Datum: 04.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Aktuelles
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1.1 | |
Quartalsbericht 1 / 2023
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2 | |
Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.03.2023
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3 | |
Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
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4 | |
Aufhebung Beschluss vom 05.04.2022 - Gebührenkalkulation für die Abwasseranlage Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau - Korrektur der Gebühren für 2022-2025 - Neufassung der Gebühr
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5 | |
2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 05.04.2022
Für das Gebiet der Gemeindeteile Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau
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6 | |
Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Beratung über Umplanung
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7 | |
Entwicklungssatzung Humbach - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
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8 | |
23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Humbach - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichekeit nach §3 Abs. 2 und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
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9 | |
Anbau und Nutzungsänderung des Kindergartens Ascholding zu vier Wohnungen im EG, OG und DG, mit Aufstockung DG im Zuge der Dacherneuerung; hier: T1 - Neubau eines Carports, sowie Anbau einer Eingangsüberdachung, Fl.Nr. 64/2 Gemarkung Ascholding, Isarstraße 24, Ascholding, Gemeinde Dietramszell vertr. d. Erster Bürgermeister Josef Hauser
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10 | |
Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
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11 | |
Bebauungsplan "Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung" Fl.-Nr. 1330,1331 Gem. Linden - Aufstellungsbeschluss
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12 | |
Bebauungsplan Ascholding Nr. 9 "Isarstraße", 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
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13 | |
Bebauungsplan Ascholding Nr. 12 "Nördlich der Isarstraße", 1. Änderung, 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Reißenweg - Aufstellungsbeschluss
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14 | |
Annahme von Spenden 2023
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15 | |
Genehmigung des Haushaltes 2023
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16 | |
Jahresrechnung 2022 Gemeinde Dietramszell - Vorstellung des Ergebnisses
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17 | |
Vorstellung der Ergebnisse der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 - öffentlicher Teil
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18 | |
Antworten zu Fragen aus dem Gremium
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19 | |
Sonstiges
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1. Aktuelles
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
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1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Erster Bürgermeister Hauser berichtet anhand von Bildern über den aktuellen Glasfaserausbau im Ortsteil Ried, die Pflasterung Einmündung Am Richteranger im Rahmen der Dorferneuerung, den Neubau des Gehweges entlang der Klosterschänke incl. Glasfaserverlegung, die Herrichtung des Feldweges Lochen (hinter der Fa. Technomatik), über die Entwicklung am Neubau des Feuerwehrgerätehauses Ascholding, über die Verlegung der Wasserleitung Kolbing- Fraßhausen und weiter Richtung Berg, über die Flächenausbesserung am Busparkplatz in Einöd sowie über die Bauarbeiten im Physikraum C-Bau und Einbau des Serverschrankes in der Grund- und Mittelschule.
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1.1. Quartalsbericht 1 / 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
|
informativ
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1.1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Erster Bürgermeister Hauser stellt den Quartalsbericht I / 2023 vor.
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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
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2 | |
Beschluss
Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 07.03.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
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3 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 10.01.2023:
TOP N 3.1 Nachtragsbeauftragung; Gemeinschaftshaus der Schützen Linden/Lochen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Nachtragsangebot, der Firma Gillhuber aus Dietramszell, zum Angebotspreis von 2.284,00 € zu beauftragen.
TOP N 3.2 Erweiterungsauftrag Feuerwehrhaus Ascholding
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Ascholding, den Auftrag der Firma Fenster Vogl, über 43.649,20 €, um die geprüfte Angebotssumme der Erweiterung 1, in Höhe von 2.501,38 €, auf 46.150,58 € zu erhöhen.
Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 07.02.2023:
TOP N 3.3: Auftragsvergabe; Generalsanierung der Grund- und Mittelschule, Bauteil C, Bodenbelag
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag, über die Bodenbelagsarbeiten, im Physikraum der Grund- und Mittelschule, zum Angebotspreis von 11.003,63 €, an die Firma Gollwitzer, aus Bernried zu vergeben.
TOP N 3.4: Auftragsvergabe; Neubau Feuerwehrgerätehaus Ascholding; Elektrische Anlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag über die elektrotechnischen Anlagen zur Erstellung des Feuerwehrwehrgerätehauses in Ascholding, zum geprüften Angebotspreis von Brutto 107.337,31 €, an die Firma EATK aus Ascholding, zu vergeben.
TOP N 3.5: Austausch Garderoben Kloster Dietramszell
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss vom 08.11.2022: Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Garderoben durch möglichst einfache, günstige und nichtbrennbare Garderobenkonstruktionen ersetzen zu lassen“, aufzuheben und beschließt, dass Angebot der Firma Nitzl in Höhe von 7.377,00 € (brutto) anzunehmen.
TOP N 3.6: Auftragsvergabe; Neubau Feuerwehrgerätehaus Ascholding; PV - Anlage
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag über die Montage einer Photovoltaik Anlage, zur Erstellung des Feuerwehrwehrgerätehauses in Ascholding, zum geprüften Angebotspreis von Netto 80.637,79 €, an die Firma AC Solar GmbH aus Starnberg, zu vergeben.
