Datum: 04.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung für GR 04.07.2023.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 04.07.23.pdf
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1. Aktuelles
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
- Eine Brücke in Bairawies wurde beschädigt.
Im Rahmen der Dorferneuerung sollen in dieser Woche die Pflasterarbeiten am Dorfplatz fertiggestellt werden. Der Eingangsbereich vom Rathaus konnte noch nicht vollständig gepflastert werden, da das Material nicht lieferbar war. Hier geht es voraussichtlich in der kommenden Woche weiter.
Für die Entwässerung der Lindener Straße (zum Anschluss des Baugebietes Lochen West) wurden die Schächte im Privatgrund aufgedeckt. Da damit feststeht, dass die bestehende Entwässerung ausreicht müssen keinen neuen Rigolen gebaut werden.
Die FFW Dietramszell rückte zu einem Scheunenbrand in der Münchner Straße aus und konnte ein Übergreifen der Flammen auf das Haupthaus verhindern.
Der aktuelle Stand der Bauarbeiten beim neuen FFW-Haus in Ascholding wird erläutert.
Der aktuelle Stand der Arbeiten beim neuen Gemeinschaftshaus in Linden wird gezeigt.
Beim Kindergarten in Ascholding wird der Stand der Umbauarbeiten für die neue dritte Kindergartengruppe erläutert.
Der Anschluss für die PV-Anlage auf dem Hackschnitzelstadl an der Kläranlage wurde hergestellt.
Der Werkraum im C-Bau der Schule ist fertig und wird nun wieder eingeräumt. Im Flur sind noch einige Kabelschächte zu verschließen, dann müssen noch die restlcihen Malerarbeiten erledigt werden. Nach Montage der Mediensäulen in den Klassenzimmern ist die Sanierung dieses Bauabschnittes abgeschlossen.
In der Kurve der Auffahrt nach Kirchbichl sollen Rasengittersteine am Straßenrand verlegt und der Asphalt in Teilen erneuert werden.
Die Sanierung der Eglinger Straße wird erläutert. Es soll nun noch die Feinschicht bis zur Brücke über den Dorfbach aufgebracht werden.
Folgende Straßeneinläufe wurden hergestellt bzw. verlegt: in Bairawies, in Obermühltal, an der Straße von Großeglsee nach Thankirchen (wo es letztes Jahr zu einem Schaden an einem Auto kam).
Beim Radweg in Einöd ist eine Schadstelle zu entfernen, weil sich die Fahrbahn abgesenkt hat.
Der Geschäftsleiter Herr Donner wurde verabschiedet.
In Bairawies und in Manhartshofen kam es zu zwei Wasserrohrbrüchen, die behoben werden mussten.
In Bairawies gab es einen Wiesenbrand, der durch mehrere Feuerwehren und von den angrenzenden Bauern gelöscht werden konnte.
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1.1. Quartalsbericht I / 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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informativ
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1.1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die Verwaltung legt den Quartalsbericht II / 2023 vor. Hierbei wird über die Entwicklung der Gewerbesteuer- und Einkommenssteuereinnahmen, den Schuldenstand, Höhe der Rücklagen, Anzahl der Bauleitverfahren und Bauanträgen, die Einwohnerzahlen, Zu- und Wegzüge, Geburten und Sterbefälle, Belegung der Kindergärten, Pegelstände und Entnahmemengen der beiden Wasserbrunnen berichtet.
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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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2 | |
Beschluss
Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 06.06.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 02.05.2023:
TOP N 3.1 Auftragsvergabe: Beschaffung von Ersatz-Atemschutzausrüstung für die Gemeindefeuerwehren
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Atemschutzausrüstung für die Gemeindefeuerwehren über 14.481,68 € (brutto) an die Firma Stirner GmbH, Hauptstraße 23, 84567 Perach zu vergeben und beauftragt den federführenden Kommandanten Fabian Fiegler damit, alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0 (angenommen)
TOP N 3.2 Auftragsvergabe: Beschaffung von Schutzkleidung für die Gemeindefeuerwehren
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für 35 Schutzkleidungsgarnituren für die Gemeindefeuerwehren über 34.279,20 € (brutto) an die Firma Stirner GmbH, Hauptstraße 23, 84567 zu vergeben und beauftragt den federführenden Kommandanten Fabian Fiegler damit, alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0 (angenommen)
TOP N 3.3 Auftragsvergabe: Anschaffung einer Funkausstattung für das neue Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen-Logistik 2 für die Feuerwehr Dietramszell
Der Gemeinderat beauftragt den federführenden Kommandanten der Gemeinde Dietramszell, Fabian Fiegler, die Beschaffung der Funkausstattung für das Feuerwehrfahrzeug GW-L2 durchzuführen und der Firma Abel & Käufl den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0 (angenommen)
TOP N 3.4 Auftragsvergabe: Stromlieferung für die Stromabnahmestellen der Gemeinde Dietramszell für den Zeitraum von 01.06.2023 bis 31.12.2024
Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Auftragsvergabe für die Strombelieferung der Abnahmestellen der Gemeinde Dietramszell, für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.12.2024, zum vorliegenden Angebot an die Energie Südbayern GmbH zu.
