Datum: 30.07.2020
Status: Abgeschlossen
Gremium: Bau- und Agrarausschuss
Körperschaft: Stadt Dettelbach
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Durchführungsvertrags mit der Firma Schiffler zur Betriebserweiterung gemäß der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Rosenberg" als vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dettelbach
2 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Rosenberg“ im Stadtteil Mainsondheim als vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan und 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Teiländerung) im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 973, Dettelbach
3.2 Bauantrag zum Teilabbruch, Umbau und Sanierung des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens mit Ausbau der best. Scheune im 1. OG und DG zu 2 Wohneinheiten, Umbau der best. Wohneinheiten im Bestands-Wohnhaus im EG und 1. OG, Ausbau des best. Dachgeschosses zu 2 Wohneinheiten, Neubau von 15 Gauben und 3 Dachloggien, Fl.-Nr. 405, Dettelbach
3.3 Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für Baustellenausrüstung und Material, Fl.-Nr. 137, Schnepfenbach
3.4 Information über Vorhaben nach § 30 BauGB (Genehmigungsfreistellungsverfahren)
3.4.1 Errichtung einer Werkstatthalle an das bestehende Gebäude, Fl.-Nr. 202/31 + 202/63, Effeldorf
3.5 Information über Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich)
3.5.1 Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Wohneinheit, Fl.-Nr. 206, Dettelbach
3.5.2 Neubau eines Zweifamilienhauses mit neuer Grundstückszufahrt und Stellplätzen, Fl.-Nr. 2584 + 2584/1, Dettelbach
3.5.3 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 16/2, Bibergau
4 Stadt Kitzingen - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 086 "Von-Deuster-Park" im Regelverfahren - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
5 Anfragen der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung des Durchführungsvertrags mit der Firma Schiffler zur Betriebserweiterung gemäß der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Rosenberg" als vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Zur Realisierung der Betriebserweiterung gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Rosenberg“ " mit Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dettelbach“ ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages notwendig.
 
Der entsprechende Vertrag wurde von der Verwaltung auf Grundlage eines Musters des Bayerischen Gemeindetags zusammen mit der Firma Schiffler erarbeitet und ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt den Durchführungsvertrag zur Kenntnis und genehmigt diesen in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Rosenberg“ im Stadtteil Mainsondheim als vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan und 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Teiländerung) im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Sylvia Haines vom Büro Haines-Leger Architekten Stadtplaner anwesend.

Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 beschlossen, die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Rosenberg“ im Stadtteil Mainsondheim als vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Teiländerung) im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand von16.12.2019 bis einschließlich 20.01.2020 statt.

In der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 12.03.2020 fand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen statt. Daraufhin wurden die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Zu diesem Zweck sind ihnen die Unterlagen zur Bauleitplanung mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet worden. Die Planung lag außerdem gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.05.2020 bis einschließlich 08.06.2020 in der Bauverwaltung der Stadt Dettelbach während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Außerdem wurden die Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Dettelbach unter www.dettelbach.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Ausschuss vollinhaltlich bekanntgegeben. Diese und deren Abwägung sind in der Anlage dokumentiert. Diese ist Bestandteil der Niederschrift.

Beschluss 1

Bürger 1

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bürger 2

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

1 Regierung von Unterfranken – SG Raumordnung und Landesplanung

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

2 Regionaler Planungsverband Würzburg

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

4 Landratsamt Kitzingen – Technischer Umweltschutz

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

5 Landratsamt Kitzingen – Wasserrecht

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

6 Landratsamt Kitzingen – Untere Naturschutzbehörde

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8 Deutsche Telekom

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

11 PLEdoc GmbH

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

12 Umwelt- u. Naturschutzgruppe Dettelbach im LbV

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

14 Autobahndirektion Dienststelle Würzburg

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

16 Vodafone Kabel Deutschland

Mit der Abwägung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

Der Ausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Rosenberg“ im Stadtteil Mainsondheim als vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan (Stand 30.07.2020) als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung wird ermächtigt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amts- und Mitteilungsblatt vorzunehmen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Ausschuss beschließt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Rosenberg“, Mainsondheim (Stand 30.07.2020) festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 973, Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „In der Paint“ in Dettelbach.

Mittels Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob auf dem Baugrundstück eine Bebauung möglich ist und welche bauplanungsrechtliche Vorschrift anzuwenden ist.

Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung des Grundstücks nicht vor, d. h. es ist kein Baufenster auf dem Grundstück vorhanden. Somit ist zur Realisierung des Vorhabens eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze notwendig. Eine ausschließliche Behandlung nach § 34 BauGB (Innenbereich) ist nicht möglich.

