Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Finanzhausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 den Haushaltsentwurf beraten und die Aufnahme einiger Änderungen in den Entwurf beschlossen. Der Entwurf wurde allen Gemeinderäten mit der Bitte um Mitteilung gewünschter Änderungen oder Fragen bis zum 07.03.25 übersandt. Am 17.03.25 wurde dann nochmals der finale Entwurf übermittelt. 
Frau Laß stellt den Haushalt 2025 und den Finanzplan vor.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Hauser und die Kämmerin Frau Laß stellen den Haushalt 2025 vor. GR Gröbmaier findet die Neuverschuldung kritisch. Das Projekt Neubau Bauhof und Feuerwache wird jedoch befürwortet. GR Fuchs bedankt sich bei der Verwaltung für den Haushaltsplan und empfiehlt jeden Gemeindebürger diesen zu lesen, weil darin sehr viele Informationen enthalten sind. Er ist jedoch besorgt über die steigende Kreisumlage. GR Häsch lobt ebenfalls die Kämmerin und die Verwaltung für ihre gute Arbeit. Er stellt klar, dass die Gemeinde über die Kreisumlage, welche vom Kreis an den Bezirk weitergeleitet wird, auch die steigenden Sozialleistungen mitfinanziert. 

Beschluss 1

1) Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         17.176.700 €
und 
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit             8.494.650 €.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.                                                        
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Grundsteuer-Hebesatzsatzung vom 04.12.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         250 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 250 v. H.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2. Gewerbesteuer                                                                  320 v. H.                                                        
§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
                                       
Dietramszell, ……………………



Josef Hauser
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage des Haushaltsplanes 2025 enthaltenen Finanzplan bis zum Jahr 2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.05.2025 07:58 Uhr