1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt.
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz –
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Dietramszell, ……………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1 Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2 Kreditaufnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Steuersätze (Hebesätze)
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Bachmeier war kurzzeitig nicht im Raum.
Datenstand vom 04.12.2024 09:03 Uhr