Auf den benachbarten Grundstücken besteht bereits eine (Wohn-)Bebauung, die ebenfalls außerhalb der Baugrenze liegt. Diese war bei der Erstellung des Bebauungsplans bereits vorhanden, wurde aber später noch umgebaut oder erweitert. Im Jahr 2015 wurde außerdem für die Errichtung eines Gartenhauses von der Baugrenze befreit.

Das Grundstück besitzt eine Größe von ca. 565 m². Für das Einfamilienhaus wird eine Grundfläche von ca. 160 m² benötigt, daher wird die Grundflächenzahl (GRZ) inkl. Garage, Zufahrt und Nebenanlage unter 0,55 liegen.
Nachdem 2 oberirdische Geschosse errichtet werden sollen, wird die Geschossflächenzahl (GFZ) (je nachdem ob das OG ein Vollgeschoss wird) zwischen 0,3 und 0,5 liegen.
Der Bebauungsplan enthält zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Gestaltung der Gebäude für das Baugrundstück keine Festsetzung. Im Rahmen des konkreten Bauantrags ist zur Beurteilung der Höheneinstellung des Gebäudes die Darstellung der benachbarten Bebauung in den Bauplänen notwendig.
 
Die geplante Bebauung stellt grundsätzlich jedoch eine sinnvolle Ausnutzung des Grundstücks dar. Die Verwal tung hat daher keine Bedenken.

Aussagen hinsichtlich des notwendigen Grenzabstands sowie hinsichtlich des Abstands zur Staatsstraße St 2450 sowie Naturschutz können seitens der Stadt Dettelbach nicht getroffen werden. Diese Belange werden im weiteren Verfahren vom Landratsamt Kitzingen bzw. den Fachbehörden geprüft. Die Prüfung der Erschließung des Grundstücks ist nicht Inhalt des Antrags auf Vorbescheid und ist ebenfalls im Rahmen des konkreten Bauantragverfahrens zu klären. Hierzu hat dann der Antragsteller konkrete Aussagen zu treffen (Zufahrt, Ver- und Entsorgung).

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „In der Paint“, Dettelbach, hinsichtlich der Baugrenze zu. Im Rahmen des konkreten Bauantrags ist zur Beurteilung der Höheneinstellung des Gebäudes die Darstellung der benachbarten Bebauung in den Bauplänen notwendig. Außerdem sind konkrete Aussagen zur Zufahrt und zur Ver- und Entsorgung zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag zum Teilabbruch, Umbau und Sanierung des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens mit Ausbau der best. Scheune im 1. OG und DG zu 2 Wohneinheiten, Umbau der best. Wohneinheiten im Bestands-Wohnhaus im EG und 1. OG, Ausbau des best. Dachgeschosses zu 2 Wohneinheiten, Neubau von 15 Gauben und 3 Dachloggien, Fl.-Nr. 405, Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Das Anwesen liegt in der Altstadt Dettelbachs und demnach im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Dettelbach.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Ausschusssitzung am 28.05.2020 behandelt.
Der Bauherr hat daraufhin seine Planung überarbeitet und einen modifizierten Bauantrag eingereicht.

Die Stellplatzproblematik, die in der Sitzung am 28.05.2020 diskutiert wurde, konnte gelöst werden, indem die fehlenden Stellplätze auf dem benachbarten Grundstück im Stadtgraben (Fl.-Nr. 967), das sich ebenfalls im Ei gentum des Bauherrn befindet, geplant wurden. Somit können die für die geplanten 8 Wohneinheiten notwendigen 10 Stellplätze komplett nachgewiesen werden.
Aus städtebaulicher Sicht wird der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ebenfalls begrüßt.

Die Terrasse auf dem Anbau zwischen dem Hauptgebäude und der ehem. Scheune wurde auf das Niveau des 1. Obergeschosses gesetzt und entspricht demnach den Vorgaben der Gestaltungssatzung.

Die notwendige Zustimmung zur Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Zulässigkeit von zwei Loggien an der Westfassade der ehem. Scheune (zum Stadtgraben hin) wurde bereits in der o. g. Ausschusssitzung erteilt, daher wird auf diesen Punkt nicht mehr im Detail eingegangen. Der Beschluss ist für den nun neu eingereichten Bauantrag jedoch erneut zu fassen.

Beschluss

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der beantragten Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Zulässigkeit der zwei Loggien an der Westfassade der ehemaligen Scheune (zum Stadtgraben hin) zu. Die Vorgaben der Gestaltungssatzung sind insbesondere beim Austausch der Fenster hinsichtlich Detaillierung und Materialwahl einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3.3. Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für Baustellenausrüstung und Material, Fl.-Nr. 137, Schnepfenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt zum Teil im Innenbereich, jedoch zum größeren Teil im Außenbereich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist nicht privilegiert, kann jedoch als "sonstiges Vorhaben" nach § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden. Der Flächennutzungsplan setzt für diesen Bereich "Wohnbaufläche" fest.

