Datum: 01.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Einverständnis Tagesordnung
2 Aktuelles
2.1 Aktuelles in Bildern
2.2 Quartalsbericht 1. Quartal 2025
3 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.03.2025
4 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
6 Bauleitverfahren
7 Katasterneuvermessung von Waldgrundstücken in der Gemarkung Baiernrain
8 Neufestsetzung Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding, St 2073
9 Satzung der Gemeinde Dietramszell über Auszeichnungen und Ehrungen
10 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
11 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 01.04.2025.pdf
Download Niederschrift nur öff 01.04.2025.pdf

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1. Einverständnis Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Erster Bürgermeister Hauser teilt mit, dass aktuell im Einwohnermeldeamt eine neue Bearbeitungssoftware (VOIS-MESO) eingerichtet wird und daher das Meldeamt geschlossen ist. Weiter gibt er kund, dass am 31.03.2025 mit der Erneuerung der Staatsstraße 2073 von Dietramszell bis zur Landkreisgrenze Richtung Holzkrichen begonnen wurde. Diese Maßnahme erforderte eine komplette Sperrung und dauert vermutlich zwei Monate. Ab Juli 2025 wird das Brückenbauwerk unterhalb der Schule vom Staatlichen Bauamt Weilheim saniert. Hier wird mit der Fertigstellung zu Ende November 2025 gerechnet. Der Erste Bürgermeister Hauser berichtet zusätzlich über ein ganz besonderes Projekt mit der LMU München und dem bayerischen Landesamt für Umwelt. Diese haben im Hochbehälter Jasberg eine seismologische Messstation eingerichtet um damit vor allem im Großraum München Erdbeben und Mikrobeben sowie die Tiefengeothermie besser überwachen zu können. Zum Schluß verweist der Erste Bürgermeister Hauser auf die spürbare Stromeinsparung seitdem die Beleuchtung in der Gemeinde auf LED-Technik umgestellt wurde. Die Einsparung liegt im Vergleich zum Jahr 2014 bei aktuell 67,71 % Prozent oder 33.957 kw/h.

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2.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 2.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Erste Bürgermeister Hauser berichtet an Hand von Bildern über den Stand des Bauvorhabens Isarstr. 24 in Ascholding. Mit Hilfe einer gemeindeeigenen Drohne wurden hierbei verschiedene Aufnahme aus der Höhe vom Objekt gezeigt. Weiter werden Bilder vom Aussenverputz, vom Innenverputz, von der Balkonfertigstellung, vom Treppengeländer, vom Kanalanschluss, vom neuen Balkon und von der neuen Treppe gezeigt. Auf die Möglichkeit der Objektbesichtigung am 26.04.2025 im Rahmen eines Tages der offenen Türe wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Über den Stand des Bauvorhabens Kindergartenweg 8 wird ebenfalls berichtet. Hierbei werden Bilder, teilweise auch mit Hilfe der Drohne fotografiert, vom Abriss des alten Dachstuhls, vom Aufbau des neuen Dachstuhls, vom neuen Dachboden, vom Balkon auf der Südseite, von verschiedenen Abbrucharbeiten, von den Beplankungen, vom Dachfenstereinbau, vom Abwasserrohr im Keller, von den Innenverputzarbeiten gezeigt. Weiter werden Bilder von den Erschließungsmaßnahmen durch die Fa. Kilian Willibald an der Querwiese gezeigt. Zusätzlich werden Bilder von der Erweiterung der Fa. Kreitmair, vom Friedhof Kreuzbichl, von der Kanalspülung in der Auenstraße, von den Restarbeiten an der Ortsdurchfahrt Reuth, vom Treffen des Ersten Bürgermeisters Hauser mit der Olympiasiegerin Emma Gania, von den Erhaltungsarbeiten am Schulbau „B“, von der seismologischen Messstation im Hochbehälter Jasberg, vom Umzug der Sirene in Linden, vom Starkbierfest in Ascholding, vom gelagerten Straßenmaterial, von der Überreichung der Petition an Herrn Flierl im Bayerischen Landtag, vom Wasserleitungsbau in Lochen, vom Humusabtransport in Richtung zur Lehardswiese und von der Wehranlage Grabenmühle gezeigt. 