TOP N 3.6 Auftragsvergaben; Neubau eines Gemeinschaftshauses der Schützen Linden - Lochen; Aufzugsarbeiten
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag, über die Lieferung und Montage einer Schachtaufzugs – Anlage, am Gemeinschaftshaus der Schützen Linden – Lochen, zum Angebotspreis von 31.902,12 €, an die Firma Riedl, aus Feldkirchen bei München zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0 (angenommen)
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4. Mobilfunkausbau: Vorstellung der Gutachten für die Suchgebiete Ascholding und Emmerkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.05.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Für die Suchkreise Ascholding und Emmerkofen legte das Ingenieurbüro Ulrich das Gutachten vor und erläuterte dies im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 21.06.2023 bei Holzwirt in Ascholding.
In der Sitzung erläuterte Herr Ulrich das Gutachten, im Rahmen einer Onlinezuschaltung, nochmla kurz.
Diskussionsverlauf
MGR X. Huber erkundigt sich, ob man die Pachtzeit des Vertrages auch auf z.B. 20 Jahre begrenzen könnte. Herr Ulrich erläutert, dass dies möglich ist, die Entscheidung jedoch beim Netzbetreiber liegt.
Herr Kaspar Miller jun.fragt, ob ein Glasfaserausbau nicht sinnvoller als der Mobilfunk wäre. Herr Ulrich bejaht, dass paralell zum Ausbaus des Moblivunks auch der Ausbau eines Leistungsfähigen Glasfaseranschluss voran getrieben werden muss, weil über das Festnetz ein Vielfaches an Datenmengen von den Nutzern abgerufen wird. Da ein Funkmasten an ein Leistungsfähiges Glasfasernetz angeschlossen sein muss, ist bei dem notwendigen Anschluss eines Mastens von Synergieeffekten auszugehen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt das Gutachten für den Suchkreis Dietramszell-Ascholding zur Kenntnis und beschließt dem Netzbetreiber den Standort A 25 (FlNr. 488/487) zur Nutzung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt das Gutachten für den Suchkreis Dietramszell-Emmerkofen zur Kenntnis und beschließt dem Netzbetreiber den Standort A 09 (Fl.Nr. 366/1) zur Nutzung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Korrektur der Gebührsatzung vom 01.09.2023 und Erhöhung der monatlichen Essenspauschale
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In der Sitzung vom 02.03.2021 wurde eine Umlegung der Gebühren zum 01.09.2021 auf elf statt 12 Monate beschlossen. Im Zuge der Gebührenerhöhung ab September 2023, hat die zuständige Fachaufsicht die Gebühren überprüft und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich in der Kalkulation ein Fehler befunden hat. Ein Euro des staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von 1200 € jährlich, wurde nicht berücksichtigt. Dieser ist für das Jahr 2022 an 63 Familien aus Linden, 48 Familien aus Ascholding und 76 Familien , gesamt 187 €, aus Dietramszell rückwirkend auszuzahlen, da er unrechtmäßig einbehalten wurde. Damit ist der förderrelevante Schaden geheilt. Zukünftig empfiehlt die Fachaufsicht des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen, nach Prüfung durch einen Juristen, die Gebühren für mehr Transparenz umzustellen und den Zuschuss von 109,10 € monatlich bei 11 Monate jährlich im Nachhinein in Abzug zu bringen. Daher ist eine Erhöhung der Gebühren um 9,10 € monatlich zur beschlossenen Satzung aus der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2023 notwendig. Der Abzug beträgt dann jedoch 109,10 € monatlich statt 100 €, sodass es nach Abzug des Beitragszuschusses zu keiner weiteren Erhöhung der Gebühren kommt.
Die Gemeinschaftsverpflegung Asenbrunner hat die Gemeinde per Schreiben von April 2023 über eine ab September erforderliche Preiserhöhung von 0,20 € pro Essen in Kenntnis gesetzt. Die Preise in der Nebenabsprache zum Mittagessen sind entsprechend anzupassen.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt folgende:

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GEBÜHRENSATZUNG
Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten (Kindertagesstättengebührensatzung)vom 01.09.2023
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Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten.
