Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung und Aufhebungssatzung - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur Aufhebungssatzung und zur 1. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“ in der Fassung vom 10.10.2023 gebilligt und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 03.11.2023 bis 05.12.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zur eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.02.2024 und billigt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 09:21 Uhr