Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 "Am Kreuzfeld", 5. Änderung - Antrag CSU Umsetzung Aufstellungbeschluss vom 02.10.20219
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 07. Mai 2024 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die örtlichen Gegebenheiten zunächst bei einem Ortstermin von den Mitgliedern des Gemeinderates besichtigt werden sollen.
GR Häsch fordert die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2019 da eine Nichtumsetzung gegen die Bay. Gemeindeordnung Art. 36 verstößt und Haftungsansprüche entstehen können. Im Falle einer Nichtumsetzung wird er dies juristisch überprüfen lassen. Weiter meint er, wenn das Baugebiet nicht umgesetzt wird, entstehen dadurch finanzielle Ausfälle für die Gemeinde. Die Gemeinderäte sind auch für die Erhöhung von gemeindlichen Einnahmen verantwortlich. Desweiteren sind die Gemeinderäte für die Überwachung der Umsetzung von gefassten Beschlüssen zuständig.
Erster Bürgermeister Hauser entgegnet, dass es dem Gemeinderat sehr wohl zu steht einen bereits gefassten Beschluss wieder aufzuheben. Deshalb wird er nach der Beratung auch über die Aufhebung des Beschlusses vom 02.10.2019 abstimmen lassen.
Auf die Frage von GR Xaver Huber warum der Beschluss aus 2019 nicht weiterverfolgt wurde, antwortet der Erste Bürgermeister Josef Hauser, dass dies vor seiner Amtszeit lag. Es gab aber bereits bei der Umsetzung der jetzigen Pflege-WG Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft und es bestand die Befürchtung, dass auch bei der nördlich davon angedachten Bebauung Rechtstreitigkeiten entstehen könnten. Des weiteren gab es andere Bebauungsplanverfahren die damals anscheinend Vorrangig bearbeitet worden sind.
Diskussionsverlauf
GR Häsch fordert die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2019 da eine Nichtumsetzung gegen die Bay. Gemeindeordnung Art. 36 verstößt und Haftungsansprüche entstehen können. Im Falle einer Nichtumsetzung wird er dies juristisch überprüfen lassen. Weiter meint er, wenn das Baugebiet nicht umgesetzt wird, entstehen dadurch finanzielle Ausfälle für die Gemeinde. Die Gemeinderäte sind auch für die Erhöhung von gemeindlichen Einnahmen verantwortlich. Desweiteren sind die Gemeinderäte für die Überwachung der Umsetzung von gefassten Beschlüssen zuständig.
Erster Bürgermeister Hauser entgegnet, dass es dem Gemeinderat sehr wohl zu steht einen bereits gefassten Beschluss wieder aufzuheben. Deshalb wird er nach der Beratung auch über die Aufhebung des Beschlusses vom 02.10.2019 abstimmen lassen.
Auf die Frage von GR Xaver Huber warum der Beschluss aus 2019 nicht weiterverfolgt wurde, antwortet der Erste Bürgermeister Josef Hauser, dass dies vor seiner Amtszeit lag. Es gab aber bereits bei der Umsetzung der jetzigen Pflege-WG Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft und es bestand die Befürchtung, dass auch bei der nördlich davon angedachten Bebauung Rechtstreitigkeiten entstehen könnten. Des weiteren gab es andere Bebauungsplanverfahren die damals anscheinend Vorrangig bearbeitet worden sind.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 02.10.2019 zur Umsetzung des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 Am Kreuzfeld, 5. Änderung auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr