6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Ascholding Isarstraße Teilflächen Fl.-Nr. 822/5 und 822/6 Gemarkung Ascholding - Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dietramszell (Bekanntmachung der Genehmigung am 22.02.2002) wird ein Teil des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplan Ascholding Nr. 9 „Isarstraße“ als sonstige Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan weicht mit seiner Festsetzung von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ab und kann nicht aus diesem entwickelt werden. Der § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ermöglicht es den Gemeinden den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen, wenn die Inhalte eines Bebauungsplanes von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen, dieser im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die vorliegende Darstellung stimmt mit den Inhalten der als Satzung beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 9 „Isarstraße“ überein. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 5 BauGB zur Einsicht bereitgehalten. Die Bekanntgabe erfolgt am 26. September 2024 durch Anschlag an den Amtstafel und wird zudem auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Ascholding Isarstraße wie dargelegt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 09:33 Uhr