Datum: 11.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Einverständnis Tagesordnung
2 Aktuelles
2.1 Aktuelles in Bildern
3 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.02.2025
4 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
5 Bauleitverfahren
5.1 Bebauungsplan Steingau Nr. 3 "Steingau Mitte" - Zwischenberatung vor erneuter Auslegung
5.2 Bebauungsplan Steingau West II, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss
5.3 Bebauungsplan Auf der Tränke, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplangebiets
5.4 Bebauungsplan Auf der Tränke, 3. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB
6 Erlass einer Verordnung für ein Verbot von Mährobotern zu Nachtzeiten zum Schutz der Igel
7 Annahme von Spenden 2025 (2)
8 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
9 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 11.03.2025.pdf

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1. Einverständnis Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnungspunkte TOP 5.3 und TOP 5.4 aus der Öffentliche Sitzung werden vorgezogen und unter den Bauleitverfahren in TOP 5 als erstes behandelt.
Mit der Tagesordnung besteht ansonsten Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

1. BGM Hauser teilt mit, dass am 06.03.2025 die ersten Bewohner in die Asylunterkunft Linden, Baiernrainer Weg 17 hätten einziehen sollen. Da die Öfen nicht geliefert worden sind und die Schließanlage nicht komplett ist, wurde der Bezug verschoben
Weiter berichtet der 1.BGM Hauser über die Kreistagssitzung am 10.03.2025 und zum Thema Einführung Bedarfsverkehre. Kreisrat Michael Häsch hat einen Änderungsantrag gestellt, dass das Thema im Zuge der Planungen für die Neuvergabe der betroffenen Linien zum Dezember 2027 wieder dem Kreistag in der Sitzung am 28.07.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Diesem Vorschlag wurde auch zugestimmt. 
(Die Buslinien werden im Herbst 2025 für drei weitere Jahre ausgeschrieben, bei Zustimmung könnte der Bedarfsverkehr zum Fahrplanwechsel 2027 eingeführt werden.)

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2.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 2.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Erste Bürgermeister Josef Hauser berichtet an Hand von Bildern über die notwendige Dachsanierung am ehemaligen Brunnenhaus Thalham, über den Stand der Arbeiten im ehemaligen Kindergarten Ascholding, in der Isarstr. 24. Genauer über die Fußbodenverlegung durch die Firma Berghammer, über den Einbau der neuen Haustüre, über die neue Heizungsanlage, über die Belegung der Treppe mit Naturstein, über die neuen Kellertüren, über die Fundamente für die Fluchttreppe, über die Fundamente für den Balkon, über die neuen Fensterbretter, über den Stand der aktuellen Malerarbeiten und über den Vollwärmeschutz sowie über die Restputzarbeiten. Zum Umbau des ehemaligen Schulhauses in Linden im Kindergartenweg 8 werden Bilder gezeigt über das neue Treppenhaus, über die zugemauerten ehemaligen Kellerfenster, über die restlichen Mauerwerksarbeiten, über den Ausbau eines ehemaligen Wandtresors welcher leider leer war, über den Balkon auf der Südseite und über die Arbeiten auf dem Dachgeschoß. Weiter werden Bilder über die neuen Datenlogger für die Grundwassermessstellen, über die Erschließung des Baugebietes Querwiese an der Riederstraße in Schönegg, über die Instandsetzung des südlichen und östlichen Gartenzaun am Kindergarten Linden durch den Bauhof, über den neuen Holzzaun vor dem Rathaus welcher ebenfalls durch den Bauhof errichtet wurde, über die Restarbeiten vor der Gemeindebücherei, über die Restarbeiten der Elektriker und Maler in der Schulküche im Schulgebäude D-Bau, über die Schlüsselübergabe für das Sparkassengebäude in Dietramszell und über die Wasserleitungsbaustelle in Lochen wo die Umverlegung der Wasserleitung erfolgt ist, gezeigt.

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3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 3

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 11.02.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 03.12.2024:
TOP 6.1: möglicher Ankauf Sparkassengebäude Dietramszell
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt den Ankauf des ehemaligen Sparkassengebäudes in der Münchner Str. 13, 83623 Dietramszell und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte für die Finanzierung und den Abschluss des Kaufvertrages einzuleiten.
Abstimmung: 15:3

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Fläche für den neuen SB-Pavillon der Kreissparkasse 10 Jahre pachtfrei zur Verfügung zu stellen.
Abstimmung: 12:6

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt der Kreisparkasse einen Parkplatz in der Nähe des neuen SB-Pavillon für 10 Jahre kostenfrei zuzuweisen.
Abstimmung: 11:7

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 07.01.2025:
TOP 6.1: Klage gegen die Förderkürzung beim Wohnraumumbau Kindergartenweg 8 in Linden
Sachverhalt: 
In seiner Sitzung am 01.10.2024 wurde der Gemeinderat bereits darüber unterrichtet, dass die Regierung beabsichtigt, die Wohnraumförderung zu kürzen, indem sie den Gebäuderestwert (296.450 €) nicht mehr mit anrechnet. Anfang Dezember erging der entsprechende Bescheid für das ehem. Schulhaus Linden. Um die Frist zu wahren wurde gegen den gekürzten Förderbescheid bereits Klage eingereicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO und genehmigt nachträglich die Beauftragung der Kanzlei Labbé & Partner mit der Klageerhebung gegen den Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern bzgl. der Förderkürzung.
Abstimmung: 15:2

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5. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Steingau Nr. 3 "Steingau Mitte" - Zwischenberatung vor erneuter Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat wird über die rechtlichen Auswirkungen einer in der Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2025 beschlossenen Streichung einer Festsetzung informiert und um erneute Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von GR Gröbmaier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen von der rechtlichen Auswirkung der Streichung der Festsetzung A 3.1.2 Satz 2 auf den Bestand auf Fl.Nr. 734/4 Gemarkung Baiernrain und beschließt die Aufhebung von Beschluss 2 zu TOP 10.4 „Bebauungsplan Steingau Nr. 3 „Steingau Mitte“ – Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB“ aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2025 und beschließt den Beschluss vom 11.02.2025 aufzuheben und die fragliche Festsetzung nicht zu streichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GR Gröbmaier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5.2. Bebauungsplan Steingau West II, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 5.2
Nicht sichtbar

Sachverhalt Gemeindeblatt

Aufgrund Beschlussfassung hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplangebiets Steingau West II in der Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2025 beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Fassung des entsprechenden Aufstellungsbeschlusses. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Steingau West II, 3. Änderung für den rot markierten Bereich in Abbildung 2 und beauftragt die Verwaltung mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses sowie der Einleitung der weiteren Schritte zur Aufnahme des Bauleitverfahrens.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Wimmer war kurzzeitig nicht im Raum.

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5.3. Bebauungsplan Auf der Tränke, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplangebiets

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 5.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Aufgrund der beratenden Beschlüsse des Bauausschusses vom 18.02.2025 beschäftigt sich der Gemeinderat mit der möglichen Überplanung der Fl.Nrn. 1971, 1971/3 Gemarkung Hechenberg, Auf der Tränke. 

