26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat aufgrund der Unwirksamkeit des § 13b BauGB beschlossen, dass die 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ im Regelverfahren und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchzuführen. Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 09.01.2024 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt. Der wesentliche Kernpunkt der Änderung des Flächennutzungsplans ist der Geltungsbereich. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von etwa 0,38 ha. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans stellt eine organische Weiterentwicklung des Ortsteils Schönegg dar.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt fest, dass das MGR Bachmeier aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost in der Fassung vom 09.01.2024
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 09.01.2024 und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 08.02.2024 11:05 Uhr