Neubau Dreispänner mit Garagen, Fl.Nr. 739/4 Gemarkung Baiernrain, Fraßhauser Straße, Steingau, Langer Christopher


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beschließend 4.2
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.11.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Geplant ist der Abriss des Bestandsgebäudes zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen. Im Vorbescheid soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entschieden werden.

Diskussionsverlauf

Der Bauausschuss diskutiert die Verträglichkeit des Bauvorhabens für die nähere Umgebung. Insbesondere die Erschließungssituation über die vorhandenen Privatwege erscheint hinsichtlich einer Nachverdichtung problematisch. Bei einer Bebauung mit einem Dreispänner können wie auf der Eingabeplanung dargestellt nur die zwei vorgeschriebenen Stellplätze pro Wohneinheit auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden. Da der ohnehin schmale Privatweg zur Erschließung dauerhaft befahrbar gehalten werden muss, bietet dieser keine Möglichkeit für das Abstellen von Besucherfahrzeugen. In absehbarer Zeit könnten darüber hinaus weitere Nachverdichtungen in der näheren Umgebung folgen, welche zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen könnten.

Erster Bürgermeister Josef Hauser sowie die Bauverwaltung weisen darauf hin, dass das Vorhaben wie eingereicht dennoch bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein könnte, da eine Maximalnutzung im unbeplanten Innenbereich generell möglich ist. Sollte die Untere Bauaufsichtsbehörde zur Ansicht gelangen, dass keine bauplanungsrechtlichen Versagungsgründe für das gemeindliche Einvernehmen vorliegen, wird dieses, sofern es nicht erteilt wurde, ersetzt. 

Diskutiert wird in der Folge die Möglichkeit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans, der durch einige wenige Festsetzungen steuernd auf die weitere Gebietsentwicklung einwirken könnte.

Beschluss 1

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für das fragliche Gebiet einen Bebauungsplan zu erlassen und darin die Gebietsstruktur festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bauausschuss beschließt, den vorliegenden Antrag bis nach der Behandlung durch den Gemeinderat zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2024 16:26 Uhr