Datum: 17.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.12.2022
2 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
3 Bericht aus der Verwaltung
4 Bauanträge
4.1 Neubau einer BHKW-Anlage auf Flur-Nr. 16 Gemarkung Dietramszell, Am Weiherfeld 3a, Dietramszell, von Schilcher Fabian
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit offenen Stellplätzen - Antrag auf Vorbescheid, Flur-Nr. 902/1 Gemarkung Ascholding, Klessingstraße, Ascholding, Schmid Sandra und Gerhard
4.3 Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport - geänderte Planung, Flur-Nr. 927/1 Gemarkung Manhartshofen, Breitenweg 6, Peretshofen, Ramm Ursula Maria und Werner
4.4 Wiederaufbau eines stillgelegten Sägewerks zu einem Wohnhaus mit 3 WEH und einer Doppelgarage; hier: Erweiterung im Erdgeschoss mit Kellerabteil, Flur-Nr. 1357/3 Gemarkung Manhartshofen, Einöd 2a, Loipolder Andreas
4.5 Erweiterung einer bestehenden Kiesgewinnung mit Wiederverfüllung und Rekultivierung; hier: 3. Tektur - Antrag auf Fristverlängerung, Flur-Nr. 1330 und 1331 Gemarkung Linden, Penzenstadler GmbH & CO.KG Erdbau und Fuhrbetrieb vertr. d. Penzenstadler Siegfri
5 Bauleitplanung
5.1 Gemeinde Sauerlach: 13. Änderung des Flächennutzungsplans "Konzentrationszone für Windkraft/ Sachlicher Teilflächennutzungsplan"
5.2 Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren
6 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der BA stimmt der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.12.22 zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Thomas Kranz war kurzzeitig nicht im Raum.

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2. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO). Die folgenden Beschlüsse wurden in der Sitzung vom 20.12.22 gefasst: 

N2 Auftragsvergaben: Kindergarten Linden - Umbau in eine zeitgemäße Krippe; Elektro 
Beschluss: 
Der Bauausschuss beschließt, den Auftrag über die Elektroinstallationsarbeiten, in der Krippe Linden, an die Firma Elektrotechnik Martin Volz, aus Dietramszell, zum Bruttoangebotspreis von 8.611,01 € zu vergeben. 
Abstimmung: 7:1 (angenommen) 

N3 Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Vorberatung zur Baubeschreibung des Bauteils D 
Beschluss: 
Der Bauausschuss fasst folgende beratende Beschlüsse: 

1. Fenster 
Fenster Turnhalle 
Wenn eine Lüftungsanlage montiert werden muss, festverglaste Kunststofffenster, bei Verzicht auf die Lüftungsanlage Obenlichtkippfenster aus Kunststoff. 
Fenster im vorderen Bereich (südlich und östlich) 
Reine Holzfenster. 
Bis zur Gemeinderatssitzung ist abzuklären, welche Kosten für eine Aluminiumkonstruktion mit Vollverglasung in der Turnhalle zu veranschlagen wären. 
Abstimmung: 8:0 (angenommen) 

2. Dacheindeckung

Nach Abklärung der Kosten Alublechdach gegenüber Dachziegel soll die günstigere Variante gewählt werden; Alublech bevorzugt aus statischen Gründen und zur Befes-tigung der PV-Anlagen. 
Abstimmung: 7:1 (angenommen) 

3. Holzverschalung 
Zur Holzverschalung soll heimische Tanne verwendet werden. 
Abstimmung: 8:0 (angenommen) 

4. Dämmung 
Zur Dämmung soll, wenn aus Brandschutzgründen zulässig, Holzfaserdämmung verwendet werden. 
Abstimmung: 8:0 (angenommen).

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3. Bericht aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Folgende Anträge wurden auf dem Verwaltungsweg weitergereicht:

Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) zur Erneuerung (Ersatz) der Fenster im gemauerten EG, Flur-Nr. 188/1 Gemarkung Dietramszell, Tölzer Str. 20, Dietramszell, Pallauf Ina und Hans
Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vom 23.12.22 wurde am 02.01.23 an die Untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet.

Folgender Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt:

Anbau eines Lagerschuppens an ein Gartengerätehaus auf Fl.-Nr. 1984/8 Gemarkung Hechenberg, Bebauungsplangebiet „Bairawies Auf der Tränke“, Liebhart Georg jun. 
Der Antrag ist am 08.12.2022 bei der Gemeinde Dietramszell eingegangen. Die Genehmigungsfreistellung wurde am 05.01.2023 erteilt und die Unterlagen zur Bauüberwachung an die Untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 4
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4.1. Neubau einer BHKW-Anlage auf Flur-Nr. 16 Gemarkung Dietramszell, Am Weiherfeld 3a, Dietramszell, von Schilcher Fabian

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Bauherr plant die Errichtung eines Bioheizkraftwerkes. Die Anlage soll die umliegenden 5 Gebäude, später maximal 9 Gebäude versorgen.

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer BHKW-Anlage und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit offenen Stellplätzen - Antrag auf Vorbescheid, Flur-Nr. 902/1 Gemarkung Ascholding, Klessingstraße, Ascholding, Schmid Sandra und Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 4.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Geplant ist die Errichtung eines zweistöckigen Einfamilienhauses mit offenen Stellplätzen. 

Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid sollen folgende konkrete Fragen geklärt werden:

  1. Kann das Seitenverhältnis von 1:1,27 was gerundet ebenfalls 1:1,30 ergibt so geplant und beantragt werden?

  1. Ist der Kniestock von 1,50 m im Dachgeschoss entgegen der Vorgabe in der Satzung möglich? Durch die Dachneigung ist das Dachgeschoss sonst nicht wirtschaftlich 100% nutzbar.

  1. Sind die Fensterformate mit 2-Teilung sowie stehenden Formaten so möglich? Danwood hat nur eine begrenzte Anzahl an Fenstern und Formaten im Portfolio und der Bauherr ist hier an die vorhandenen Fensterformate gebunden.

Beschluss 1

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom vorliegenden Antrag auf Vorbescheid und fasst hierzu die folgenden Beschlüsse:

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplanten Seitenverhältnis von 1:1,27.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Kniestockhöhe von 1,50 m. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu den geplanten Ausführungen der Fenster und Fenstertüren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

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4.3. Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport - geänderte Planung, Flur-Nr. 927/1 Gemarkung Manhartshofen, Breitenweg 6, Peretshofen, Ramm Ursula Maria und Werner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gebäudebestand soll abgerissen werden. Als Ersatz ist der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport geplant.

Die Tektur sieht folgende Änderungen der Genehmigungsplanung vor:

-Errichtung von zwei Gauben und einer Kelleraußentreppe
-Nutzung der Räume im Obergeschoss als 3. Wohneinheit
-Unterkellerung des Carports entfällt

Beschluss 1

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom vorliegenden Tekturantrag und erteilt vorbehaltlich der weiteren Beschlüsse bezüglich der Gestaltung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Abweichung von § 7 Abs. 6 Buchstaben a und f OGS und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei außermittigen Giebelgauben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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4.4. Wiederaufbau eines stillgelegten Sägewerks zu einem Wohnhaus mit 3 WEH und einer Doppelgarage; hier: Erweiterung im Erdgeschoss mit Kellerabteil, Flur-Nr. 1357/3 Gemarkung Manhartshofen, Einöd 2a, Loipolder Andreas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauvorhaben umfasst die folgenden Änderungen:

  1. Es wurden bzw. werden anstatt 3 WEH nunmehr 5 WEH eingebaut.
  • im Kellergeschoss wurde teilweise anstatt von Kellerräumen und Abstellräumen eine WEH eingebaut. An den erforderlichen Technikräumen und Abstellräumen erfolgt keine Änderung.
  • Die Wohnung im Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß (Westteil) wurde geteilt und somit sind zwei kleinere Wohnungen entstanden. An den zwei genehmigten Wohnungen (Ostteil) wurden keine Änderungen vorgenommen.
  1. An der Südostseite des Hauses wurde eine Terrasse aus Beton und Holz hergestellt, die in der 1. Tekturplanung nicht enthalten ist.
  2. An der Südwestseite wurde die genehmigte Stützmauer in Wickelform länger und geringfügig höher hergestellt. Dies wurde notwendig, um die Parkplätze besser anfahren zu können.
  3. Der kleine Balkon wurde anstatt 1,20 m nun mit ca. 1,40 m Tiefe hergestellt.
  4. Rechts neben der Abfahrt wurde in Absprache und Zustimmung mit dem Nachbargrundeigentümer eine kleine Bruchsteinmauer und Mülltonnenstandflächen auf dessen Grund hergestellt.
  5. Im östlichen Teil wurde ein zusätzlicher kleiner Kellerraum für die Mietwohnungen erstellt und für den Zugang die geplante und genehmigte Stützmauer um ca. 4,50 m verlängert. Der Kellerraum ist unterirdisch und von keiner Seite zu sehen. Wegen der zusätzlichen Stützmauer wurden die Höhen / Gefälle der Zufahrt geringfügig abgeändert und Beton-Fugenpflaster hergestellt.

