Datum: 07.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023.03.07_GR_Niederschrift nur öff.pdf
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1. Aktuelles
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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Sachverhalt Gemeindeblatt
rster Bürgermeister Hauser berichtet über folgende Punkte:
- FFW Auto in Ukraine
Der Landesfeuerwehrverband berichtet, dass das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der FFW Ascholding nun in der Gemeinde Mena /Ukarine eingesetzt ist. Mena ist eine Stadt in der ukrainischen Oblast Tschernihiw mit etwa 11.400 Einwohnern.
- Unterbringung Flüchtlinge Hallenbad – Rückmeldung LRA nach Besichtigung:
Nach Besichtigung des Hallenbades seitens des Landratsamtes ist eine Herrichtung und Nutzung der Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen unter einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. Aus diesem Grund wird dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt.
- Nachnutzung Hallenbad als Atelier für eine Einzelkünsterlin
Frau Katja Bonnländer aus Egling hat wegen einer temporärer Zwischennutzung des Hallenbades zur Nutzung als Atelier für sie angefragt. Auf Nachfrage beim Landratsamt teilte dieses mit, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig ist. Ob diese genehmigungsfähig ist, kann erst im Rahmen eines konkreten Antrages geprüft werden. Deshalb zog Frau Bonnländer ihre Anfrage zurück.
- Gemeindliche Baustellen:
Wasserleitungsbau: Baubeginn war für 06.03.2023 geplant, wegen der Witterung wurde dieser auf 13.03.2023 verschoben;
Dorferneuerung: Die Arbeiten werden seit dem 06.03.2023 von der Fa. Holzer wieder fortgesetzt, beginnend mit der Zufahrt Am Richteranger.
FFW Ascholding: Die Arbeiten werden seit dem 06.03.2023 von der Fa. Babl mit Fertigstellung des Rohbaus wieder fortgesetzt.
- Partnerschaftsverein – Terminankündigung:
2024 wird das 40 jährige Jubiläum der Partnerschaft gefeiert. Der Bürgermeister aus Baignes hat vorgeschlagen, zu diesem Anlass einen Maibaum am 01.05.2024 in Baignes aufstellen. Der Baum wird von der Vorsitzenden des Partnerschaftsverein, Frau Pallfy organisiert. Um den Transport kümmert sich die Gemeinde.
Weiterhin berichtet Erster BGM Hauser anhand von Bildern über:
die wieder begonnenden Bauarbeiten der Dorferneuerung Am Richteranger, die Besichtigung des Kindergarten Linden seitens der Gemeindeverwaltung Bad Heilbrunn, die Bauarbeiten am Gemeinschaftshaus der Schützen Linden, die Einrichtung des alten Serverraums im Rathaus, den Baufortschritt im C-Bau Schule, die aktuelle Verlegung von Breitbandkabeln im Rahmen des Glasfaserausbaus, die bevorstehende überörtliche Prüfung seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und über einen umgefahrenen Telekom-Verteiler an der Hauptstraße in Ascholding.
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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.02.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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2 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der öffentliche Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023 wird zugestimmt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Keine Punkte.
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4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Finanzhausschuss hat in den Sitzungen am 12.01.2023 und am 02.02.2023 über den Haushaltsentwurf beraten. In seiner Sitzung am 02.02.2023 hat der Finanzausschuss den beigefügten Haushaltsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Frau Laß stellt den Haushalt 2023 und den Finanzplan vor.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Hauser bedankt sich bei Frau Laß für Ihre geleistete Vorarbeit und Vorlage des Haushaltsentwurfes zur März-Sitzung trotz Rückholung des Standesamtes zum 01.01.2023 und Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2022.
Nach der Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Frau Laß erläutert Erster Bürgermeister Hauser das Investitionsprogramm Punkt für Punkt. Auf Nachfrage seitens MGR Gröbmaier, wann die Ortsdurchfahrt Föggenbeuern mit Gehweg gebaut werden soll, antwortet Herr Hauser, dass es hier noch keinen konkreten Termin gibt, weil vorher die Probleme mit der Entwässerung geklärt werden müssen.
