1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt.
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende

1. Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
                                       
Dietramszell, ……………………



Josef Hauser
Erster Bürgermeister



Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1        Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2        Kreditaufnahmen
§ 3        Verpflichtungsermächtigungen
§ 4        Steuersätze (Hebesätze)
§ 5        Höchstbetrag der Kassenkredite

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Bachmeier war kurzzeitig nicht im Raum.

Datenstand vom 04.12.2024 09:03 Uhr