Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05.09.2023 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“ beschlossen. Das mit der Durchführung der Planung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 06.02.2024 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt. Zum Bebauungsplan wird außerdem ein Entwässerungskonzept vom Planungsbüro Oberland GmbH in der Fassung vom 14.12.2023 vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“, 3. Änderung in der Fassung vom 06.02.2024
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 09:21 Uhr