Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd" - Anträge auf Aufnahme in das Änderungsverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
9. Bebauungsplan Linden Nr. 1 „Linden Süd“ – Anträge auf Aufnahme in das Änderungsverfahren
In seiner Sitzung am 27.07.2021 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplan Linden Nr. 1 „Linden Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll um das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 54/5 Gemarkung Linden erweitert werden um so eine Bebauung im Norden und Süden des Grundstücks zu ermöglichen. In seiner Sitzung am 26.07.2022 hat der Gemeinrat die Aufnahme des Flurstücks 89/6 Gemarkung Linden in das Änderungsverfahren beschlossen. Auf der Flurnummer ist geplant das Baufenster zu erweitern um die gewünschte Wohnraumerweiterung zu ermöglichen. Am 23. Februar 2023 sind bei der Gemeinde zwei weitere Anträge auf Aufnahme in das Verfahren eingegangen, welche dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden.
Antrag Fl.-Nr. 444 Gemarkung Linden (Parzelle 23, lila umrandetes Grundstück)
Die Eigentümer beantragen die Erweiterung des Baufensters um 4,5 m Richtung Norden.
Antrag Fl.-Nr. 426/5 Gemarkung Linden (Parzelle 3, grün umrandetes Grundstück)
Der Eigentümer beantragt für seine Grundstück ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Einfamilienhauses und ein Baufenster für die Garage.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die Flurnummer 444/0 Gemarkung Linden in das 3. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ aufzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt die Flurnummer 426/5 Gemarkung Linden in das 3. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ aufzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Grundstückseigentümern der Fl.-Nr. 444/0 und der Fl.-Nr. 426/5 Gemarkung Linden einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben und alles weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2023 15:27 Uhr