Unterbringung Asylsuchender
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.08.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) | Sitzung des Gemeinderates | 22.08.2023 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Diskussionsverlauf
BGM Hauser stellt klar, das sich die Gemeinden alleine gelassen fühlen und sich immer mehr der Eindruck ensteht, das diese sich nun hauptsächlich um die Bewältigung der Flüchtlingskrise kümmern sollen. Der Druck wird von der Bundesregierung über die Länder, Regierungsbezirke, Landratsämter bis ganz nach unten zu den Städten und Gemeinden aufgebaut und weiter gegeben. Wie die Kommunen damit klar kommen interessiert augenscheinlich weder die Bundes- noch die Landesregierungen. Die Möglichkeiten der Gemeinden sind beschränkt und es muss eine Regulierung der Zuwanderung dringend erfolgen und es muss darauf gepocht werden, das dass geltende Recht, inbesondere die Einhaltung des Dublin II Abkommens eingehalten werden muss. Darin ist geregelt, dass die Bearbeitung eines Asylantrages in dem Land zu erfolgen hat in dem die Person Europäischen Boden betritt. Da Deutschland ganz von sogenannten sicheren Drittländern umgeben ist, ist Deutschland nur für Flüchtlinge zuständig die Deutschland mit dem Flugzeug erreicht haben. In der Bevölkerung ist auch ein deutlicher Akzeptanzverlust bei der Zuwanderung zu verzeichnen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0