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister stellt den Sachverhalt nochmals dar und teilt mit, dass die Gemeinde Dietramszell am 06.03.2025 über den Eingang eines Bauantrages vom 05.03.2025 zur Errichtung von Containeranlagen für Flüchtlinge mit 128 Betten in 24 Appartements, sowie eine Containeranlage für Gemeinschaftsräume, Sanitäreinrichtungen, Verwaltungs- und Lagerräumen und Räumlichkeiten für Sicherheitspersonal (befristet auf 3 Jahre ab Nutzungsaufnahme) in Kenntnis gesetzt worden ist. Mehr Informationen liegen dazu noch nicht vor und die Gemeinde hat auch noch keinen Zugriff auf den Vorgang. 
Bis dato gibt es noch keine Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem abgelehnten Vorbescheidsantrag zu dem selben Vorhaben vom 15.10.2024. 
Die von der Gemeinde beauftragte RAin Kaiser, Rechtsanwaltskanzlei Labbé & Partner erklärt die weiteren Schritte sowie einen rechtlichen Erfolg eines Aufstellungsbeschluss mit  Änderungssperre an Hand des Beschlusses des VGH München vom 24.06.2024 und wie sinnvoll diese sind. Eine Veränderungssperre kann nur erlassen werden wenn ein Bebauungsplan gemacht werden soll. Da es für das Vorhaben in Bairawies eine Rückbauverpflichtung gibt, kann das Kreisbauamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Abweichung von der Veränderungssperre erlauben, weil durch den schriftlich zugesicherten Rückbau, die Planungshoheit der Gemeinde nicht verletzt ist. Aus Sicht der Kanzlei macht nur Sinn gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (Vorbescheid oder Baugenehmigung) zu klagen. Vor dem Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens ist jedoch noch eine nochmalige Anhörung der Gemeinde notwendig. Durch einen Antrag auf ein Eilverfahren muss das Verwaltungsgericht dann innerhalb einiger Monate eine Entscheidung treffen. 
Der Erste BGM Hauser teilt mit, dass der Gemeinde aktuell keine Informationen zum Bearbeitungsstand des Vorbescheides oder des neuen Bauantrages vorliegen. 
GR Gröbmaier sieht beim Vorschlag von RA Schmid den plausibleren Weg. Dieser schlägt den Weg über einen Bebauungsplan und Erlass einer Veränderungssperre vor. Ob es sich hierbei um eine sog. Negativplanung handelt würde sich später zeigen. Auch ist das Schreiben des Innenministers Herrmann nicht von der Hand zu weisen. GR Häsch verweist auf die Stadt Augsburg, welche gegen die Höhe der unterzubringenden Flüchtlingszahl geklagt hat. Die Flüchtlinge wurden dann auf mehrere Standorte verteilt und es erfolgte eine Reduzierung der Flüchtlingszahl am ursprünglichen Hauptunterbringungsort. Der 1.BGM Hauser erinnert daran, dass die Gemeinde keine Unterbringungspflicht hat. GR Fuchs spricht die im § 246 Abs. 13a BauGB erwähnte Notwendigkeit an. Laut GR Bachmeier muss der Ansatz die nicht vorhandene Notwendigkeit der Schaffung von Plätzen sein. Die ehemalige ÖKO-Akademie ist nicht belegt, trotzdem soll eine Containerunterkunft in Bairawies gebaut werden. Das Landratsamt soll deshalb nachweisen, dass für den Bau der Containeranlage eine Dringlichkeit vorliegt und soll auch genaue Zahlen liefern. GR Fuchs möchte wissen, was nach dem dreijährigen Bewilligungszeitraum passieren kann. Frau RAin Kaiser weist darauf hin, dass bis maximal 2030 die Unterkunftsnutzung verlängert werden kann. GR Fuchs frägt an, ob der abgelehnte Vorbescheid schon ersetzt wurde. Der Erste BGM Hauser hat keine Kenntnis zum aktuellen Sachstand. GR Bachmeier sieht bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einer temporären Flüchtlingsunterkunft keine Begründung für einen Vorsatz und somit eine Chance zu gewinnen. Der Erste BGM Hauser sieht jedoch genau wie die RAin Kaiser die alleinige rechtliche Möglichkeit in einer Klage gegen den Vorbescheid bzw. dann Baugenehmigung. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Tränke“ für das im beigefügten Lageplan rot umrandete und rot schraffierte Gebiet, aufzustellen.
Dabei werden als vorläufige Festsetzungen bestimmt:
▪ Festsetzung eines reinen Wohngebietes (§ 3 BauNVO) mit Ausschluss von nicht allgemein im reinen Wohngebiet zulässigen Nutzungen, insbesondere Läden, nicht störenden Handwerksbetrieben und Anlagen für soziale, kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke;
▪ Beschränkung der Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden auf maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude;

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 2

Antrag GR Gröbmaier:
  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Tränke“ für das im beigefügten Lageplan rot umrandete und rot schraffierte Gebiet, für eine dauerhafte Grünfläche mit integriertem Spielplatz aufzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

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5.4. Bebauungsplan Auf der Tränke, 3. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 5.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat berät über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Auf der Tränke in Bairawies.

