Unterbringung Asylsuchender


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 22.08.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

BGM Hauser berichtet über den aktuellen Sachstand zur Unterbringung Asylsuchender. Es wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen:
Am 16.08.2023 fand ein Gespräch mit dem Landrat statt. Dabei erneuerte er seine Aufforderung, dass die Gemeinde Dietramszell dem Landratsamt geeignete Liegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden vorschlagen soll. Bei den jeweiligen Objekten hat die Gemeinde unter Angabe einer Kostenschätzung zu benennen, welche Umbauten erforderlich sind, welche Kosten dafür anfallen  und wie viele Asylsuchende dann dort untergebracht werden können.
Bei einer Begehung der gemeindlichen Liegenschaften wurde folgendes festgestellt:
  • Räume im Dachgeschoß am Anbei des FFW-Haus Hechenberg: 
Es sind weder Sanitäranlagen, Wasserleitungen und Heizung vorhanden. Daher ist der Umbauaufwand viel zu hoch.
  • Untermühltal 5: 
Das Objekt wird gerade geräumt, weil die Mieter verstorben sind. Der Mietvertrag läuft zum 31.08.2023 aus. Dieses Objekt könnte am schnellsten und mit dem geringsten Aufwand hergerichtet werden. Dort könnten 7 Personen untergebracht werden.
  • Ehemaliger Kindergarten Ascholding: 
Die Heizung läuft derzeit im Notbetrieb und müsste an die Fernwärmeleitung angeschlossen werden. Zudem müssten 2 Wände eingezogen und eine Dusche eingebaut werden. Weiterhin sind die Sanitäranlagen wieder auf die Größe von Erwachsenen umzubauen und das Wasser anzustellen. Dort könnten 17 Personen untergebracht werden.
  • Ehemaliges Schulhaus Linden: 
Auch hier müssten die Sanitäranlagen wieder auf die Größe von Erwachsenen umgebaut werden. Zudem ist der Einbau einer Dusche und das Einziehen von Wänden erforderlich. Außerdem wird das Objekt derzeit noch durch die Schützen genutzt, bis der Neubau des Gemeinschaftshauses fertiggestellt ist. Hier könnten 20 Personen untergebracht werden.
  • Turnhalle Dietramszell: 
Aufgrund der andauernden Generalsanierung und der fehlenden Aufenthaltsmöglichkeiten draußen (zwischen Schule und Kindergarten) ist keine Unterbringung möglich.
  • ehem. Hallenbad: 
Wurde schon mal dem  Landratsamt angeboten aber abgelehnt – ggf. nochmals neu planen. Es ist nicht klar wor hier der Unterschied zu einer Turnhalle ist, außer das dass Schwimmbecken verschlossen werden muss. Ansonsten es es ein Gebäude wie eine Turnhalle mit Dach, Wänden, Heizung, WC-Anlagen und Duschen. 
  • Sport- und Vereinsheime: 
Dies wurden in Eigenleistung der Vereine errichtet und sind daher außen vor.

Diskussionsverlauf

Von MGR Häsch wir angeführt, dass das Asylrecht ist für Leute da ist  die mit dem Tod bedroht oder politisch verfolgt werden. Ob das aber bei allen Flüchtlingen die nach Deutschland kommen zutrifft ist zu bezweifeln. Darunter gibt es sicherlich genügend die aus wirtschaftlichen Erwägungen versuchen Europa und Deutschland zu erreichen. Die Gemeinden als letztes Glied in der Verwaltungskette werden es auf Dauer nicht schaffen einen unkontrollierten Flüchtlingszustrom zu bewältigen. 
MGR Fuchs merkt an, dass es mit der Unterbringung alleine nicht getan sein wird, die Personen müssten auch betreut werden, er bezweifle aber dass es wie 2015 wieder ausreichend freiwillige Helferkreise geben wird, nur eine aktive Beteiligung der Bevölkerung in Verbindung mit den staatlichen Behörden ist hier zielführend.

BGM Hauser stellt klar, das sich die Gemeinden alleine gelassen fühlen und sich immer mehr der Eindruck ensteht, das diese sich  nun hauptsächlich um  die Bewältigung der Flüchtlingskrise kümmern sollen. Der Druck wird von der Bundesregierung über die Länder, Regierungsbezirke, Landratsämter bis ganz nach unten zu den Städten und Gemeinden aufgebaut und weiter gegeben. Wie die Kommunen damit klar kommen interessiert augenscheinlich weder die Bundes- noch die Landesregierungen. Die Möglichkeiten der Gemeinden sind beschränkt und es muss  eine Regulierung der Zuwanderung dringend erfolgen und es muss darauf gepocht werden, das dass geltende Recht, inbesondere die Einhaltung des Dublin II Abkommens eingehalten werden muss. Darin ist geregelt, dass die Bearbeitung eines Asylantrages in dem Land zu erfolgen hat in dem die Person Europäischen Boden betritt. Da Deutschland ganz von sogenannten sicheren Drittländern umgeben ist, ist Deutschland nur für Flüchtlinge zuständig die Deutschland mit dem Flugzeug erreicht haben. In der Bevölkerung ist auch ein deutlicher Akzeptanzverlust bei der Zuwanderung zu verzeichnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat schlägt dem Landkreis folgende Liegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden in der genannten Reihenfolge vor:
1. Untermühltal 5
2. ehem. Kindergarten Ascholding
3. ehem. Schulhaus Linden
4. ehem. Hallenbad Ascholding

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 14:57 Uhr