Katasterneuvermessung von Waldgrundstücken in der Gemarkung Baiernrain


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Mit Schreiben vom 26.11.2024 hat die Jagdgenossenschaft Baiernrain, Vorsitzender Benno Lindmeyr eine Grenzfeststellung- und Strukturmaßnahme für kleinere Waldbesitzer für die Waldgrundstücke der Gemarkung Baiernrain beantragt.  Der Sinn der Maßnahme liegt darin, dass die Grenzpunkte vor Ort wiederhergestellt werden sollen.
n der Folge fanden zwei Besprechungen mit dem Leiter des Vermessungsamts, Wolfratshausen, Herrn Beigel statt. Grundsätzliche Voraussetzungen sind, dass es ich um ein zusammenhängendes Bearbeitungsgebiet von mindestens 20 ha handelt. In der Gemarkung Baiernrain gibt es 1705 ha Waldflächen, die sich auf 975 Flurstücke verteilen. Somit sind die Voraussetzungen erfüllt.
Beim ersten Treffen wurde mitgeteilt, dass das Vermessungsamt keine Personalkapazitäten für  eine derartige Maßnahme hat. Im Nachgang teilte Herr Waigel mit, dass er nach Rücksprache mit dem Vermessungsamt Miesbach mitteilen kann, dass dort es Personalkapazitäten gibt, um diese Maßnahme durchzuführen.

Zur Durchführung dieses Verfahrens muss stellvertretend für die Grundstücksbesitzer die Gemeinde die Katasterneuvermessung beantragen.
Die Teilnahme an dieser Vermessung ist für die Eigentümer der Waldgrundstücke freiwillig. Der Vorteil der Teilnahme ist, dass die Grenzverläufe und Grenzen festgestellt, wenn notwendig neu  abgemarkt und somit auch wieder erkennbar sind. Bei solchen großen Sammelvermessungen, so genannten Katasterneuvermessung betragen die Kosten nur circa 50 % der regulären Kosten, so dass ein Grenzpunkt, unter Umständen weniger als 35 € kosten kann. Bei Beteiligung der Grenznachbarn, reduziert sich diese Gebühr nochmals um die entsprechenden Anteile, zum Beispiel hälftig. Auch die an der Gemarkungsgrenze außen anliegenden Grundstückseigentümer können sich an dieser Maßnahme beteiligen. Die günstigeren Kosten ergeben sich aus der großen Anzahl an Grenzpunkten.

Im ersten Schritt ist die Zustimmung des Gemeinderates zur Durchführung dieser Kataster Neuvermessung notwendig.

Diskussionsverlauf

GR Prömmer unterstützt dieses Unterfangen sieht jedoch nur einen geringen Nutzen für die Gemeinde. GR Pallauf unterstützt dies ebenfalls und verweist auch gleichzeitig darauf, dass bei Einzelneuvermessungen der Grundstückseigentümer meist mit höheren Kosten als mit den hier aufgezeigten rechnen muss. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung dieser Katasterneuvermessung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 07:58 Uhr