Datum: 05.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Aktuelles
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2 | |
Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.08.2023
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3 | |
Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
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4 | |
Energienutzungsplan; Sichtbarkeitsanalyse PV-Freiflächen, Vorstellung durch Energiewende Oberland
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5 | |
1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuer vom 15.12.2022
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6 | |
1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023
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7 | |
Bauleitplanung Allgemein - Unwirksamkeit des § 13b BauGB
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8 | |
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Schönegg, Münchner Straße - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
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9 | |
Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
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10 | |
19. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
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11 | |
Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung und 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
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12 | |
Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
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13 | |
Bebauungsplan Ascholding Nr. 12 "Nördlich der Isarstraße", 1. Änderung - Bebauung des Gemeindegrundstück
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14 | |
Bebauungsplan Ascholding Nr. 13 "Nahversorgung und Soziale EInrichtungen", 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
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15 | |
Bebauungsplan Baiernrain Nr. 3 "Sportgelände Baiernrain", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
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16 | |
Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung und 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen Firma Kreitmaier - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
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17 | |
Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd", 3. Änderung und 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden Haarstraße - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
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18 | |
Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Bebauung der Grundstücke
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19 | |
Antworten zu Fragen aus dem Gremium
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20 | |
Sonstiges
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 05.09.23.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 05.09.2023.pdf
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1. Aktuelles
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Erster Bürgermeister Hauser berichtet über die Bildmarke der Gemeinde Dietramszell und über die Möglichkeit bis 17.02.2024, EU-weit das Recht für diese Marke erwirken zu können.
Die Vollsperrung der ST 2368 zwischen Kirchbichl und Obermühltal wird vom 17.09. auf den 18.09.2023 aktiv. Der sogenannte Bauabschnitt 2 mit 1 km Länge von südlich der Einmündung Helfertsried (Haflingerhof Kappelsberger) bis inklusive Einmündung Habichau/Hechenberg wird zum 03.11.2023 mit Ende der Herbstferien fertig gestellt.
Es handelt sich um eine Bausstelle des Straßenbauamtes Weilheim und der Auftrag wurde von dort aus an die Firma Swietelsky vergben.
Bezüglich der Flüchtlingsunterbringung wurden am 23.08.2023 bereits mögliche Objekte an das Landratsamt gemeldet. Der Ortstermin mit dem Landratsamt fand am 31.08.2023 statt, eine Rückmeldung fehlt aktuell noch. Die Zuweisung der Flüchtlinge ist aktuell für die KW 38 (18.09.2023) angedacht.
Erster Bürgermeister Hauser berichtet anschließend anhand von Bildern über den aktuellen Stand der Breitbandverlegung am Richteranger,in Humbach und in Manhartshofen. Weiter wurden Bilder über die Dorferneuerung vor dem Kloster sowie über die Dorfplatzeinweihung durch Dekan Neuberger, über das Drosselbauwerk, über das Aufbringen der Feinschicht auf der Eglinger Straße, über die Einweihung der Geothermie in Gelting, über den Stand der Baumaßnahmen am Feuerwehrhaus in Ascholding, über den Stand der Baumaßnahmen an den Gebäuden „C“ und „D“ unserer Schule, über einzelne Reparaturmaßnahmen im Rathaus, über den erfolgreichen Seniorennachmittag am 10.08.2023 im Cafe Schwalbe sowie über das Trachtenjubiläum Baiernrain Jasberg am 03.09.2023 gezeigt. Zusätzlich wurden Bilder der neu erworbenen Kehrmaschine, Bilder zum Stand der Wasserleitung Kirchweg, sowie Bilder über den Hilfseinsatz unserer FFW nach den Unwetterschäden in Benediktbeuern und des Bauhofs beim Entfernen einer umgestürzten Eiche gezeigt. Fotos über die aufgestellten neuen Verkehrsschilder (Rechts vor Links) sowie über den geplanten Geschichtspfad kamen ebenfalls zur Betrachtung.