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§ 1
Gebührenerhebung
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Kindertagesstätten Benutzungsgebühren.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten des Kindes, das die Kindertagesstätte besucht. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührentatbestand
- Benutzungsgebühren werden für 11 Monate für den regelmäßigen Besuch der Kindertagesstätte erhoben. Der August ist beitragsfrei.
- Die Gebührenpflicht besteht im Fall einer vorübergehenden Erkrankung, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit fort. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind wegen der Erkrankung aus der Kindertagesstätte entlassen wird.
- Die Gebührenpflicht entfällt für das restliche Jahr, wenn Kinder gegenüber der Kindertagesstättenleitung schriftlich abgemeldet werden. Die Abmeldung wird jedoch erst nach Ablauf einer Kündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende wirksam.
§ 4
Höhe der Gebühr
(1) Die Gebühr beträgt monatlich (11 Monate) für die
- Kinder der Kinderkrippe (1 bis 3 Jahre)
Mehr als 3 bis einschl. 4 Std. täglich 300,00 €
Mehr als 4 bis einschl. 5 Std. täglich 330,00 €
Mehr als 5 bis einschl. 6 Std. täglich 360,00 €
Mehr als 6 bis einschl. 7 Std. täglich 390,00 €
Mehr als 7 bis einschl. 8 Std. täglich 420,00 €
Mehr als 8 bis einschl. 9 Std. täglich 450,00 €
In den Gebühren sind 6,00 € Spielgeld sowie 4,00 € Getränkegeld enthalten.
Vollendet das Kinderkrippenkind während des Kinderkrippenjahres das 3. Lebensjahr, dann wird ab dem nächsten Monat die Gebühr für ein Kindergartenkind erhoben, ohne zwingend die Gruppe zu wechseln
- Kinder der Kindergärten
Mehr als 4 bis einschl. 5 Std. täglich 149,10 €
Mehr als 5 bis einschl. 6 Std. täglich 164,10 €
Mehr als 6 bis einschl. 7 Std. täglich 179,10 €
Mehr als 7 bis einschl. 8 Std. täglich 194,10 €
Mehr als 8 bis einschl. 9 Std. täglich 209,10 €
In den Gebühren sind 6,00 € Spielgeld sowie 4,00 € Getränkegeld enthalten.
- Die Kosten für die 11 monatige Essenspauschale werden gemäß der gültigen Preisliste, welche in Form der Nebenabsprache zum Mittagessen mit dem Betreuungsvertrag ausgehändigt wird, weitergegeben.
- Kurzzeitbuchungen (Zeitraum mind. 15 Tage bis max. 3 Monate) für Kinder mit Wohnsitz innerhalb von Bayern werden gemäß den oben erhobenen Gebühren abgerechnet. Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Bayern, fällt zusätzlich eine Betreuungspauschale in Höhe von 30 € / Monat an. Bei Kurzzeitbuchungen werden mind. 1 Monat, max. 3 Monate abgerechnet.
- Bei Umbuchungen der täglichen Betreuungszeit unter dem laufenden Kindertagesstättenjahr wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Ein Wechsel der Betreuungsbuchung zu Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres ist kostenfrei.
Sonstige Abweichungen von der Gebührensatzung oder Sonderbuchungszeiten müssen mit der Einrichtungsleitung besprochen und anschließend durch den Träger und Gemeinderat genehmigt werden.
§ 5
Gebührenermäßigung gemäß Freistaat Bayern
Für zuschussberechtigte Kinder wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz nach § 4 und § 6 angerechnet. Dies entspricht bei 11 Monaten Beitragserhebung einem Zuschuss in Höhe von 109,10 € monatlich. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.
§ 6
Ermäßigung
- Bei Familien mit mehreren Kindern wird ab dem 2.Kind die jeweilige Gebühr um 20,00 € ermäßigt.
- Auf Antrag kann einkommensschwachen Familien und Alleinerziehende mit Kind (Sozialhilfe- und Wohngeldempfängern) Ermäßigung bzw. Befreiung gewährt werden. Die Übernahme von Teilbeträgen oder der Kosten erfolgt ab Eingang der Antragstellung beim Amt für Jugend und Familie.
§ 7
Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit
- Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte. Vorübergehende Abwesenheit lässt die Gebührenpflicht unberührt. Die Benutzungsgebühr ist auch für die Ferienzeit und bei behördlicher Schließung von weniger als einem Monat zu bezahlen.
