Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 06.02.2024:
TOP 4.1 Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Bauteil D + Turnhalle; Nachtragsvergabe Fenster, Außentüren und Beschattung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag der Firma Dandl aus Friedolfing, in Höhe von 179.306,82 €, um 87.228,19 €, auf 266.535,01 € zu erhöhen.
 Abstimmung: 20:0 (angenommen)

TOP 5.1 Umbau ehem. Kindergarten Ascholding und ehem. Schulhaus Linden
Beschluss 1:
Die Beschlüsse des Gemeinderates vom 02.07.2019, 10.12.2019 sowie vom 11.01.2022 bezüglich der damals gültigen Förderbedingungen (Zuschuss 30% / 60% Darlehen für förderfähige Kosten) und den jeweiligen Umbauvarianten werden aufgehoben.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt den Umbau des alten Kindergartens in Ascholding im Bestand (162 m² Wohnfläche), sowie einer Laufzeit des Darlehens von 30 Jahren.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt den Umbau des alten Schulhauses in Linden im Bestand (ohne Ersatzneubau des Zwischenbaus) (273 m² Wohnfläche), sowie einer Laufzeit des Darlehens von 30 Jahren.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Verträge abzuschließen.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

TOP 5.5 Einheimischen Modell Lochen West - Darstellung Veräußerung anhand EHM Typ II 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung der beiden Grundstücke im Sondereinheimischenmodell Lochen West. Hier gelten grundsätzlich die Regelungen des EHM Typ I mit der Ausnahme, dass ein Vermögen von 450.000 Euro vorhanden sein darf.
 Abstimmung: 20:0 (angenommen)

TOP 5.6 weitere Nutzung Liegenschaft Untermühltal 5

Beschluss :
Der Gemeinderat beschließt das Anwesen Untermühlthal 5 wie im Bestand zu vermieten. Der Mietzins soll 7 € / m2  Wohnfläche betragen.
Abstimmung: 18:2 (angenommen)

TOP 7 Sachstand Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Gemeinde Dietramszell gegen Freistaat Bayern - Wegfall Eilbedürftigkeit

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Eilrechtsschutzverfahren als erledigt erklärt wird.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Datenstand vom 30.08.2024 08:57 Uhr