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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.08.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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2 | |
Beschluss
Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 22.08.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 06.06.2023:
TOP 3.1 NÖ: Neubau Feuerwehrgerätehaus Ascholding, Auftragsvergabe Pflasterlieferung
Der Gemeinderat stimmt nachträglich dem Auftrag zur Pflasterlieferung für das Feuerwehrgerätehaus Ascholding an die Raiffeisen Thanning zu.
Abstimmungsergebnis 16:0 (angenommen)
TOP 3.2 NÖ: Straßensanierung; Auftragsvergabe Dünnschichtasphalt Auffahrt Großeglsee und Hölching
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Sanierung der Auffahrt nach Großeglsee und ca. 350 m in Richtung Hölching mit Dünnschichtasphalt zu dem vorliegenden Angebot an die Firma Possehl Spezialbau GmbH zu vergeben und für die Reststrecke bis zum Abzweig Hölching / Föggenbeuern ein Angebot einzuholen und nochmal dem GR zur Entscheidung vorzulegen. Alternativ ist der Preis für die Aufbringung einer Feinschicht Asphaltdecke mit vorzulegen.
Abstimmungsergebnis 16:0 (angenommen)
TOP 3.3 NÖ: Breitbandversorgung; Auftrag Leerrohrverlegung Am Kreuzfeld
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Leerrohrverlegung für den Breitbandausbau „Am Kreuzfeld“ zum Angebotspreis von 52.608,39 € an die Firma Peter-Bau GmbH aus Bad Tölz zu vergeben.
Abstimmungsergebnis 16:0 (angenommen)
TOP 3.4 NÖ: Wasserversorgung Dietramszell; Beauftragung Jahresleistungsverzeichnis für die Erdarbeiten
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Jahresleistungsverzeichnis der Erdarbeiten in der Wasserversorgung an die Firma Rudolf Raßhofer zu vergeben.
Abstimmungsergebnis 15:0 (angenommen)
MGR Raßhofer hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 3.5 NÖ: Gemeindestraßen; Kauf einer Kehrmaschine
Der Gemeinderat beschließt die Schmidt Swingo Kehrmaschine der Firma Henne GmbH zum Bruttoangebotspreis von 142.665,22 € zu kaufen.
Abstimmungsergebnis: 14:2 (angenommen)
TOP 6 NÖ: Wasserversorgung Dietramszell; Update Prozessleitsystem
Der Gemeinderat beschließt, die Firma Siegl Automation mit dem Update und dem Softwareservicevertrag zu beauftragen. Die Kosten für 2023 betragen 11.044,28 €. Die jährlichen Kosten für die Folgejahre betragen 4.361,32 € im Jahr.
Abstimmungsergebnis 16:0 (angenommen)
TOP 7 NÖ: Bildmarke Gemeinde Dietramszell; Anmeldung der Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zum Schutz der Wort-/Bildmarke zu den Konditionen des vorliegenden Angebotes an die Kanzlei Strasse & Faul zu vergeben.
Abstimmungsergebnis 16:0 (angenommen)
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 04.07.2023:
TOP 3.1 NÖ: Sanierung Gemeindestraßen; Auftragsvergabe Dünnschichtasphalt auf Betonstraßen Steinsberger Weg und Feldstraße
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, die Feldstraße von Ascholding bis zum Anschluss an die St 2072, zu den vorliegenden Angebotspreisen von der Firma Possehl Spezialbau, mit Dünnschichtasphalt sanieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, an der Betonstraße von Peretshofen nach Steinsberg die Fugen säubern und vergießen zu lassen sowie größere Löcher verschließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
TOP 3.2 NÖ: Straßensanierung Eglinger Straße Ascholding; Auftragsvergabe
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag der Firma Peter Bau aus Bad Tölz zum Einbau der Asphaltdeckschicht in der Eglinger Straße bis zur Brücke, zum Bruttoangebotspreis von 15.232 €, zu erweitern.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
TOP 3.3 NÖ: Straßensanierung; Auftragsvergabe Dünnschichtasphalt Auffahrt Großeglsee und Hölching
Antrag MGR Kanzler: Der Gemeinderat beschließt als Alternative eine zweilagige Spritzdeckensanierung zu prüfen und dementsprechende Angebote einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
TOP 3.4 NÖ: Objektentwurf- Baustoffe; Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Bauteil D + Turnhalle
Der Gemeinderat beschließt die Ausführung mit Holzfaser abzusehen und die Fassade mit Mineralwolle zu dämmen.
