Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd", 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 10. September 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ in der Fassung vom 10.09.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 19.09.2024 bis 17.10.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung einsehbar.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Planunterlagen der 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ in der Fassung vom 03.12.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd““ in der Fassung vom 03.12.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2025 12:30 Uhr