Beschluss 1

Antrag MGR Bernhard Fuchs: Da keine Begründungen für die Abweichungen vorgelegt wurden, wird der Antrag gestellt, die Behandlung des TOPs zu vertagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom vorliegenden Tekturantrag und erteilt zu den einzelnen Tekturbestandteilen wie folgt das gemeindliche Einvernehmen: 

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Erweiterung von 3 WEH auf 5 WEH und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Errichtung einer Terasse aus Beton und Holz auf der Südostseite und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der planabweichenden Ausführung der Stützwände auf der Südwestseite (Errichtung einer Terasse auf Stützmauern) und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der planabweichenden Ausführung des Balkons auf der Südwestseite mit einer Tiefe von 1,40 m anstatt 1,20 m und erteilt hierzu unter Abweichung von § 10 Abs. 1 OGS (Balkone sind giebel- und traufseitig nur so tief wie die Dachüberstände zulässig) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Errichtung einer Bodenplatte mit Stützmauer aus Bruchstein als Mülltonnenstandfläche auf dem Nachbargrundstück und erteilt hierzu vorbehaltlich des Nachweises einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Errichtung eines zusätzlichen Kellerraums für die Mietwohnungen und der damit verbundenen Verlängerung der genehmigte Stützmauer um ca. 4,50 m, sowie der Anpassung von Höhe / Gefälle der Zufahrt mit Verlegung eines Beton-Fugenpflasters im Bereich der Abfahrt und auf einem Teil des nördlich gelegenen Grundstücks sowie dem Einbau eines Kellerlichtschachts an der Nordecke des Gebäudes und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4.5. Erweiterung einer bestehenden Kiesgewinnung mit Wiederverfüllung und Rekultivierung; hier: 3. Tektur - Antrag auf Fristverlängerung, Flur-Nr. 1330 und 1331 Gemarkung Linden, Penzenstadler GmbH & CO.KG Erdbau und Fuhrbetrieb vertr. d. Penzenstadler Siegfri

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4.5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Wegen mangelnder Wiederverfüll-Materialien infolge von rückläufiger Wirtschaft, besonders auf dem Bausektor und prognostizierter weiterer Abschwächung von Investitionen in private sowie gewerbliche Baumaßnahmen kann der befristete Termin zur Wiederverfüllung und Rekultivierung bis zum 01.04.2024 nicht eingehalten werden. Es wird um Fristverlängerung bis zum 31.03.2029 gebeten.

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom vorliegenden Antrag auf Verlängerung zur Wiederverfüllung und Rekultivierung der bestehenden Kiesgrube und erteilt hierzu vorbehaltlich eines positiven Ausgangs des notwendigen Bauleitverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 5
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5.1. Gemeinde Sauerlach: 13. Änderung des Flächennutzungsplans "Konzentrationszone für Windkraft/ Sachlicher Teilflächennutzungsplan"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

5.1 Gemeinde Sauerlach: 13. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszone für Windkraft
Der Gemeinderat der Gemeidne Sauerlach hat in seiner Sitzung am 28.06.2022 dem Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.06.2022 zugestimmt. Die Planung mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023 öffentlich aus. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Sauerlach unter https://www.sauerlach.de/rathaus-und-buergerservice/unser-rathaus/bauleitplanung in das Internet eingestellt und können jederzeit abgerufen werden.
Hiermit werden Sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Abgabefrist für die Stellungnahmen ist der 01.02.2023. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. 
Beschluss: 
Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 13. Änderung des Flächennut-zungsplans „Konzentrationszone für Windkraft/ Sachlicher Teilflächennutzungsplan“ in der Fassung vom 28.06.2022 der Gemeinde Sauerlach. Die Gemeinde Dietrams-zell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung.
Abstimmung: 0:9 (angenommen)

Beschluss

Der Bauausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 13. Änderung des Flächennut-zungsplans „Konzentrationszone für Windkraft/ Sachlicher Teilflächennutzungsplan“ in der Fassung vom 28.06.2022 der Gemeinde Sauerlach. Die Gemeinde Dietrams-zell ist in ihren Belangen nicht berührt und erhebt keine Einwände gegen die Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

5.2 Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren
Nach § 1 Abs. 3 BauGB obliegt es der Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Somit besteht für eine Privatperson grundsätzlich kein Anspruch auf ein Bauleitverfahren. 
Dennoch ist die Gemeinde bemüht den Entwicklungswünschen ihrer Einwohner nachzukommen und ist bereit auch für Privatpersonen Bauleitverfahren einzuleiten. Was aber dazu führt das die Anzahl der offenen Bauleitverfahren in der letzten Zeit enorm gestiegen ist.
Da in einigen dieser Verfahren jedoch der Vorwurf der Gefälligkeitsplanung im Raum steht und dadurch auch eine rechtskräftige Bauleitplanung durch jeden Dritten in Form eines Normkontrollverfahrens angreifbar ist, und damit auch die Gemeinde selbst, empfiehlt die Verwaltung Kriterien für den Einstieg in ein Bauleitverfahren zu beschließen.

Beschluss 1

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für einen Einstieg ins Bauleitverfahren, sich die folgenden Kriterien zu geben: 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Kriterien zur Einleitung von Bauleitverfahren: 

  • Ein Antrag zur Änderung und Aufhebung eines bestehenden Bebauungsplans ist von mindestens 3 Anlieger des Geltungsbereichs zu stellen. Neuaufstellungen sind davon nicht betroffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 7

Die Verkehrsmäßige Erschließung muss problemlos möglich sein (keine steilen Hanglagen was zu Problemen im Winter und bei der Straßenentwässerung führt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 6

Sachverhalt Gemeindeblatt

6.1         Beleuchtung Kirchenvorplatz 
MGR Bernhard Fuchs bemängelt, dass die Lichtpunkte der Beleuchtung so eng gefasst sind. Eine breitere Streuung des Lichts wäre nach seiner Ansicht schöner. Er schlägt vor, den verantwortlichen Planer zu einem Lokaltermin zu bitten, bei dem dieser das Ziel der Beleuchtungseinstellung erläutert und gemeinsam erörtert werden kann, wie die Beleuchtung schöner gestaltet werden könnte. Erster Bürgermeister Josef Hauser erklärt, dass das Konzept des Planers eine optimale Beleuchtung der Stufen vorsieht. Werden die Leuchten höher eingestellt, blenden sie, eine tiefere Einstellung ist nicht möglich da der maximale Winkel bereits erreicht ist. Die derzeitige Einstellung ist zudem mit der Kirche abgestimmt. Er berichtet zudem, dass die Leuchten grundsätzlich nur unter großem Aufwand verstellbar sind. Erster Bürgermeister Josef Hauser sagt zu, die Anfrage an den Planer weiterzureichen, mit der Bitte um einen Lö-sungsansatz und einer erneuten Vorstellung seines Beleuchtungskonzepts. MGR Michael Häsch spricht sich hingegen für eine Klärung ohne Vororttermin aus, um weitere Honorarkosten zu vermeiden. 

6.2         Haftungsfragen bezüglich zweckfremder Nutzung Kirchenvorplatz und Parkplatz in der ehemaligen Kiesgrube 
MGR Michael Häsch berichtet von Jugendlichen, die ihm durch Sprünge mit dem Skateboard auf den Stufen des Kirchenvorplatzes aufgefallen waren und erkundigt sich nach den Haftungsfragen, die sich daraus für die Gemeinde ergeben könnten. Erster Bürgermeister Josef Hauser bestätigt, dass dies bereits öfters aufgefallen war und teilt mit, dass sich daraus für die Gemeinde keine Haftungsfragen ergeben.

Datenstand vom 01.06.2023 17:38 Uhr