Abstimmungsergebnis: 16:3 (angenommen)
TOP 3.5 NÖ: Auftragsvergaben; Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Bauteil D + Turnhalle
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag, über die Erdarbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 110.946,78 € an die Firma S. Häsch GmbH - Garten und Pflasterbau, aus Dietramszell zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag über die Abbrucharbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 56.032,65 € an die Firma Jeton Muzaqi Abbruch GmbH aus Stephanskirchen, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag über die Baumeisterarbeiten, des Bauvorhabens Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 5.976,42 € an die Firma Schneider Bauunternehmen GmbH aus Bad Tölz, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag über die Zimmererarbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 449.811,82 € an die Firma M&M Zimmerei Holzbau GmbH aus Bruckmühl, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 5:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag über das Liefern und Montieren einer Aluminiumdachdeckung, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 58.478,98 €, an die Firma Spenglerei & Bedachungen Xaver Huber aus Dietramszell/Ascholding, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 18:0 (angenommen)
MGR X. Huber hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 6:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag über die WDVS und Malerarbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 327.156,89 €, an die Firma Malpo GmbH aus Otterfing, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 7:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß des Vergabevorschlags von Herrn Michael Zach, den Auftrag über die Trockenbauarbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 79.369,95 €, an die Firma Baierl & Demmelhuber Akustik & Trockenbau GmbH aus Pähl, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 8:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag, über die Fensterarbeiten beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 179.306,82 €, an die Firma Schreinerei Dandl KG aus Friedolfing, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
Beschluss 9:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß der Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag über die Gerüstarbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 66.410,76 €, an die Firma Huber Gerüstbau aus Dietramszell, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
TOP 3.6 NÖ: Auftragsvergaben II; Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Bauteil D + Turnhalle
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß des Angebotsempfehlung von Herrn Michael Zach, den Auftrag Spenglerarbeiten, beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 13.034,05 €, an die Firma Spenglerei & Bedachungen Xaver Huber aus Dietramszell/Ascholding, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 18:0 (angenommen)
MGR X. Huber hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und -koordination), beim Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell, zum Angebotspreis von 3.236,80 €, an das Architekturbüro Schönbauer aus Pocking zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
TOP 3.7 NÖ: Nachtragsbeauftragung Schlosser; Gemeinschaftshaus der Schützten Linden/Lochen
Der Gemeinderat beschließt, für die Errichtung des Gemeinschaftshauses der Schützen Linden/Lochen, den Auftrag der Schlosserei Höck aus Benediktbeuern über 6.705,65 € um die Nachtragssumme von 5.414,50 € auf 12.120,15 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: 19:0 (angenommen)
TOP 3.8 NÖ: Umbau des ehem. Kindergarten Ascholding an der Isarstraße; Aktuelle Kostensituation, erneute Festlegung der Sanierungsvariante
Beschluss 1:
Antrag MGR Kranz: Der Gemeinderat hat Kenntnis von der aktuellen Kostenermittlung und den Sanierungsvarianten und beschließt den Abriss und Neubau.
Abstimmungsergebnis: 3:16 (abgelehnt)
Beschluss 2:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der aktuellen Kostenermittlung und den Sanierungsvarianten und beschließt die Sanierung des ehemaligen Kindergartens Ascholding nach der Variante 1 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 2:17 (abgelehnt)
Beschluss 3:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der aktuellen Kostenermittlung und den Sanierungsvarianten und beschließt die Sanierung des ehemaligen Kindergartens Ascholding nach der Variante 2 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 15:4 (angenommen)
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4. Energienutzungsplan; Sichtbarkeitsanalyse PV-Freiflächen, Vorstellung durch Energiewende Oberland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
|
|
4 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Gemeinderat hat die Erstellung eines Energienutzungsplan beauftragt und einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2023 wird die Sichtbarkeitsanalyse von Freiflächenphotovoltaikanlagen durch die beauftragte Energiewende Oberland vorgestellt.
