2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 05.04.2022 Für das Gebiet der Gemeindeteile Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 04.04.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgendes:

2. Satzung der Gemeinde Dietramszell

Zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS/EWS) vom 05.04.2022


Für das Gebiet der Gemeindeteile Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Absatz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2 und Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung:


§ 1


Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dietramszell (BGS/EWS) vom 05.04.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.07.2022 wird wie folgt geändert:

§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

§ 10 Einleitungsgebühr


Die Gebühr beträgt 2,98 € pro Kubikmeter Abwasser.


§2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2022 in Kraft.



Gemeinde Dietramszell

Josef Hauser
Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 10:50 Uhr