvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 08.05.2017 außer Kraft.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6 Schlussbestimmungen
Die beteiligten Kommunen erhalten jeweils eine Ausfertigung der vom zuständigen Landratsamt Kitzingen (Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG) genehmigten Zweckvereinbarung.
Wird die Zweckvereinbarung gekündigt oder aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung statt. Die nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibenden Kosten sind der Stadt Dettelbach von der beteiligten Gemeinde gem. § 4 zu erstatten.
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten soll die
Aufsichtsbehörde angerufen werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Antrag Eva-Maria Weimann zur Festsetzung von Gestaltungsvorgaben in Bebauungsplänen bezüglich unbebauter Flächen der bebauten Grundstücke
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
|
Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Energie- und Umweltausschusses vom 06.08.2020 stellte SRM Eva-Maria Weimann nachfolgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen folgende bauplanungsrechtlichen Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte aufzunehmen:
Nicht überbaubare, sowie überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten;
Die Anlage und flächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteine o.ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und Zufahrten – wirksam auszuschließen.
Verschiedene Kommunen haben bereits vergleichbare Regelungen in ihren Bebauungsplänen aufgenommen.
SRM Raimund Sauer erachtet eine Änderung der Formulierung dahingehend für sinnvoll, statt „flächig“, „großflächige“ Abdeckungen auszuschließen und stellt daher folgenden Antrag
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen folgende bauplanungsrechtlichen Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte aufzunehmen:
Nicht überbaubare, sowie überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten;
Die Anlage und großflächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteine o.ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und Zufahrten – ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen folgende bauplanungsrechtlichen Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte aufzunehmen:
Nicht überbaubare, sowie überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten;
Die Anlage und flächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteine o.ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und Zufahrten – ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
|
Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Matthias Bielek informiert zum Antrag CSU Stadtratsfraktion auf Erweiterung des Parkplatzes an den Spitalgärten.
Die Verwaltung bemüht sich seit 2007 um den Ankauf der Grundstücke Fl.Nr. 2581 u. 2592, Gemarkung Dettelbach,
zur Erweiterung der Parkfläche. Der Grundstückseigentümer wurde zuletzt mit Schreiben 30.07.2020 kontaktiert.
zum Seitenanfang
9. Anfragen der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Dettelbach)
|
Sitzung des Stadtrates
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05.10.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Es gab folgende Anfragen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen:
9.1 SRM Joachim Beck teilt mit, dass für die Mitglieder der SPD-Fraktion die geplante Klausurtagung im November nicht möglich ist und wünscht nach Möglichkeit einen Termin im Januar 2021.
9.2 SRM Eva-Maria Stöcklein erkundigt sich, wann die Beratungen für den Haushalt 2021 beginnen.
Datenstand vom 04.11.2020 16:48 Uhr