Diskussionsverlauf

Der vorangegangene TOP 5.3 „Bebauungsplan Auf der Tränke, 3. Änderung – Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplangebietes“ wurde abgelehnt, daher entfällt dieser TOP 5.4 wegen fehlender Entscheidungsgrundlage.

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6. Erlass einer Verordnung für ein Verbot von Mährobotern zu Nachtzeiten zum Schutz der Igel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt Gemeindeblatt

GR Prömmer stellt mit Schreiben vom 27.02.2025 fogenden Antrag:
Antrag: 
Der Gemeinderat möge beschließen:
In der Gemeinde Dietrmaszell gilt ein generelles Mähverbot für Mähroboter in den Monaten März bis Oktober und in den Zeiten von 18 Uhr bis 8 Uhr. Dies wird in einer gemeindlichen Verordnung festgelgt.

Begründung: 
Igel stehen auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion.  Ihre Population ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Eine der Hauptursachen sind der zunehmende Einsatz von Mährobotern in den Abend- und Nachtstunden. Die Igel haben keinen ausgeprägten Fluchtinstinkt und rolgen sich bei Gefahr zusammen, dehsalb sind sie für Verletzungen durch Mähroboter besonders anfällig, für junge Igel endet diese Begegnung in der Regel tödlich.

Auf den beiliegenden Antrag wird verwiesen. 


Stellungnahme der Verwaltung:

Zuständig für den Erlass einer solchen Verordnung wäre die Untere Naturschutzbehörde und somit  das Landratsamt.
Eine Rückfrage bei beim LRA Bad Tölz – Wolfratshausen ergab, dass es zum Erlasse ener entsprechenden Verordnung an einer Rechtsgrundlage fehlt. Die Gemeinde Feldkirchen hat den Erlass einer solchen Verordnung beim Landratsamt München ebenfalls prüfen lassen. Die Untere Natuschutzbehörde am Landratsamt München hat einen Erlass ebenso aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage abgelehnt.

Im Jahr 2024 gab es dazu auch eine Anfrage im Bayerischen Landtag. Hier ein Auszug davon:

7.2 Ist ein Nachtfahrverbot von Mährobotern zum Schutz von Igeln geplant?
7.3 Können beispielsweise verpflichtende Hinweise auf Freischneider und Mähroboter angebracht werden, dass man bei der Verwendung auf Igel achten soll?
8.1 Welche Maßnahmen zur Bildung über Igel und den Igelschutz werden von der Staatsregierung unterstützt? 

Die Fragen 7.1 bis 7.3 sowie 8.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Staatsregierung setzt darauf, die Bevölkerung hinsichtlich einer naturnahen Gartengestaltung im Allgemeinen und hinsichtlich des Igelschutzes beim Einsatz von elektrischen Gartengeräten im Speziellen zu sensibilisieren. So wirbt das Bayerische Artenschutzzentrum mit der Kampagne „Artenvielfalt“ bei Garten- und Balkonbesitzerinnen und -besitzern dafür, dass sie ihre Wohnumfelder naturnäher gestalten und so die heimische Artenvielfalt unterstützen. Das Bayerische Artenschutzzentrum hat im Rahmen dieser Kampagne in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau auch einen Infoflyer „Igel im Garten“ erstellt. Außerdem weist das StMUV auch explizit in der Broschüre „Blühpakt Bayern – Gemeinsam für mehr Artenvielfalt“ auf mögliche Gefährdungen von Kleintieren durch Mähroboter hin. Die Informationen richten sich dabei sowohl an die allgemeine Bevölkerung als auch an spezielle Zielgruppen wie Vereine oder Gemeinden. Darüber hinaus enthält § 44 Abs. 1 BNatSchG bereits entsprechende artenschutzrechtliche Verbote. 

