GR Fuchs verweist im Top 12 der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024 auf die noch offenen Fragen aus dem Anschreiben an den Planungsverband Oberland vom 22.03.2024. Der 1.BGM Josef Hauser wird den Verbleib der Antworten abklären und diese dem Gemeinderat nachreichen.
1.BGM Hauser:
Hier die Antwort auf die noch offene Frage:
1.Kann dort noch mit einer Privilegierung nach § 35 BauGB gebaut werden (Aussiedlerhöfe)?
1.BGM Hauser: Hier die Antwort vom Planungsverband Region Oberland, Region17, vom 18.04.2024:
Sehr geehrter Herr Hauser,
inzwischen konnten wir Ihre Frage zu der Privilegierung der Aussiedlerhöfe abklären und können Ihnen folgendes mitteilen.
Durch die Festlegung eines Vorranggebiets für die Nutzung der Windenergie wird bestimmt, dass die Nutzung der Windenergie Vorrang ggü. anderen konkurrierenden Nutzungen hat. D.h.: Andere konkurrierende Nutzungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht mit einer Windenergienutzung vereinbar sind. Dadurch sollen die Gebiete für die Nutzung von Windenergie gesichert werden. Da an dieser Stelle und aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Abstandsregeln für die Wohnnutzung in einem erheblichen Umkreis keine Windkraftanlage mehr gebaut werden könnte, ist ein Aussiedlerhof in einem festgelegten Windvorranggebiet in der Regel wohl nicht nach § 35 BauGB zulässig.
Außerdem möchten wir noch darauf hinweisen, dass bereits vor Inkrafttreten des neuen Regionalplans ein geplantes Vorranggebiet einen öffentlichen Belang darstellen, der bei bauplanungsrechtlicher Zulässigkeitsprüfung nach § 35 BauGB zu berücksichtigen ist. Vorranggebiete haben eine Art „Vorwirkung“, wenn die Pläne konkrete Aussagen hinsichtlich des Vorhabens treffen und mit einer Verwirklichung des Plans entsprechend des Entwurfs zu rechnen ist.
Die Frage, ob Aussiedlerhöfe privilegiert gemäß § 35 BauGB innerhalb von Vorranggebieten errichten werden können, kann allerdings an dieser Stelle nicht abschließend bzw. allgemeingültig beantwortet werden, da die Bewertung einer konkreter Planung stets einer Einzelfallprüfung zu unterziehen ist.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Holzinger
Planungsverband Region Oberland