19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 6.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 wurde der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baiernrain „Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 04.06.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 18.06.2024 bis 17.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung einsehbar.

Aufgrund der Änderung eines Planungsgrundzuges, Änderung des Gebietscharakters von Sondergebiet in Gewerbegebiet, sind die Planunterlagen i. d. F. v. 05.11.2024 gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut zu billigen und auszulegen. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat sehr intensiv diskutiert. GR Gröbmaier wollte wissen was im städtebaulichen Vertrag über die Ertüchtigung der Erschließungsstraße geregelt wird und mit wem der Vertrag geschlossen wird. Der 1. BGM Hauser erklärte, dass im städtebaulichen Vertrag die Erschließung sichergestellt wird. Die Fa. Huber wird die Straße in einen befahrbaren Zustand bringen. GR Häsch fragt nach, wie weit die Straße erschlossen werden soll, ob eine richtige Erschließung erfolgt und ob die Eigentümer dem Richten der Eigentümerstraße zugestimmt haben. Der 1. BGM bestätigt, dass bis zu den Grundstücken der Firma Liebhart die Straße gerichtet werden soll. Der 1.BGM verweist darauf, dass es um eine Änderung des Flächennutzungsplanes geht und es nicht um den Bebauuungsplan geht in dem die Erschließung ein Thema ist. GR Kanzler wünscht für die nächste GR-Sitzung eine darstellung wie die Straße saniert werden soll, sowie den Städtebaulichen Vertrag, welche den Gemeinderäten vorgelegt werden soll. GR Häsch weist auf die Fehler der Verwaltung in der Vergangenheit hin und auf die Problematik der Erschließung. Die Gemeinde kann keinen Bebauungsplan zustimmen, wenn die Erschließung nicht geklärt ist. Auf die Gemeinde kommen sonst später zusätzliche Kosten zu. Die Verwaltung soll eine durchdachte Planung erstellen. GR Gröbmaier wies noch darauf hin, dass der Gemeinderat kein Blockierer ist. Der Gemeinderat darf auch Fragen zu schwierigen Themen stellen. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg in der Fassung vom 05.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. §§ 3 und 4 jeweils Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 09:03 Uhr