Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", Teilaufhebung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 30.07.2024 ö beschließend 5.5

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 wurde der Entwurf der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ in der Fassung vom 04.06.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Bauamt gefertigten Planunterlagen der Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“, in der Fassung vom 30.07.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Die Teilaufhebungssatzung zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ in der Fassung vom 30.07.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2024 15:09 Uhr