- Bei Aufnahme während des Betreuungsjahres entsteht die Gebührenpflicht zum Ersten des jeweiligen Aufnahmemonats. Die Gebühr für den Aufnahmemonat ist in voller Höhe bis spätestens zum Ersten des Folgemonats (zuzüglich der Gebühr für den Folgemonat) zu bezahlen.
- Im Rahmen der schrittweisen Eingewöhnung kann eine stundenaufbauende und gestaffelte Aufnahme notwendig werden. Die Gebühren für den Monat der Eingewöhnung werden im vollen Umfang der regulär gewählten Buchungskategorie fällig, auch im Falle einer abgebrochenen Eingewöhnung.
- Die Kindertagesstätte kann auf Anordnung vom Gesundheitsamt oder in Fällen von höherer Gewalt sofort oder aus anderen wichtigen Gründen nach mindesten acht wöchiger vorheriger Ankündigung geschlossen werden. In diesen Fällen haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Einrichtung oder auf Schadensersatz. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wird den Personensorgeberechtigten für Ihre Kinder der Besuch einer anderen Einrichtung oder die Nutzung einer anderen Betreuungsform angeboten, wenn diese es wünschen.
- Die Gebühr ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Nimmt das Kind am Mittagessen teil, gilt folgendes:
- Die Essensgebühr im Sinn von § 4 Buchstabe d) entsteht erstmals mit der Anmeldung zur Teilnahme am Essen, im Übrigen fortlaufend mit Beginn des Monats, wenn nicht eine Abbestellung gemäß Absatz 3 Buchstabe b) erfolgt.
- Das Mittagessen kann nur im Voraus, gemäß gewählter Pauschale für einen Monat bestellt werden. Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 2 Wochen vor Ende des Monats gemeldet werden. Bei Abwesenheiten des Kindes ab 2 Wochen am Stück kann das Essensgeld erstattet werden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Abmeldung vom Essen 2 Wochen vor Beginn der Abwesenheit. In anderen Fällen muss die Essensgebühr bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Essensgebühr wird monatlich im Voraus gemäß der gewählten Pauschale angerechnet.
§ 8
Auskunftspflichten
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht wurden (§ 6).
§ 9
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.09.2021 außer Kraft.
Dietramszell, _____________
GEMEINDE DIETRAMSZELL
Josef Hauser
1. Bürgermeister
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|
- Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der monatlichen Essensgebühren zu:
Gemeinde Dietramszell
Kindertagesstätte
Ascholding / Dietramszell / Linden
Nebenabsprache zur Betreuungsvereinbarung
-Mittagessen-
...........................................................
Name des Kindes
- Als Gebühr für das Mittagessen ist eine Monatspauschale, wählbar für 2, 3, 4, oder 5 Tage die Woche zu bezahlen. Die Essenspauschale entspricht dem jeweiligen Selbstkostenpreis der Gemeinde.
- Als Gebühren für das Mittagessen ist eine monatliche Pauschale für 11 Monate wie folgt zu bezahlen:
Kinderkrippe Kindergarten
5 Tage je Woche 82,00 € 88,00 €
4 Tage je Woche 71,00 € 76,00 €
3 Tage je Woche 56,00 € 61,00 €
2 Tage je Woche 42,00 € 45,00 €
- Die Essensgebühr entsteht erstmals mit der Anmeldung zur Teilnahme am Essen, im Übrigen fortlaufend mit Beginn des Monats.
- Das Mittagessen kann nur im Voraus in Woche A (bis Freitag 12.00 Uhr), gemäß gewählter Pauschale, für die Wochen C und D storniert werden. Änderungen können erst ab einer Abwesenheit des Kindes von 2 Wochen am Stück (ohne Schließzeiten)berücksichtigt werden. In anderen Fällen muss die Essensgebühr bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat (z.B. bei verspäteter Abmeldung in Woche B). Die Essensgebühr wird monatlich im Voraus gemäß gewählter Pauschale abgerechnet. Die Abmeldung des Essens hat schriftlich an die jeweilige E-Mail Adresse der Kindertagesstätte zu erfolgen. Mündliche Abmeldungen in der Gruppe können nicht berücksichtigt werden.
- Der Betrag für Essen wird von Ihrem Konto gemäß der uns vorliegenden Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
- Eine Essensbuchung im Kindergarten ist erst ab einer täglichen Buchungszeit von mind. 5-6 Stunden möglich.
_____________________
Unterschrift Erziehungsberechtigte
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. 23. Änderungs des Flächennutzungsplans im Bereich Humbach - Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.04.2023hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 04.04.2023 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 04.05.2023 bis 14.06.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
einsehbar.
Beschluss
- Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB i. V. m §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
- Der Gemeinderat stellt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 04.07.2023 fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.07.2023 mit Begründung und Umweltbericht dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
- Vorbehaltlich der Genehmigungserteilung, wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 23. Änderungs des Flächennutzungsplans im Bereich Humbach ortsüblich bekannt zu machen. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Wimmer war kurzzeitig nicht im Raum.
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7. Entwicklungssatzung Humbach - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
|
ö
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beratend
|
7 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.04.2023 hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 04.04.2023 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 04.05.2023 bis 14.06.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
einsehbar.
Beschluss
- Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB i. V. m §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
- Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte und gemäß Abwägungsbeschlüssen redaktionell ergänzte Entwicklungssatzung Humbach in der Fassung vom 04.07.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung
- Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Entwicklungssatzung Humbach tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bebauungsplan Ascholding Nr. 13 "Nahversorger und soziale Einrichtungen", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Beantragt wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorger und soziale Einrichtungen“, um die zulässige Nutzung im Teilbereich 2 des festgesetzten Sondergebiets zu erweitern. Durch die Änderung sollen im untergeordnetem Ausmaß Verkaufsflächen zu gelassen werden um die Räumlichkeiten des Gebäudes optimal ausnutzen zu können.
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorger und soziale Einrichtungen“. Die Änderung umfasst die Erweiterung der zulässigen Nutzung im Teilbereich 2 des festgesetzten Sondergebiets. Das Verfahren wird im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
- Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Ausführung der Planleistungen.
- Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsseller abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Anträge auf ein Bauleitverfahren in Lochen für die Fl.-Nr. 1165 und 1175 Gemarkung Linden
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
|
ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Am 20. Juni 2023 sind bei der Gemeinde zwei Anträge für ein Bauleitverfahren von Herrn Thomas und Frau Anette Kreitmair eingegangen. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung und des daher eingehenden größeren Platzbedarfs wurden die Anträge zur Betriebserweiterung und -sicherung gestellt.
Diskussionsverlauf
- Auf Nachfrage von MGR X. Huber und M. Häsch erklärt der Antragsteller: Auf dem Grundstück soll eine Lagerhalle von ca. 40 m x 20 m errichtet werden. Die restliche Fläche wird zum Rangieren, als Ausgleichsfläche, Ortseingrünung und für die Oberflächenentwässerung benötigt. In der Halle sollen Lagerflächen und ein Schulungsraum entstehen.
- MGR Häsch bittet darum, dass BGM Hauser Gespräche mit den westlich angrenzenden Grundstückseigentümern aufnimmt, ob sie ebenfalls Interesse an einer Baulandentwicklung haben.
MGR Bachmeier bittet um Klärung, ob durch die Änderung des Bebauungsplanes auch für den Eigentümer der Fl.Nr. 1178/1 Baurecht entsteht.
Beschluss
- Die Gemeinde Dietramszell hat Kenntnis von den Anträgen von Herrn Thomas und Frau Anette Kreitmaier und beschließt in ein Bauleitverfahren zur Betriebserweiterung der Firma Haus- & Energietechnik Thomas Kreitmair GmbH auf Teilbereiche der Fl.-Nr. 1165 und 1175 Gem. Linden einzusteigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit den übergeordneten Behörden die Genehmigungsfähigkeit einer Flächennutzungsplanänderung abzuklären und ob eine Neuaufstellung oder eine Änderung des Bebauungsplans zielführend ist. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Annahme von Spenden 2023 (3)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
|
ö
|
|
10 | |
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spenden (380 €) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Antworten zu Fragen aus dem Gremium
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
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ö
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11 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Keine Punkte.
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12. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.07.2023
|
ö
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Sachverhalt Gemeindeblatt
MGR Prömmer erkundigt sich nach dem Anmeldeverfahren für den Glasfaserausbau, welcher im letzten Gemeindeblatt thematisiert wurde. BGM Hauser erläutert, dass die Anmeldung nur für die konkret genannten Adressen erforderlich ist, weil hier im Zuge der Leitungsverlegung auch ein Hausanschluss geschaffen werden kann. Damit es zukünftig nicht wieder zu Missverständnissen kommt, wird die Verwaltung das nächste Mal die betroffenen Eigentümer direkt anschreiben.
Datenstand vom 08.01.2025 14:51 Uhr