Datum: 25.06.2020
Status: Abgeschlossen
Gremium: Bau- und Agrarausschuss
Körperschaft: Stadt Dettelbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 2750/45, Euerfeld
1.2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Krautackerweg" zur Errichtung eines Gartenpavillons, Fl.-Nr. 143/2, Brück
2 Stadt Kitzingen - 43. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und 1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 71 "Am Wilhelmsbühl"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze; Widmung der Straße „Am Weiher“ in der Gemarkung Effeldorf
4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze; Einziehung einer Teilfläche/Wendehammer der Straße „Lange Länge“ Fl. Nr. 2452 der Gemarkung Dettelbach
5 Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach (Vorhaben Nr. 20), Abschnitt 1 (Grafenrheinfeld -Rittershausen)
6 Anfragen der Stadtratsmitglieder

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö 1
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1.1. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 2750/45, Euerfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „An der Bibe rgauer Straße“ in Euerfeld.

Die Bauherren beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung. Lt. Bebauungsplan muss die Dacheindeckung in rotem (ziegelrot bzw. naturrot) oder rotbraunem Material erfolgen.
Geplant ist ein anthrazitfarbenes Dach. Hierfür liegen bereits Präzedenzfälle vor.

Des Weiteren wurde eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der überlangen Grenzbebauung im Osten beantragt. Hierüber entscheidet jedoch das Landratsamt Kitzingen im weiteren Verfahren.

Beschluss

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Bibergauer Straße“ in Euerfeld hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung zu, um ein anthrazitfarbenes Dach errichten zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Krautackerweg" zur Errichtung eines Gartenpavillons, Fl.-Nr. 143/2, Brück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Krautackerweg“ in Brück. Das Gartenhaus soll der Unterbringung von Geräten für den späteren Hausbau sowie von Gartengeräten dienen und keine Aufenthaltsräume beinhalten. Grundsätzlich ist die Errichtung eines Gartenhauses in dieser Größenordnung (unter 75 m³) verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Eine solche Vorschrift ist der Bebauungsplan „Am Krautackerweg“.
Da das (verfahrensfreie) Vorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, ist die Zustimmung der Stadt Dettelbach zu sog. isolierten Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig und beantragt worden:

Von Bebauung freizuhaltende Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Das Gartenhaus soll im Bereich des Grundstücks errichtet werden, der lt. Bebauungsplan von Bebauung freizuhalten ist.

Diese Festsetzung ist zum einen entlang des Baches vorhanden und soll hier den durchgängigen Grünzug entlang des Schnepfenbaches erhalten, um die einheitliche Durchgrünung des Baugebietes zu gewährleisten und den Versiegelungsgrad in diesem Baugebiet zu reduzieren. Zum anderen betrifft es auf dem Baugrundstück auch den Norden des Grundstücks in Richtung Spielplatz/Sportplatz. Von dieser Festsetzung im Norden ist, wie im Bebauungsplan zu sehen ist, lediglich dieses Grundstück betroffen. Auch die Bauflucht („verlängerte“ Baugrenze) wird eingehalten. Es sollte jedoch ein ausreichender Schutz (z. B. Zaun) erstellt werden, da die Bepflanzung an dieser Stelle entfällt und das Pavillon in Grenznähe zum Spielplatz/Sportplatz stehen soll. Für die überbaute Fläche ist eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle auf dem Grundstück nachzuweisen.

Baugrenze
Das Gartenhaus ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze geplant. Grundsätzlich können Nebengebäude rechtlich außerhalb der Baugrenze zugelassen werden. In den Beschluss sollte aufgenommen werden, dass das Pavillon weiter in das Grundstücksinnere zu setzen ist, um Konflikte von vornherein einzudämmen. Der Ausschuss kommt überein, dass die Außenwand des Pavillons in Richtung Spielplatz/Sportplatz im Norden einen Abstand von mind. 2,0 m einhalten muss.

Dachform/Dachneigung
Zulässig sind symmetrische Satteldächer und versetzte Pultdächer mit einer Dachneigung von 38-52°. Zusätzlich dürfen auf Nebengebäuden und Garagen auch Flachdächer oder flachgeneigte Dächer errichtet werden, wenn diese begrünt werden.
Das Gartenhaus soll ein der sechseckigen Grundform entsprechendes Dach erhalten. Das Gebäude tritt im Vergleich zur Hauptbebauung nur unwesentlich in Erscheinung.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt den folgenden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Krautackerweg“ in Brück zu:
  • von Bebauung freizuhaltende Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Baugrenze im Norden, wobei die Außenwand des Pavillons in Richtung Spielplatz/Sportplatz im Norden einen Abstand von 2 m einhalten muss.
  • Dachform und Dachneigung
Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze in Richtung Sportplatz/Spielplatz ist außerdem auseichender Schutz (z. B. Zaun) zu erstellen, da der Schutz durch die Bepflanzung an dieser Stelle entfällt. Für die überbaute Fläche ist eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Stadt Kitzingen - 43. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und 1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 71 "Am Wilhelmsbühl"; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gem. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB zu ändern (43. Änderung) und parallel dazu die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ aufzustellen.

