Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 6.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 10. Januar 2023 wurden dem Gemeinderat 6 Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.  Auf Antrag MGR Fuchs wird der TOP wird vertagt und soll im Bauausschuss vorberaten werden. Das Ergebnis der Bauausschusssitzung vom 17.01.2023 wird dem Gemeinderat nun zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat über die prozentuale Höhe der Verwaltungskostenpauschale diskutiert. Die Zusammensetzung der Pauschale, die rechtliche Zulässigkeit sowie deren finale prozentuale Höhe, ob 5 Prozent oder 10 Prozent, waren vor der Beschlussfassung hierbei die wichtigsten Punkte.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat folgt den folgenden Beschlüssen des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für einen Einstieg ins Bauleitverfahren, sich folgende Kriterien zu geben
6:3 (angenommen)
Bei Flächen die nur durch eine Bauleitplanung zu entwickeln sind, sind der Gemeinde 50 % der Bruttofläche zum festgelegten Preis von 50 € / m², gemäß den Richtlinien des Einheimischen Modells, abzugeben.
8:1 (angenommen)
Bei Anträgen zur Bauleitplanung für einen Gewerbebetrieb, muss eine Entwicklung des bereits bestehenden Betriebs nachgewiesen werden.
9:0 (angenommen)
Zusätzlich zu den Honorarkosten des Planungsbüros werden anteilig der tatsächlichen Kosten auch Verwaltungskosten mit abgerechnet. Der mögliche Prozentuale Anteil soll bis zur Gemeinderatssitzung noch ermittelt werden. Die Kosten für frühere Bauleitverfahren sind zur Entscheidungsfindung mit vorzulegen
9:0 (angenommen)
Die Entsorgung des Abwassers sollte möglichst mittels einem Freispiegelkanal möglich sein (Vermeidung von teuren Hebeanlagen)
8:1 (angenommen)
Die Verkehrsmäßige Erschließung soll sich einfach darstellen (keine steilen Handlagen was zu Problemen im Winter und bei der Straßenentwässerung führt)
7:2 (angenommen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Als Verwaltungskostenpauschale bei Bauleitverfahren werden 10 % der tatsächlichen Kosten weiterverrechnet. Dies ist in der Kostensatzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Wasserversorgung ist darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2024 09:21 Uhr