Stadt Geretsried BPL Nr. 137 Tattenkofener Straße Nord/ Johann-Sebastian-Bach-Straße, 1. Änderung - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Stadt Geretsried hat am 28.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes 137/1. Änderung für das Gebiet Tattenkofener Straße Nord / Johann-Sebastian-Bach-Straße beschlossen.
Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Geretsried auf der städtischen Fläche mit der Flur-Nr. 21/2, Gemarkung Geretsried, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Interims-Kindergartens zu schaffen. Damit für die Kindertagesstätte ebenerdig die notwendige Grundfläche von rund 440 m² errichtet werden kann, soll die bisher zulässige Geschossflächenzahl der drei Vollgeschosse auf zwei Vollgeschosse, zugunsten der zulässigen Grundfläche (GR) verteilt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans Nr. 137 Tattenkofener Straße Nord/ Johann-Sebastian-Bach-Straße in der Fassung vom 30.03.2023 der Stadt Geretsried. Die Gemeinde Dietramszell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2024 08:51 Uhr