Durch den Bau der Halle sollen verschiedene Lagerorte zusammengelegt werden, was eine deutliche Arbeitser leichterung bedeutet. Zur frostsicheren Beheizung der Halle soll eine Photovoltaikanlage auf dem Hallendach errichtet werde – die Mehrproduktion wird in das Energienetz eingespeist.

Die Zufahrt zur Halle ist gesichert. Die Wasserversorgung ist lt. den Antragsunterlagen nicht notwendig bzw. ist diese bei Bedarf auf eigene Kosten herzustellen. Das anfallende Dachflächenwasser soll in den im Norden liegenden Entwässerungsgraben eingeleitet werden

Beschluss

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Wasserversorgung ist nicht notwendig bzw. ist diese bei Bedarf auf eigene Kosten herzustellen. Das Dachflächenwasser kann in den im Norden liegenden Entwässerungsgraben eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Information über Vorhaben nach § 30 BauGB (Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Die nachfolgenden Bauvorhaben wurden bereits verwaltungsintern im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und werden dem Ausschuss daher lediglich zur Information vorgelegt.

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3.4.1. Errichtung einer Werkstatthalle an das bestehende Gebäude, Fl.-Nr. 202/31 + 202/63, Effeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 3.4.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Dettelbach 2000“ und entspricht dessen Festsetzungen.

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3.5. Information über Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Die nachfolgenden Bauvorhaben wurden bereits verwaltungsintern behandelt und werden dem Ausschuss daher lediglich zur Information vorgelegt.

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3.5.1. Nutzungsänderung eines Lagerraumes zu einer Wohneinheit, Fl.-Nr. 206, Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 3.5.1

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 29.06.2020 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt.

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3.5.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit neuer Grundstückszufahrt und Stellplätzen, Fl.-Nr. 2584 + 2584/1, Dettelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 3.5.2

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 02.07.2020 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt.

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3.5.3. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 16/2, Bibergau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 3.5.3

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 30.06.2020 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt.

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4. Stadt Kitzingen - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 086 "Von-Deuster-Park" im Regelverfahren - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Stadt Kitzingen hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 086 „Von-Deuster-Park“ in Kitzingen als Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Regelverfahren durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 öffentlich aus – gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Stadt Dettelbach ist als benachbarte Gemeinde am Verfahren beteiligt worden.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der Beschluss der bayerischen Staatsregierung, im Zuge der Heimatstrategie verschiedene Behörden zu verlagern, darunter auch das Staatsarchiv von der Stadt Würzburg in die Stadt Kitzingen. Für den Entwurf eines neuen Magazin- und Verwaltungsgebäudes hat der Freistaat Bayern einen Realisierungswettbewerb ausgelobt mit den Zielsetzungen eines funktionalen und optisch ansprechenden, aber auch wirtschaftlichen Entwurfs, welcher den Vorgaben des Raum- und Funktionsprogramms entspricht und das Gebäude sensibel in die vorhandene Umgebung eingliedert. Mit der Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt Kitzingen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu schaffen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 086 „Von Deuster Park“ schafft die Grundlage zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses und sichert die städtebauliche und grünordnerische Entwicklung am nördlichen Innenstadtbereich Kitzingens.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,4 Hektar und liegt ca. 400 Meter nördlich des historischen Stadt kerns.

Beschluss

Es sind keine Belange der Stadt Dettelbach betroffen. Der Ausschuss beschließt daher, keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Anfragen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Agrarausschuss (Stadt Dettelbach) Sitzung des Bau- und Agrarausschuss 30.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es gab folgende Anfragen, die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallen:


5.1 SRM Sebastian Apfelbacher erkundigt sich, wer für die Taubenvergrämung am Rundturm der Kirche zuständig ist.

5.2 SRM Sebastian Apfelbacher weist darauf hin, dass im Bereich „Am Burggraben“, Nähe „Eichgasse“ Steine aus der Stadtmauer fallen.  Er bittet um baldige Abhilfe, weil das Loch immer größer wird.

5.3 SRM Raimund Sauer informiert, dass das Straßenpflaster im Bereich „Falterstraße/Ecke Marktplatz stark ausgespült ist und dieses mit Brechsand aufgefüllt werden müsste.

5.4 SRM Sebastian Apfelbacher teilt mit, dass auf einen Parkplatz in der Straße „Am Sperber“ ein Nissan Primera steht, der bereits seit längerer Zeit mit  einem „roten Punkt“ versehen ist. Er möchte wissen, wer für die Entsorgung zuständig ist.

Datenstand vom 06.10.2020 12:19 Uhr