Dabei wird auf die Flächen eingegangen die theoretisch dem Kriterium der Nichteinsehbarkeit von einem Wohngebäude aus genügen. Es handelt sich hier um ca. 350 Hektar. Es sind bei diesen Flächen aber auch viele sehr kleine dabei und desweiteren steht noch gar nicht fest, dass sonst nichts dagegen spricht. Auch wurde noch keine Wirtschaftslichkeitsbetrachtung vorgenommen. Der Gemeinderat hat im übrigen die Gesamtflächen auf 14,5 Hektar begrenzt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Sichtbarkeitsanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen und den geeigneten Flächen und beschließt diese wie vorgestellt in den Energienutzungsplan der Gemeinde Dietramszell aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass sich der Bauausschuss zum Thema Grünlandzahl (Kriterienkatalog) für die PV-Freiflächen berät und das Ergebnis dem Gemeinderat vorstellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. 1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuer vom 15.12.2022
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
|
beschließend
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5 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Mit Beschluss vom 13.12.2022 wurde die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2023 beschlossen. In der derzeit gültigen Zweitwohnungssteuersatzung ist im § 2 / II die Zweitwohnung definiert:
Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung im Gemeindegebiet erfasst ist und die eine Person, die in einem anderen Gebäude oder Gemeindebereich Ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.
Daraus ergibt sich, wenn eine Person im Bundesgebiet gar keine Hauptwohnung hat oder die Zweitwohnung in unserer Gemeinde nicht angemeldet hat, kann sie nach der derzeitigen Satzung nicht veranlagt werden. Deshalb können diese Fälle nach derzeitigem Stand der Satzung nicht zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.
Somit muss die Satzung geändert werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuer:
1. Satzung der Gemeinde Dietramszell
Zur Änderung der Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS-)
vom 05.09.2023
Aufgrund des Art. 22 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art 3 Absatz 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetz erlässt die Gemeinde Dietramszell folgende Satzung:
§ 1
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Dietramszell (ZwStS) vom 15.12.2022 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 Steuergegenstand
(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Dietramszell, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
(2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder schlafen benutzt werden kann.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 Kraft.
Gemeinde Dietramszell
Dietramszell, den
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Wimmer war kurzzeitig nicht im Raum.
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6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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|
6 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt bzw. wurde bei der Haushaltsaufstellung 2023 bereits eine tarifliche Steigerung von pauschal 5 % berücksichtigt. Die tarifliche Steigerung tritt nun aber erst 2024 in Kraft, sodass der stattdessen zu zahlende Inflationsausgleich dagegen bei den meisten Stellen geringer als 5 % ausfällt und es zu keinen Überschreitungen kommen sollte.
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz –
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Dietramszell, ……………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister
Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1 Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2 Kreditaufnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Steuersätze (Hebesätze)
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung Allgemein - Unwirksamkeit des § 13b BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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informativ
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7 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass § 13b BauGB unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts ist. § 13b BauGB ist damit ab sofort nicht mehr anwendbar.
Anhängige Verfahren, die nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden sollten, müssen nunmehr in das Regelverfahren überführt werden. Es ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Sofern notwendig müssen auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden. Des Weiteren kann der Flächennutzungsplan nicht mehr im Berichtigungsverfahren geändert werden und es ist eine zweiteilige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Alle Verfahren, die in Gemeinden nach § 13b BauGB begonnen, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden, sind diesen Änderungen betroffen.
Bereits abgeschlossene Verfahren, die nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurden, sind lediglich dann von einem Verfahrensmangel betroffen, wenn dieser nicht bereits durch Ablauf der Rügefrist des § 215 BauGB unbeachtlich geworden ist. Voraussetzung der Unbeachtlichkeit des Verfahrensmangels durch Ablauf der Jahresfrist ist jedoch eine korrekte Belehrung nach § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung. Ansonsten ist der Verfahrensmangel im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zu heilen.
