Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 11. Änderung - Einstellungbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 06. Oktober 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die 11. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ beschlossen, hier durch sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten für Familienangehörige mit einer Tiefgarage auf der Fl.-Nr. 1062/1 Gemarkung Dietramszell geschaffen werden. Für das Bestandsgebäude wäre die Erweiterung der Baugrenzen für einen Außenaufzug für barrierefreies Wohnen geplant. Da zwischenzeitlich die Teilaufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ Urplan mit dazugehörigen 8. Änderungen beschlossen wurde und die Fl.-Nr. 1062/1 Gemarkung Dietramszell im Aufhebungsbereich liegt, ist folglich das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans einzustellen. Die Bebauung im Aufhebungsbereich richtet sich sodann nach § 34 BauGB
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ einzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ vom 06.10.2020 gilt damit als aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.09.2024 15:09 Uhr