Möglichkeiten der Reduzierung des Defizits im Kindertagesstättenbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2024 ö 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Durch den Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.02.2024 folgender Beschluss gefasst: 
Der Finanzausschuss beauftragt die Fachbereichsleitung der Kindertagesstätten anhand der nachfolgenden Maßnahmen darzustellen, welche Mehreinnahmen für die Gemeinde generiert werden könnten und welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Eltern hätte. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen:
  • Ausbau Buchungszeiten der Krippe auf 5 Tage 
  • Geschwisterermäßigung erst ab dem 3. Kind
  • Einführung einmalige Gebühr (Verbrauchs- und Aufnahmegebühr)
  • Wegfall der Gebührenumstellung bei unterjährigem Verbleib in der Krippe
  • Umbuchung der gewählten Buchungszeit nur 2 X im Jahr
  • Änderung Buchungszeitfenster, Abholung Kindergarten / Krippe 14:30 statt 14:00 Uhr

Abstimmungsergebnis 8:0 (angenommen)

Diskussionsverlauf

Vom Ersten Bürgermeister Hauser und Frau Knittel, Mitarbeiterin der Fachbereichsleitung Kindertagesstätten werden die einzelnen Vorschläge der Verwaltung und die dazu eingegangen Stellungnahmen der Elternbeiräte vorgestellt und die dazu gestellten Fragen beantwortet. Es wird sodann über die einzelnen Maßnahmen abgestimmt. 

Beschluss 1

Ausbau Buchungszeiten der Krippe auf 4 Tage:
Der Gemeinderat beschließt die Ausweitung der Betreuungszeit in der Krippe auf 4 Tage wöchentlich und die damit verbundene Anpassung von § 6 Abs. 2) der gemeindlichen KiTa- Benutzungssatzung vom 09.01.2024 ab dem 01.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Geschwisterkindermäßigung:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschwisterkindermäßigung § 6 Abs 1) der KiTa-Gebührensatzung der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 01.09.2023 dahingehend, dass diese nur für parallel  in gemeindlichen Einrichtungen anwesende Kinder gilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 3

Einführung einmalige Gebühr (Verbrauchsgebühr)
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer jährlichen Verbrauchsgebühr von 25 € in der Krippe und 25 € im Kindergarten, sowie die damit verbundene Anpassung der der gemeindlichen KiTa-Gebührensatzung vom 01.09.2023, ab dem 01.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 4

Einführung einmalige Gebühr (Aufnahmegebühr)
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 20 €, sowie die damit verbundene Anpassung der gemeindlichen KiTa-Gebührensatzung vom 01.09.23, ab dem 01.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 5

Wegfall der Gebührenumstellung bei unterjährigem Verbleib in der Krippe
Der Gemeinderat beschließt den Wegfall der Gebührenumstellung bei unterjährigem Verbleib in der Krippe. Die Gemeinde gewährt den Eltern, deren Kinder, die ab Januar 3 Jahre alt werden, einen monatlichen Nachlass von 100 € und passt § 4 Abs. (1) a) der gemeindlichen KiTa-Gebührensatzung vom 01.09.2023, ab dem 01.09.2024 entsprechend an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 6

Umbuchung der gewählten Buchungszeit nur 2x im Jahr
Der Gemeinderat beschließt, dass Umbuchungen zukünftig nur noch im September und Februar des laufenden KiTa-Jahres möglich sind und die damit verbundene Anpassung von § 4 Abs (1) e) der gemeindlichen KiTa-Gebührensatzung vom 01.09.23, zum 01.09.24. Eine Sonderregelung ist nach Antrag aufgrund besonderer Lebensumstände an die Fachbereichsleitung möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 7

Änderung Buchungszeitfenster, Abholung Kindergarten/Krippe 14:30 statt 14:00 Uhr
Der Gemeinderat beschließt die Ausweitung des Abholfensters von 14.00 Uhr auf 14.30 Uhr in Kindergarten und Krippe. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 8

Inflationsbedingte Anpassungen durch Essenslieferant Firma Asenbrunner
Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt dargelegte inflationsbedingte Anpassung des Essensanbieter Firma Asenbrunner und die damit verbundene Anpassung der Nebenabsprache zum Betreuungsvertrag zum 01.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 9

Inflationsbedingte Anpassung von Spiel- und Getränkegeld 
Der Gemeinderat beschließt die inflationsbedingte Erhöhung von Spielgeld auf 8 Euro monatlich und Getränkegeld auf 6 Euro monatlich und die damit verbundene Anpassung von § 4 Abs (1) a) und b) der gemeindlichen KiTa- Gebührensatzung vom 01.09.23. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 10

Änderung der Satzungen: 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die gemeindlichen KiTa-Satzungen entsprechend der Beschlüsse aus der Sitzung vom 07.05.24 anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 15:13 Uhr