Bebauungsplan Ascholding Nr. 12 "Nördlich der Isarstraße", 1. Änderung - Straßenfrührung, Grundstückstiefen und Garagenflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 5.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 05. September 2024 hat der Gemeinderat über die Bebauung der künftigen gemeindlichen Fläche Beschluss gefasst. Bebauung durch zwei Dreispänner, ausgerichtet parallel zur Straße.  In seiner Sitzum am 09. Januar 2024 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Grundstückseigentümer 0,50 m  zur Straßenverbreiterung veräußern und baten um Änderung der Straßenführung zur Vermeidung eines Helikoptergrundstücks. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München legt nun eine nach Beschluss des Gemeinderats überarbeitete Entwurfsvariante D vom 26.07.2024 vor. Die Straßenführung wurde angepasst und eine Verbreiterung der Straße um 0,50 m berücksichtigt. Die Verkehrsfläche nach Norden führt entlang der Ostgrenze der Fl.-Nr. 826/7 Gemarkung Ascholding, eine Abzweigung nach Westen wäre im Norden möglich. Die Grundstücksflächen der zwei gemeindlichen Parzellen (2 Reihenhäuser) sowie der südlichen privaten Parzellen ( 3 Einzelhäuser) betragen gemäß Entwurf jeweils 2.043 m². Zur geänderten Straßenführung erteilten die Grundstückseigentümer per Mail am 27.08.2024 ihre Zustimmung. Zur Anordnung der Garagen und den Grundstückstiefen werden von den Eigentümern Anregungen vorgebracht.

Garagenflächen
Von den Eigentümern wird eine offenere Anordnung angeregt. Unter anderem, dass die beiden nördlichen Grundstücke der Eigentümer eine Grenzbebauung der Garagen zu einander machen könnten. So das  die Garagen „Rücken an Rücken“ gebaut werden könnten. Eine Skizze zur Verdeutlichung ist an bei. 

Grundstückstiefen
Von den Eigentümern wird angeregt, die Grundstückstiefen aufgrund der Straßenverbreiterung  nicht zu verändern. Die hinzukommende Verkehrsfläche im östlichen Teil des Grundstücks hat bewirkt, das die Grundstücksgrenzen im Westen genau um diese breite verschoben wurde. Wenn möglich würden die Grundstückseigentümer die Grundstücksgrenze wie im Vorentwurf aus der Gemeinderatsitzung vom 11.01.2024 bevorzugen, damit die Restgrundstücke außerhalb des Geltungbereiches nicht zu schmal werden.  Im Vorentwurf betrug die Grundstückstiefe ca. 32 m – 33 m, im neuen Entwurf wären es ca. 36 m.

Beschluss

1. Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Grundstückseigentümer zur offeneren Anordnung der Garagen. Mit den Grundstückseigentümern ist die Anordnung der Garagen im Zuge der Erarbeitung eines Vorentwurfs  der Bebauungsplanänderung abzustimmen. 
2. Der Gemeinderat beschließt, dass sich die westliche Grundstücksgrenze aufgrund der Straßenverbreiterung wenn möglich nicht verschiebt.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung bei dem Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH ein Angebot für die Verkehrsplanung einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2024 11:17 Uhr