29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair - Abwägunsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegunsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 06.02.2024 hat der Gemeinderat die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 06.02.2024 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.02.2024 bis 15.03.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
einsehbar.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair i. d. F. v. 04.06.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr