Einbeziehungssatzung Obermühltal, 1. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffenlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 5.7

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 07. November 2023 hat der Gemeinderat die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obermühltal beschlossen. Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Wohn- und Betriebserweiterung der KFZ - Werkstatt Iglhaut geschaffen werden. Dem Gemeinderat wird nun ein Vorabzug des Entwurfs zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorabzug des ersten Planentwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obermühltal mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024.

2. Der Gemeinderat billigt den Vorabzug des Entwurfs des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obermühltal in der Fassung vom 04.06.2024 mit Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Planunterlagen sind um die Lage der Ausgleichsfläche (Lageplan) und die Größe der Ausgleichsfläche vor Durchführung der Verfahrensschritten nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu ergänzen. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr