28. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Linden, Haarstraße - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat, aufgrund der Unwirksamkeit des § 13b BauGB, beschlossen das 3. Änderungsverfahren zum BPL Linden Nr. 1 „Linden Süd“ im Regelverfahren und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchzuführen.
Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 10.10.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt.
Der wesentliche Kernpunkt der Änderung des Flächennutzungsplans ist der Geltungsbereich. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1.035 qm im Süden des Ortsteils Linden. Er stellt eine Abrundung von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Nordwesten zum Wohngebiet im Süden dar.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Linden Haarstraße in der Fassung vom 10.10.2023.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 10.10.2023 und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 15:09 Uhr