Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung + Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.09.2023 bis 16.10.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zum Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 04.06.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr