Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Planugsverband Äußerer Wirtschaftsraum München legt nun einen Entwurf in der Fassung vom 05.03.2024 im Gemeinderat zur Abstimmung vor. Bebauungsplanentwurf vom 19.07.2022 wurden um die getroffenen Beschlüsse ergänzt. Zusätzlich schlägt der PV München noch weitere Ergänzungen der Festsetzungen vor. Des Weiteren legt der PV München noch Schnittansichten vor auf deren Basis die Höhenfestsetzungen getroffen wurden. 

Diskussionsverlauf

Bei Punkt 3.2 der Festsetzung zur Höhenkote soll klar gestellt werden, dass die Höhenkote sich auf die Oberkante fertiger Fußboden EG bezieht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Ergänzung zur Frühzeitigen Beteiligung hinsichtlich der Umweltbelange und macht sich den Abwägungsvorschlag zu eigen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

 2. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“, 9. Änderung in der Fassung vom 05.03.2024.

3. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 05.03.2024 und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden. 

4. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 30.08.2024 09:11 Uhr