Falls durch die Änderung des Jahressteuergesetz 2022 die geplante PV-Anlage aufgrund ihrer Leistung von ca 60 kWp nicht von der Umsatzsteuerermäßigung erfasst wird, fallen noch 19 % Umnsatzsteuer (15.939,82 €) an. Der GR stimmt trotzdem dem Kauf zu.
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4. Aufhebung Beschluss vom 05.04.2022 - Gebührenkalkulation für die Abwasseranlage Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau - Korrektur der Gebühren für 2022-2025 - Neufassung der Gebühr
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
|
beschließend
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4 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Aufgrund eines Rechenfehlers bei der Gebührenkalkulation für die Abwasseranlage Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau für den Abrechnungszeitraum 01.04.2022-30.03.2025 musste die Gebühr korrigiert werden. Diese beläuft sich nach der Korrektur auf 2,98 €/m³ Abwasser anstatt der bisher beschlossenen Gebühr von 3,52 €/m³ und wird in der kommenden Abrechnung berücksichtigt.
Beschluss
Als Gebühr werden für den Abrechnungszeitraum ab 01.04.2022 festgesetzt:
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Euro/m³
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neu
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2,98
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Gebühr laut BGS/EWS vom 05.04.2022
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3,52
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 05.04.2022
Für das Gebiet der Gemeindeteile Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
|
beschließend
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5 | |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgendes:
2. Satzung der Gemeinde Dietramszell
Zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS/EWS) vom 05.04.2022
Für das Gebiet der Gemeindeteile Baiernrain, Berg, Erlach, Linden, Lochen und Steingau
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Absatz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2 und Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dietramszell (BGS/EWS) vom 05.04.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.07.2022 wird wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
§ 10 Einleitungsgebühr
Die Gebühr beträgt 2,98 € pro Kubikmeter Abwasser.
§2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2022 in Kraft.
Gemeinde Dietramszell
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Beratung über Umplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Herr Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellt die aktuelle Entwurfsplanung vor.
MGR´in Wimmer fragt nach, warum kein Kinderspielplatz festgesetzt wurde. Dies sei Sache der Bauherren, wie und wo sie Spielplätze auf ihrem Grund platzieren, so Herr Krimbacher. Auf Nachfrage von MGR Gröbmaier, dass es einen Beschluss gebe, einen öffentlichen Spielplatz herzurichten, antwortet 1. BGM Hauser, dass es sich hier nur um einen Entwurf nach der Umplanung handelt und Änderungen noch möglich seien. MGR Kanzler problematisiert die Grenzbebauung der Carports der Parzelle 4 sowie eine fehlende Schneeablagerfläche.
Diskussionsverlauf
Herr Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellt die aktuelle Entwurfsplanung vor.
MGR´in Wimmer fragt nach, warum kein Kinderspielplatz festgesetzt wurde. Dies sei Sache der Bauherren, wie und wo sie Spielplätze auf ihrem Grund platzieren, so Herr Krimbacher. Auf Nachfrage von MGR Gröbmaier, dass es einen Beschluss gebe, einen öffentlichen Spielplatz herzurichten, antwortet 1. BGM Hauser, dass es sich hier nur um einen Entwurf nach der Umplanung handelt und Änderungen noch möglich seien. MGR Kanzler problematisiert die Grenzbebauung der Carports der Parzelle 4 sowie eine fehlende Schneeablagerfläche
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs A die Umplanung der 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Parzelle 1 zwei Wohneinheiten geplant werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Parzelle 4 vier Wohneinheiten geplant werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt, dass ein öffentlicher Spielplatz eingerichtet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Beschluss 5
Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Planung eine Schneeablagerfläche und die Anordnung der Stellplätze an der östlichen Grundstücksfläche Parzelle 4 überprüft wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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7. Entwicklungssatzung Humbach - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf der Enticklungssatzung Humbach in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Diskussionsverlauf
MGR´in Disl merkt an, dass in der Begründung auf Seite 3, letzter Absatz, statt der Feuerwehr Dietramszell die Feuerwehr Föggenbeuern einzutragen ist.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der Entwicklungssatzung in der Fassung vom 04.04.2023.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. 23. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Humbach - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichekeit nach §3 Abs. 2 und der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell billigt den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell billigt den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Anbau und Nutzungsänderung des Kindergartens Ascholding zu vier Wohnungen im EG, OG und DG, mit Aufstockung DG im Zuge der Dacherneuerung; hier: T1 - Neubau eines Carports, sowie Anbau einer Eingangsüberdachung, Fl.Nr. 64/2 Gemarkung Ascholding, Isarstraße 24, Ascholding, Gemeinde Dietramszell vertr. d. Erster Bürgermeister Josef Hauser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 | |
Beschluss
1. Der Gemeiderat hat Kenntnis von der aktuellen Kostenschätzung vom 28.02.2023.
2. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturplan mit Carport und Eingangsüberdachung unter Abweichung von § 5 Abs 7 der Stellplatz- und Garagensatzung.
