Neuregelung der Grundsteuer:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Aktueller Sachstand bei der Gemeinde Dietramszell:
In der Folge wurden von den Eigentümern Grundsteuererklärungen beim Finanzamt abgegeben. Die Gemeinde muss dann die vom Finanzamt über Elster bereitgestellten Daten alle manuell in die gemeindliche EDV übernehmen bzw. dort neu zuordnen. Es gibt viele neue Zerlegungsbescheide, da die Bürger flächenübergreifende Grundstücke bis in die Nachbargemeinden hinein besitzen. Dies wird jetzt berichtigt. Zudem wurden für die Landwirte vom Finanzamt neue Aktenzeichen für die Wohnteile der Hofstellen vergeben, weil die Berechnung jetzt nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet werden muss. Leider kommt es aufgrund fehlerhafter Meldungen durch die Bürger zu vielen Ungereimtheiten, welche das Programm vom Finanzamt leider nicht automatisch erkennt. Dazu zählen z.B. falsche Veranlagung (Grundvermögen statt Land- und Forstwirtschaft oder umgekehrt), falsche Aktenzeichen, falsche Eigentümer oder eine falsche Gemarkung. Somit wurden Fälle falsch ins System übernommen und müssen manuell berichtigt werden. Durch ständigen Kontakt mit dem Finanzamt und Bearbeitung aller Fälle einzeln wird derzeit mit Hochdruck an den Fehlern gearbeitet.
Lt. Statistik vom Finanzamt existieren für das Gemeindegebiet Dietramszell insgesamt 2.612 Signale (Vorgänge mit allen Aktenzeichen) beim FA. Die Gemeinde Dietramszell hat derzeit eine Erledigungsquote von 91,3 % Es sind 226 Fälle noch offen.
Möglicher neuer Hebesatz:
- Nach jetzigem Stand wäre mit einer Senkung des Hebesatzes auf 235 % notwendig damit die Einnahmenhöhe gleich bleibt.
Zur Festlegung des Hebesatzes ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig. Der Hebesatz muss noch im Jahr 2024 beschlossen werden. Dazu wird ein entsprechender TOP in eine der beiden nächsten GR-Sitzungen aufgenommen.
Alle Bürger werden gebeten, ihre jeweiligen Bescheide nochmal genau zu prüfen und ggf. einen Änderungsantrag beim FA zu stellen.