Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd", 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 hat der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ in der Fassung vom 10.10.2023 gebilligt und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 03.11.2023 bis 05.12.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell einsehbar.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ i. d. F. v. 09.10.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.10.2024 11:17 Uhr