Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 09.01.2024:
TOP 4.1 Feuerwehrgerätehaus Ascholding; Honoraranpassung TGA – Planung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der vertragsrechtlichen Zulässigkeit den Auftrag des Ingenieurbüro Weidinger von derzeit 69.667,49 € um 21.131,86 € auf 90.799,35 € zu erhöhen.
Abstimmung:17:1(angenommen)
TOP 6 Sachstand Feststellungsklage Gemeinde Dietramszell gegen Freistaat Bayern
Der Gemeinderat hat am 07.11.2023 mit einem Abstimmungsergebnis von 15:1 beschlossen, dass über die Kanzlei Labbé und Partner eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen ist und einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gestellt werden soll.
Die Kanzlei Labbé und Partner hat daraufhin am 18.12.2023 die Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Der einstweilige Rechtsschutzantrag gem. § 123 VwGO wurde zurückgestellt, da es aufgrund der Aussage, dass bis März 2023 keine weiteren Zuweisungen erfolgen sollen, der Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit) fehlt.
Der Rechtsschutzantrag ist jedoch fertiggestellt und kann jederzeit auslaufen. Sollte sich Anfang 2024 ein konkretes Zuweisungsdatum herauskristallisieren bei dem nicht klar ist wo die Flüchtlinge untergebracht werden sollen, muss die Gemeindeverwaltung schnellstmöglich die Kanzlei informieren damit diese dann handeln kann.
Beschluss:
Zur Kenntnisnahme
TOP 7 Annahme von Spenden 2023
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spende (im Wert von: 209 € netto) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu.
Abstimmung:18:0(angenommen)