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 28.04.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 071 „Am Wilhelmsbühl“ in der Fassung vom 19.03.2020 gebilligt und beschlossen diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Stadt Dettelbach wurde deshalb als benachbarte Gemeinde am Verfahren beteiligt.

Anlass der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ ist die Absicht der Stadt Kitzingen, der Nachfrage nach Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser nachzukommen.
Die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichte Bevölkerungsprognose für die Stadt Kitzingen erwartet eine stabile Bevölkerungsentwicklung. Damit verbunden ist eine erhöhte Nachfrage nach Wohngrundstücken.
Mit der 43. Flächennutzungsplanänderung wird im Änderungsbereich der bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Bereich als Wohnbaufläche bzw. Allgemeines Wohngebiet in Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Darüber hinaus erfolgt im Zuge der Änderung eine Anpassung des Flächennutzungsplanes an die vorhandene Bebauung im Bereich am Wilhelmsbühl, sodass gemischte Bauflächen (Mischgebiete) entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Wilhelmsbühl“ (Fassung vom 16.09.1997) als Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete) dargestellt werden. Die tatsächliche Größe des erweiterten Bebauungsplans beläuft sich auf ca. 1,62 ha.

Die kompletten ausliegenden Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.

Belange der Stadt Dettelbach werden durch die Änderung des Flächennutzungsplans und durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans nicht berührt.

Beschluss

Belange der Stadt Dettelbach werden durch die Änderung des Flächennutzungsplans und durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans nicht berührt. Der Ausschuss beschließt daher, keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze; Widmung der Straße „Am Weiher“ in der Gemarkung Effeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Durchsicht des Straßenbestandsverzeichnisses Effeldorf wurde festgestellt, dass die Straße „Am Weiher“ bisher nicht gewidmet wurde. Um rechtlich korrekte Zustände zu schaffen, soll die Straße gewidmet werden. An der Straße angrenzend befindet sich im westlichen Bereich ein Wohnhaus, das die Anschrift „Am Weiher 2“ trägt. Östlich hiervon befindet sich ein ehem. landwirtschaftlicher Betrieb mit der Anschrift „Am Weiher 14“. Die Veröffentlichung der Widmungen ist im Amts- und Mitteilungsblatt vom 10.07.2020 geplant, somit kann die Widmung zum 13.07.2020 erfolgen.

Der westliche Teilbereich des Weges „Am Weiher“ in der Gemarkung Effeldorf soll mit Wirkung vom 13.07.2020 nach Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet werden.

Bezeichnung:                                Am Weiher (westlicher Teilbereich)
Fl. Nr.:                                        79
Beginn:                                        Einmündung Fl. Nr. 26/4 der Gemarkung Effeldorf
                                       (Heinrich-Schatzel-Str.)
Ende:                                        Nördliche Grenze zu Fl. Nr. 81 der Gemarkung Effeldorf
                                       (Am Weiher, Hs. Nr. 2)
Länge:                                        51,5 m
Träger der Straßenbaulast:                Stadt Dettelbach

2.        Der östliche Teilbereich des Weges „Am Weiher“ in der Gemarkung Effeldorf soll mit Wirkung vom 13.07.2020 nach Art. 6 BayStrWG zum Öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet werden.

Bezeichnung:                                Am Weiher (östlicher Teilbereich)
Fl. Nr.:                                        79
Beginn:                                        Nördliche Grenze zu Fl. Nr. 81 der Gemarkung Effeldorf
                                       (Am Weiher, Hs. Nr. 2)
Ende:                                        Einmündung in Fl. Nr. 467 der Gemarkung Effeldorf
                                       (Mainstockheimer Weg)
Länge:                                        248,0 m
Träger der Straßenbaulast:                Stadt Dettelbach

Beschluss 1

  1. Der westliche Teilbereich des Weges wird nach der Vorlage der Verwaltung zum 13.07.2020
zur Ortsstraße mit der Bezeichnung „Am Weiher“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der östliche Teilbereich des Weges wird nach der Vorlage der Verwaltung zum 13.07.2020
zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Bezeichnung „Am Weiher“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze; Einziehung einer Teilfläche/Wendehammer der Straße „Lange Länge“ Fl. Nr. 2452 der Gemarkung Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Haupt- und Bauausschusssitzung am 08.08.2019 wurde dem Verkauf einer Teilfläche von 350 m2 aus dem Grundstück Fl. Nr. 2452 der Gem. Dettelbach (Wendehammer Lange Länge) an die Fa. Lindner AG, Dettelbach zugestimmt. Für den nicht mehr als Straßenfläche benötigten Teil soll das Entwidmungsverfahren durchgeführt werden. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Bei einer Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt am 10.07.2020 wäre die Einziehung somit zum 12.10.2020 wirksam.

Der Teilbereich der Ortsstraße „Lange Länge“ in der Gemarkung Dettelbach soll mit Wirkung vom 12.10.2020 nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.

Bezeichnung:                                Lange Länge (Wendehammer)
Fl. Nr.:                                        2452
Beginn:                                        südliche Grenze zu Fl. Nr. 2460/1 der Gemarkung Dettelbach
Ende:                                        westliche Grundstücksgrenze Fl.-Nr. 2414/1, Gemarkung Dettelbach
Länge:                                        ca. 25,0 m
Träger der Straßenbaulast:                Stadt Dettelbach

Beschluss

Der Teilbereich der Ortsstraße „Lange Länge“ (Wendehammer) in der Gemarkung Dettelbach soll mit Wirkung vom 13.10.2020 nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach (Vorhaben Nr. 20), Abschnitt 1 (Grafenrheinfeld -Rittershausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Die TenneT TSO GmbH plant, die Übertragungsfähigkeit des bestehenden Höchstspannungsnetzes zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu erhöhen. Hierzu soll die bestehende 380-kV- Freileitung vom Punkt Rittershausen (Gemeinde Gaukönigshofen) zum Umspannwerk Grafenrheinfeld (Gemeinde Grafenrheinfeld) um ein weiteres 380-kV-Drehstromsystem verstärkt werden.

Der zusätzliche Stromkreis soll als Zubeseilung auf einer Strecke von etwa 50 km ausgeführt werden. Die Bestandsleitung ist derzeit mit zwei Stromkreisen auf zwei Traversenebenen belegt und soll um einen dritten Stromkreis erweitert werden. Für die Installation eines dritten Stromkreises muss in Leitungsrichtung links eine dritte Traverse installiert und daraufhin der Seilzug durchgeführt werden.

Das Gebiet der Stadt Dettelbach ist im Bereich westlich von Euerfeld von dieser Leitung berührt. Der Leitungsverlauf ist von landwirtschaftlichen Flächen mit vereinzelten, kleinen Gehölzbeständen, u. a. entlang von Straßen, Feld- und Wirtschaftswegen, geprägt. Im Gebiet der Stadt Dettelbach werden durch die Leitung oder ihren erforderlichen Schutzstreifen keine bestehenden oder geplanten Baugebiete, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen, Grünflächen oder Flächen für Wald berührt.

Der Gesetzgeber hat im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706, 722), die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das vorliegende Vorhaben Nr. 20 „Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach, Drehstrom“ bestätigt. Zur Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Bewertung wird folgendes ausgeführt (BNetzA 2019d):
„Die Maßnahme erweist sich in allen Szenarien als wirksam und erforderlich. Sie hat eine ausreichende Auslastung und trägt signifikant zur Entlastung des Wechselstromnetzes und zur Einsparung von Engpassmanagement bei.“

Beschluss

Der Bau- und Agrarausschuss beschließt, keine Einwendungen im Rahmen der Antragskonferenz zum Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach geltend zu machen, sofern die bestehenden Masten nicht erhöht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Anfragen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 25.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es gab folgende Anfragen, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen:

  • SRM Sauer regt an, mit dem staatlichen Bauamt bzgl. der Mainstockheimer Straße in Kontakt zu treten. Im Bereich der Unterführung der ehem. B22 bestehe erhöhte Unfallgefahr mit Fußgängern die von Seiten der Stadt in Richtung Main wollen. Die Überquerung sei für Autofahrer aus beiden Richtungen schwer einsehbar. Zudem fehle eine Innenbeleuchtung unter der Unterführung.
  • SRM Berger erkundigt sich nach dem Zustand der Grünanlagen in den Friedhöfen. Herr Erster Bürgermeister Bielek informiert, dass zur Unterstützung der städtischen Gärtner „Friedhofspaten“ gesucht werden.

Datenstand vom 06.10.2020 12:21 Uhr