Beschluss 1
Antrag MGR Bachmaier: Vor Beschlussfassung soll über den Kauf einer Kehrmaschine abgestimmt werden:
Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für den Erwerb einer Kehrmaschine in Höhe von 145.000 € in dem Vermögenshaushalt beizubehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
Beschluss 2
1) Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz –
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.389.450 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.032.750 €.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 733.500 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 320 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Dietramszell, ……………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
2) Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage des Haushaltsplanes 2023 enthaltenen Finanzplan bis zum Jahr 2026.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 "Baiernrain West", 1. Änderung - Einstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
5. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“, 1. Änderung - Einstellungsbeschlus
In seiner Sitzung am 05.07.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die 1. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ beschlossen, hier durch sollten verschiedensten Entwicklungswünsche einiger Anlieger umgesetzt werden. In seiner Sitzung am 07.02.2023 hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen im Bauleitverfahren beraten. Hierbei ist man zu dem Ergebnis gekommen den Anliegern eine schleichende Entwicklung zu ermöglichen und es wurde beschlossen den Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ aufzuheben. Folglich ist das Bauleitverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans einzustellen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ einzustellen. Die Beschlüsse zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ vom 03.05.2022 und 05.07.2022 gelten damit als aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ einzustellen. Die Beschlüsse zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ vom 03.05.2022 und 05.07.2022 gelten damit als aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bebaungsplan Baiernrain Nr. 1 "Baiernrain West", Aufhebung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
6. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“, Aufhebung – Billigungs- und Auslegungsbeschluss
In seiner Sitzung am 07.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die Aufhebung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ beschlossen. Durch die Aufhebung soll eine weitere schleichende Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Das Gebiet wird nach der Aufhebung dann nach § 34 BauGB beurteilt.
Die Aufhebung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Ausarbeitung der Aufhebungssatzung erfolgt durch die Bauverwaltung der Gemeinde Dietramszell. Die Bauverwaltung legt nun einen ersten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vor.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Baiernrain Nr. 1 „Baiernrain West“ in der Fassung vom 07.03.2023
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist zeitgleich durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 6 "Schönegg - Hochlandstraße, Aufhebung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
7. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“, Aufhebung – Abwägungsbeschlüsse und Satzungbeschluss
In seiner Sitzung am 10.01.2023 hat der Gemeinderat den vom Bauamt gefertigten Planentwurf zur Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“ in der Fassung vom 10.01.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Beide Verfahrensschritte wurden gemäß § 4a Abs. 2 BauGG in der Zeit vom 18.01.2023 bis 16.02.2023 durchgeführt. Zur Behandlung der Stellungnahmen werden dem Gemeidnerat folgende Abwägungsvorschläge vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 bauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt den vom Bauamt gefertigten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 zur Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 6 „Schönegg – Hochlandstraße“mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Aufhebungssatzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Kanzler war kurzzeitig nicht im Raum.
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8. Flächennutzungsplan, 9. Änderung Bereich Am Kreuzfeld - Einstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
8. Flächennutzungsplan, 9. Änderung Bereich Am Kreuzfeld - Einstellungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Am Kreuzfeld aufgrund der Aussichtslosigkeit einzustellen.
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell beschließt das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am Kreuzfeld“ einzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung vom 18.06.2013 gilt somit als aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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9. Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd" - Anträge auf Aufnahme in das Änderungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
9. Bebauungsplan Linden Nr. 1 „Linden Süd“ – Anträge auf Aufnahme in das Änderungsverfahren
In seiner Sitzung am 27.07.2021 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplan Linden Nr. 1 „Linden Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll um das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 54/5 Gemarkung Linden erweitert werden um so eine Bebauung im Norden und Süden des Grundstücks zu ermöglichen. In seiner Sitzung am 26.07.2022 hat der Gemeinrat die Aufnahme des Flurstücks 89/6 Gemarkung Linden in das Änderungsverfahren beschlossen. Auf der Flurnummer ist geplant das Baufenster zu erweitern um die gewünschte Wohnraumerweiterung zu ermöglichen. Am 23. Februar 2023 sind bei der Gemeinde zwei weitere Anträge auf Aufnahme in das Verfahren eingegangen, welche dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden.