Zur Problematik laufender Bauanträge oder Freistellungsverfahren im Bereich abgeschlossener Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB wird folgende Auskunft geben:
Es ist festzuhalten, dass lediglich Bauleitplanverfahren, die auf Grundlage des § 13b BauGB durchgeführt wurden und die Rügefrist des § 215 BauG (ein Jahr) noch nicht abgelaufen ist, betroffen sind. Nach aktueller Rechtslage können im Geltungsbereich von betroffenen Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen keine Genehmigungen erteilt und auch keine Freistellungsverfahren durchgeführt werden.
Bei der Prüfung von Freistellungsverfahren darauf zu achten, ob der Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt wurde und der Satzungsbeschluss nach dem 18.07.2022 liegt und damit die Rügefrist des § 215 BauGB noch offen ist. Sollte dies der Fall sein, ist ein Freistellungsverfahren nicht möglich.
Für die Gemeinde Dietramszell hat das Urteil vom 18.07.2023 folgende Auswirkungen:
Verfahren die nach § 13b BauGB begonnen wurden und nun in das Regelverfahren zu überführen sind
• 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“
• 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“
Laufende Bauanträge oder Freistellungsverfahren im Bereich abgeschlossener Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB
• Der letzte Bebauungsplan welcher von der Gemeinde Dietramszell im beschleunigtem Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde ist der Bebauungsplan Bairawies Nr. 2 „Bairawies Südost“ (Staller Feldweg). Der Bebauungsplan i. d. F. v. 10.04.2019, redaktionell geändert am 30.07.2019 wurde am 30.07.2019 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und am 30.09.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Somit ist die Rügefrist des § 215 BauGB abgelaufen und es liegt kein Verfahrensmangel vor. Genehmigungen können erteilt werden, ebenso kann ein Freistellungsverfahren durchgeführt werden. Im Baugebiet ist noch eine Parzelle unbebaut.
Zur Kenntnis genommen.
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8. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Schönegg, Münchner Straße - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägung und Beschlussvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung und Beschlussvorschlag behandelt.
2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte und gemäß Abwägungsbeschlüssen geänderte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Schönegg, Münchener Straße“ in der Fassung vom 12.09.2023 als Satzung. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert
3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Schönegg, Münchener Straße“ in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell geändert auf den 05.09.2023, tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 25.03.2014 und am 06.07.2021 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet am Schmiedberg“ beschlossen. Ziel ist die Förderung ortsansässiger Betriebe und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorhaben zu schaffen. Zum einem soll eine Betriebserweiterung ermöglicht werden und zum anderem die Schaffung eines neuen Betriebsstandortes.
Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt.
Beschluss 1
Antrag MGR Kanzler:
Der Gemeinderat beauftragt den Ersten BGM vor der weiteren Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in Grundstücksverhandlungen mit den beiden Eigentümern zu treten. Dabei soll festgestellt werden ob diese bereit sind, ca. 25 Prozent ihrer jeweiligen Entwicklungsfläche an die Gemeinde zur Weitergabe an einheimische Gewerbetriebe zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15
Beschluss 2
Antrag MGR Pertold:
Es soll überprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, dass der Gemeinde bei einem eventuellen Verkauf, ein Vorkaufsrecht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens grundbuchrechtlich zugesichert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11
Beschluss 3
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 12.09.2023. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell geändert auf den 05.09.2023, und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 5
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. 19. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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beschließend
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10 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 06.07.2021 hat der Gemeinderat die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Baiernrain Am Schmiedberg beschlossen. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen und soll parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet am Schmiedberg“ erfolgen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt ortsansässige Betriebe zu fördern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorhaben zu schaffen.
Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Baiernrain Am Schmiedberg in der Fassung vom 12.09.2023. Das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell geändert auf den 05.09.2023, und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung und 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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beschließend
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11 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 12.02.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell die 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Baugebiets auf Fl.-Nr. 1049 Gemarkung Dietramszell zum Zweck der Wohnbebauung. Das Verfahren sollte nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dietramszell wäre in dem betroffenen Bereich im Nachhinein zu berichtigen. Aufgrund der Unwirksamkeit des § 13b BauGB ist das Bauleitverfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 Schönegg in das Regelverfahren zu überführen und der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt erneut die 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Schönegg, Rieder Straße. Die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sind im Parallelverfahren durchzuführen.
3. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum mit der Durchführung der Planung zur 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell „Schönegg Nordost“ und der 26. Änderung des Flächennutzungsplans.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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12. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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beschließend
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12 | |
Beschluss 1
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Obermühltal“ in der Fassung vom 22.08.2023 und beschließt alle relevanten Änderungen (ohne Antrag Eigentümer Flurnummer 227/7) am Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Antrag MGR Gröbmaier:
Dem Antraggesuch des Eigentümers der Flurnummer 227/7 wird zugestimmt, mit der Abweichung, dass je Doppelhaushälfte und Einzelhäuser des Bebauungsplangebietes zwei Wohneinheiten, errichtet werden dürfen, sofern die erforderlichen Stellplätze satzungskonform nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Beschluss 3
Die Verwaltung wird beauftragt den erneuten Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf in der Fassung vom 22.08.2023 an das Kreisbauamt zu übersenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Bebauungsplan Ascholding Nr. 12 "Nördlich der Isarstraße", 1. Änderung - Bebauung des Gemeindegrundstück
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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beschließend
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13 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04. April 2023 hat der Gemeinderat mit dem Ziel der Wohnraumschaffung für Einheimische die 1. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 12 „Nördlich der Isarstraße“ und die 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Ascholding, Reißnweg beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren durchgeführt mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Mit der Durchführung des Planverfahrens wurde der Äußere Wirtschaftsraum München beauftragt. Dieser legt nun drei Entwürfe zur Bebauung der gemeindlichen Fläche zur Beratung und Abstimmung durch den Gemeinderat vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Bebauung der gemeindlichen Parzellen auf Grundlage der Entwurfsvariante A vom 21.06.2023
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
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14. Bebauungsplan Ascholding Nr. 13 "Nahversorgung und Soziale EInrichtungen", 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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beschließend
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14 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.07.2023 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ beschlossen.
Das mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München legt nun einen ersten Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell zu ändern auf den 05.09.2023, zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat vor.
Wesentlicher Kernpunkt der Änderung ist die zulässige Nutzung im Sondergebiet 2 zu erweitern. Im untergeordneten Ausmaß sollen Verkaufsflächen zugelassen werden.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Ascholding Nr. 13 „Nahversorgung und soziale Einrichtungen“ in der Fassung vom 12.09.2023, das Fassungsdatum wird redaktionell auf den 05.09.2023 geändert.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf in der Fassung vom 12.09.2023, redaktionell zu ändern auf den 05.09.2023, und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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15. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 3 "Sportgelände Baiernrain", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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beschließend
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15 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Am 28.08.2023 ist bei der Gemeinde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 3 „Sportgelände Baiernrain“ vom Sportverein Baiernrain – Linden e.V., vertreten durch Frau Blank, eingegangen. Eigentümer der Sportanlage ist die Gemeinde Dietramszell. Beantragt wird vom Sportverein Baiernrain – Linden und dem Schützenverein Baiernrain die Erweiterung des Sportheims. Geplant wäre ein Anbau an der östlichen Seite des bestehenden Gebäudes mit einer Größe von ca. 6,50 m x 13,03 m.
Beschluss 1
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag des Sportvereins Baiernrain – Linden e.V. auf Änderung des Bebauungsplans. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 3 „Sportgelände Baiernrain“. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten des Bauleitverfahrens zu einer Hälfte von der Gemeinde und zur anderen Hälfte vom Sportverein Baiernrain – Linden e.V. getragen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ein Angebot für die Planleistungen beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung und 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen Firma Kreitmaier - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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beschließend
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16 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.07.2023 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen in ein Bauleitverfahren zur Betriebserweiterung der Firma Haus- & Energietechnik Thomas Kreitmair GmbH auf Teilbereiche der Fl.-Nr. 1165 und 1175 Gemarkung Linden einzusteigen.
Die Verwaltung wurde beauftragt mit den übergeordneten Behörden die Genehmigungsfähigkeit einer Flächennutzungsplanänderung abzuklären und ob eine Neuaufstellung oder eine Änderung des Bebauungsplans zielführend ist.
Die Stellungnahmen der übergeordneten Behörden (Regierung von Oberbayern und Kreisbauamt Bad Tölz, SG 21 Planungsrecht) sind bei der Verwaltung am 29.08.2023 eingegangen und werden dem Gemeinderat nun vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“. Die 3. Änderung ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Regelverfahren durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen Firma Kreitmair. Das Verfahren ist im Parallelverfahren zur Bebauungsplanänderung durchzuführen
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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17. Bebauungsplan Linden Nr. 1 "Linden Süd", 3. Änderung und 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden Haarstraße - Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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beschließend
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17 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 27.07.2021 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ beschlossen mit dem Ziel Wohnraum für Einheimische zu schaffen. In seinen Sitzungen am 26.07.2022 und 07.03.2023 sind weitere Grundstücke zur Nachverdichtung in das Verfahren aufgenommen worden. Das Verfahren sollte nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dietramszell wäre in dem betroffenen Bereich im Nachhinein zu berichtigen. Aufgrund der Unwirksamkeit des § 13b BauGB (siehe Ausführung unter TOP Bauleitplanung Allgemein – Unwirksamkeit des § 13b BauGB) ist das Bauleitverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ in das Regelverfahren zu überführen und der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt erneut die 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“. Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Linden, Haarstraße. Die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sind im Parallelverfahren durchzuführen.
3. Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum mit der Durchführung der Planung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Linden Nr. 1 „Linden Süd“ und der 28. Änderung des Flächennutzungsplans.
4. Der Gemeinderat beschließt für die Parzellen 3, 23 und 28 eine Wandhöhe von 6,70 m.
5. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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18. Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Bebauung der Grundstücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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beschließend
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18 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 04.04.2023 hat der Gemeinderat mit dem Ziel der Wohnraumschaffung für Einheimische die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Klessingstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich soll um die Fl.-Nr. 878/4, 879/2, 880/2, 879/0, 880/0 und 906/2 Gemarkung Ascholding erweitert werden.
Mit der Durchführung des Planverfahrens wurde der Äußere Wirtschaftsraum München beauftragt. Dieser legt nun vier Entwürfe zur Bebauung der Grundstücke zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat vor.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt ein zusätzliches Baufenster auf der Fläche der Privaten Grundstückseigentümer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Bebauung der gemeindlichen Parzelle auf Grundlage des Entwurfs Dreispänner Option A.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt die Bebauung der gemeindlichen Parzelle auf Grundlage des Entwurfs Dreispänner Option B.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt die Bebauung der gemeindlichen Parzelle auf Grundlage des Entwurfs Doppelhäuser.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17
Beschluss 5
Der Gemeinderat beschließt die Bebauung der gemeindlichen Fläche auf Grundlage des Entwurfs mit einem Doppel- und einem Einfamilienhaus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 6
Der Gemeinderat beschließt das geprüft werden soll, ob auf dem gemeindlichen Grundstück zwei Doppelhäuser errichtet werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7
Beschluss 7
Der Gemeinderat beauftragt den Planungsverband mit der Durchführung der Naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung und der Erstellung eines Umweltberichts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 8
Der Gemeinderat stimmt zu den geplanten Streifen/ Zufahrt mit einer Größe von 209,00 m² aus dem Geltungsbereich des Außenbereichssatzung herauszunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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19. Antworten zu Fragen aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
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ö
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19 | |
zum Seitenanfang
20. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.09.2023
|
ö
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20 | |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldungen
Datenstand vom 08.01.2025 15:00 Uhr