Zuwiederhandlungen gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit bis zu 50.000,- € sanktioniert werden. 


Zusammfassung:
Es muss leider  festgestellt werden, dass die Gemeinde, aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage keine entsprechende Verordnung erlassen kann. Deshalb wir vorgeschlagen, dass die Bürger regelmäßig über das Thema in der Gemeindeinfo und auf der Homepage informiert werden. 

Diskussionsverlauf

GR Prömmer stellt seinen Antrag vor. Erster BGM Hauser erklärt, dass es für den Erlaß der Verordnung keine rechtliche Grundlage gibt, da der Gesetzgeber bereits per Gesetz die Igelpopulation schützt. Die Gemeindebürger sollen jedoch über einen Artikel in der Gemeindeinfo der Gemeinde Dietramszell zu diesem Thema sensibilisiert werde. Der Gemeinderat soll aber über den Antrag abstimmen um damit ein klares Zeichen zu setzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Erlass einer Verordnung zum Schutz von Igeln aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich ist und dass die Bürger mittels Berichten in der Gemeindeinfo und über die Homepage darüber informiert werden, dass Mähroboter in den Nachtstunden zum Schutz der Igel nicht betrieben werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Annahme von Spenden 2025 (2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Bei der Annahme von Spenden ist die Transparenz von Spendengebern und Spendennehmern besonders wichtig. Gemäß den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern muss der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss die Annahme der Spende erklären. Die gesamte Spendenliste (derzeit 1.662,41 €) wird am Ende des Jahres an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spende an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu:
  • 1.000 € Kindergarten Dietramszell (Projekt)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 8
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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

GR Grimm:
Weist darauf hin, dass die bei der Sparkasse neu verlegten Steinplatten bereits kaputt gehen. Gibt es hierfür noch eine Gewährleistung?
Erster BGM Hauser erklärt, dass hier die Abnahme noch nicht erfolgt ist und die Gemeinde auf die Mängel hinweisen wird.

GR Häsch:
Frägt nach, ob beim Erlaß der Katzenschutzverordnung durch das Landratsamt die Gemeinde involviert war.
Erster BGM Hauser gibt kund, dass in der Gemeinde nur ein Vorgespräch mit dem Verein stattgefunden hat. Beim Erlass war die Gemeinde nicht involviert. 


GR Gröbmaier:
Möchte wissen, wer das Dach des Brunnenhauses in Thalham repariert?
Erster BGM Hauser teilt mit, dass dies durch den Bauhof erfolgt.


GR März:
Verweist auf das Starkbierfest am 15.03.2025 welches im Holzwirt in Ascholding stattfinden wird. Er lädt alle Gemeinderäte sehr herzlich hierzu ein. 

GR Pallauf:
Teilt mit, dass die Schützengesellschaft Baiernrain zum Schießen ins Schützenheim, in der Zeit vom 26.03.2025 – 28.03.2025, von 18:00 – 21:00 Uhr einlädt und bittet den Gemeinderat um Beteiligung.

Erster BGM Hauser:
Informiert über die nächsten Schritte bei der EU-weiten Breitbandausschreibung nach der Gigabitrichtlinie 2.0. Am 07.03.2025 wurde die EU-Bekanntmachung vollzogen und am 10.03.2025 die nationale Ausschreibung veröffentlicht. Die Fristen sind die folgenden:

1. Teilnahmefrist mind. 30 Tage nach Veröffentlichung
2. Angebotsfrist 6-8 Wochen als Empfehlung
3. Angebotsbindefrist mind. 6 Monate
Die Teilnahmefrist endet somit am 11.04.2025, 12:00 Uhr.
 

Datenstand vom 02.04.2025 09:01 Uhr