Antrag Fl.-Nr. 444 Gemarkung Linden (Parzelle 23, lila umrandetes Grundstück)
Die Eigentümer beantragen die Erweiterung des Baufensters um 4,5 m Richtung Norden.
Antrag Fl.-Nr. 426/5 Gemarkung Linden (Parzelle 3, grün umrandetes Grundstück)
Der Eigentümer beantragt für seine Grundstück ein weiteres Baufenster für die Errichtung eines Einfamilienhauses und ein Baufenster für die Garage.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die Flurnummer 444/0 Gemarkung Linden in das 3. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ aufzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt die Flurnummer 426/5 Gemarkung Linden in das 3. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ aufzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Grundstückseigentümern der Fl.-Nr. 444/0 und der Fl.-Nr. 426/5 Gemarkung Linden einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben und alles weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 7 "Am Sonnbichl" - Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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beschließend
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10 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
7. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 7 „Am Sonnbichl“ – Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Für die Flurnummer 756/4 und eine Teilfläche der Flurnummer 756/3 jeweils Gemarkung Dietramszell wurde ein Antrag auf Aufnahme in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 7 „Am Sonnbichl“ gestellt.
Diskussionsverlauf
MGR Bachmeier stellt die Frage, ob das nicht eine Gefälligkeitsplanung sei. Er wird zustimmen, aber es muss grundsätzlich mit dem selben Maß gemessen werden. Hierbei bezieht er sich auf einen Vergleichsfall aus der vorangehenden Sitzung. 1. BGM Hauser entgegnet, dass es sich im genannten Vergleichsfall um eine Ausbuchtung handelte und bei dem vorliegenden Antrag das fragliche Grundstück in der Baulinie befindet. MGR´e Fuchs und Gröbmaier möchten die Einheimischen unterstützen, Herr Gröbmaier wirft aber die Frage auf, wie in Zukunft die 50% Regelung (Abtretung der selben Flächengröße wie die Baufläche zugunsten des Einheimischenmodells) angewendet werden soll. Die beantragte Fläche sei für die 50% Regelung zu klein, ergänzt MGR X. Huber
Beschluss
Antrag MGR Pallauf:
Der TOP wird vertagt, bis mit den Antragstellern und Grundstückseigentümern über die sonst übliche 50% Regelung gesprochen wurde. Das Ergebnis ist dann dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
MGR Kanzler hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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11. Schöffenwahl 2023 - Info
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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informativ
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11 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In diesem Jahr sind wieder Schöffen und Jugendschöffen für die am 01. Januar 2024 beginnende 5-jährige Amtsperiode zu wählen.
Schöffen (Erwachsenenrecht):
Für die Erstellung der Vorschlagliste der Schöffen ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde Dietramszell hat 3 Vorschläge einzureichen. Die Vorschlagsliste muss mindestens die genannte Zahl umfassen, soll diese aber nicht wesentlich übersteigen.
Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Gemeinderat vorzulegen; eine Vorauswahl der Bewerbungen ist unzulässig. Beschlussvorschläge sind aber möglich. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage auf sie hingewiesen werden.
Jugendschöffen:
Für die Erstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss zuständig, der auf die Meldungen der Gemeinden zurückgreift.
Entsprechend der Mitteilung vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat die Gemeinde Dietramszell 5 Frauen und 5 Männer zu melden.
Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl ist vom Gemeinderat nicht zu beschließen.
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12. Antworten zu Fragen aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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13. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.03.2023
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ö
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13 | |
Datenstand vom 31.05.2023 15:27 Uhr