Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 9.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 10. September 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Klessingstraße“ in der Fassung vom 10.09.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 17.10.2024 bis 14.11.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Planunterlagen der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Klessingstraße“ in der Fassung vom 03.12.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Klessingstraße“ in der Fassung vom 03.12.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 12:30 Uhr