3. Über den Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung muss der Gemeinderat nochmal gesondert entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Außenbereichssatzung Klessingstraße. Der Geltungsbereich wird um die Flurnummern 878/4, 880/0, 880/2, 879/0, 879/2 und 906/2 erweitert. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Außenbereichssatzung Klessingstraße. Der Geltungsbereich wird um die Flurnummern 878/4, 880/0, 880/2, 879/0, 879/2 erweitert.
2. Die Flurnummer 906/2 wird unter der Vorraussetzung das ein Immissionsduldungsrecht zu gunsten des benachbarten Sägewerks eingetragen wird in das Verfahren aufgenommen. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
3. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Durchführung des Verfahrens zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung Klessingstraße.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für eine mögliche Bebauung unter Berücksichtigung der Flächengleichheit bzw. 50/50 – Regelung und unter Berücksichtigung des Bauwunsches des Eigentümers.
5. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Grundstückseigentümern der Flurnummern 878/4, 879/2, 880/2, 879/0, 880/0 und dem Grundstückseigentümer der Flurnummer 906/2 einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Bebauungsplan "Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung" Fl.-Nr. 1330,1331 Gem. Linden - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beratend
|
11 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der GR hat über Antrag auf Änderung des B-Plans – hier Verlängerung der Fristverlängerung für die Wiederverfüllung beraten:
Wegen mangelnder Wiederverfüll-Materialien infolge von rückläufiger Wirtschaft, besonders auf dem Bausektor und prognostizierter weiterer Abschwächung von Investitionen in private sowie gewerbliche Baumaßnahmen kann der befristete Termin zur Wiederverfüllung und Rekultivierung bis zum 01.04.2024 nicht eingehalten werden. Es wird die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ beantragt zur Änderung der Festsetzung 3.3 Fristverlängerung bis zum 31.03.2029.
MGR Fuchs merkt an, dass der Vorgang bereits im Bauausschuss abgelehnt wurde. Er wird dagegen stimmen. 3. BGM Kranz und MGR Pertold schließen sich dem an.
Diskussionsverlauf
MGR Fuchs merkt an, dass der Vorgang bereits im Bauausschuss abgelehnt wurde. Er wird dagegen stimmen. 3. BGM Kranz und MGR Pertold schließen sich dem an.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung, Fl.-Nr. 1330 und 1331 Gem. Linden“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausführung der Planleistungen zu beauftragen und den entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentliche bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18
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12. Bebauungsplan Ascholding Nr. 9 "Isarstraße", 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Es wurde über 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 9 „Isarstraße“ beraten.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 9 „Isarstraße in der Fassung vom 04.04.2023
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 04.04.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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13. Bebauungsplan Ascholding Nr. 12 "Nördlich der Isarstraße", 1. Änderung, 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Reißenweg - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
13 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Es wurde über den Antrag der Erweiterung des B-Plan Nr. 12 Ascholding Nördich der Isarastraße (Reißnweg) beraten.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 12 „Nördlich des Isarstraße“. Als Basis für die Erweiterung dient der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte städtebauliche Entwurf vom 08.12.2023. Das Verfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.
2. Der Gemeinderat beschließt die 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Reißnweg. Die Verfahren sind im Parallelverfahren durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungsverband mit der Ausführung der Planleistungen zu beauftragen und den entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern abzuschließen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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14. Annahme von Spenden 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
14 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Gemäß den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern muss der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss die Annahme der Spende erklären. Die gesamte Spendenliste wird am Ende des Jahres an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spenden (712 €) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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15. Genehmigung des Haushaltes 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
informativ
|
15 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der am 07.03.2023 durch den Gemeinderat beschlossene Haushalt für das Jahr 2023 wurde am 20.03.2023 durch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
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16. Jahresrechnung 2022 Gemeinde Dietramszell - Vorstellung des Ergebnisses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.04.2023
|
ö
|
informativ
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16 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Jahresabschluss 2022 wurde am 20.03.2023 erstellt und ist dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind noch durch den Bürgermeister bzw. das jeweilige Gremium zu genehmigen.
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17. Vorstellung der Ergebnisse der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
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ö
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informativ
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17 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Elisabeth Disl, stellt die Ergebnisse der Prüfungen vor.
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18. Antworten zu Fragen aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
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ö
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18 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Keine Punkte.
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19. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.04.2023
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ö
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Sachverhalt Gemeindeblatt
1. BGM Hauser berichtet, dass derzeit die überörtliche Rechnungsprüfung seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes stattfindet.
MGR Raßhofer fragt nach dem Zeitplan der Schulhaussanierung und bittet darum, dem Sportverein rechtzeitig über eine Schließung der Turnhalle zu informieren.
3. BGM Kranz weist darauf hin, dass der Alarmgeber für die Sirene am Hauseingang des Vereinsheim Humbach ausgetauscht werden muss, da dieser bereits Schäden aufweise.
Datenstand vom 31.05.2023 10:50 Uhr