Diskussionsverlauf

GR Fuchs regt einen eigenen Begehungstermin nur für den Gemeinderat für das Bauvorhaben Isarstr. 24 an. Der Erste Bürgermeister befürwortet diesen Vorschlag.

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2.2. Quartalsbericht 1. Quartal 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö informativ 2.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Verwaltung legt den Quartalsbericht für das 1. Quartal 2025 vor.
Hierbei wird über die Entwicklung der Gewerbesteuer- und Einkommenssteuereinnahmen, über den Schuldenstand, über die Höhe der Rücklagen, über die Anzahl der Bauleitverfahren und Bauanträgen, über die aktuellen Einwohnerzahlen, über die Zu- und Wegzüge, über die Geburten und Sterbefälle, über die Belegung der Kindergärten und der Mittagsbetreuung sowie über die einzelnen Pegelstände und Entnahmemengen der beiden Wasserbrunnen im Gemeindegebiet berichtet.

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3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 3

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 11.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 11.02.2025:
TOP 6.1 Vergabe Baugrundstücke Sonder-EHM Lochen-West - 3. Ausschreibung
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt das Grundstück mit der FlurNr. 949/6 Gem. Linden an das Ehepaar Bscheider zu vergeben (1. Rang).
Abstimmung: 17:0

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt das Grundstück mit der FlurNr. 949/5 Gem. Linden an Familie  Gams/Kuntzsch zu vergeben, weil die zweitplatzierte Familie Jacobs noch nie im Gemeindegebiet wohnhaft war. 
Abstimmung: 17:0

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung den Bewerbern das Ergebnis mitzuteilen.
Abstimmung: 17:0

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zum Abschluss der Kaufverträge einzuleiten. 
Abstimmung: 17:0

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5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Finanzhausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 den Haushaltsentwurf beraten und die Aufnahme einiger Änderungen in den Entwurf beschlossen. Der Entwurf wurde allen Gemeinderäten mit der Bitte um Mitteilung gewünschter Änderungen oder Fragen bis zum 07.03.25 übersandt. Am 17.03.25 wurde dann nochmals der finale Entwurf übermittelt. 
Frau Laß stellt den Haushalt 2025 und den Finanzplan vor.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Hauser und die Kämmerin Frau Laß stellen den Haushalt 2025 vor. GR Gröbmaier findet die Neuverschuldung kritisch. Das Projekt Neubau Bauhof und Feuerwache wird jedoch befürwortet. GR Fuchs bedankt sich bei der Verwaltung für den Haushaltsplan und empfiehlt jeden Gemeindebürger diesen zu lesen, weil darin sehr viele Informationen enthalten sind. Er ist jedoch besorgt über die steigende Kreisumlage. GR Häsch lobt ebenfalls die Kämmerin und die Verwaltung für ihre gute Arbeit. Er stellt klar, dass die Gemeinde über die Kreisumlage, welche vom Kreis an den Bezirk weitergeleitet wird, auch die steigenden Sozialleistungen mitfinanziert. 

Beschluss 1

1) Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         17.176.700 €
und 
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit             8.494.650 €.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.                                                        
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Grundsteuer-Hebesatzsatzung vom 04.12.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         250 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 250 v. H.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2. Gewerbesteuer                                                                  320 v. H.                                                        
§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
                                       
Dietramszell, ……………………



Josef Hauser
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage des Haushaltsplanes 2025 enthaltenen Finanzplan bis zum Jahr 2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 6
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7. Katasterneuvermessung von Waldgrundstücken in der Gemarkung Baiernrain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Mit Schreiben vom 26.11.2024 hat die Jagdgenossenschaft Baiernrain, Vorsitzender Benno Lindmeyr eine Grenzfeststellung- und Strukturmaßnahme für kleinere Waldbesitzer für die Waldgrundstücke der Gemarkung Baiernrain beantragt.  Der Sinn der Maßnahme liegt darin, dass die Grenzpunkte vor Ort wiederhergestellt werden sollen.
n der Folge fanden zwei Besprechungen mit dem Leiter des Vermessungsamts, Wolfratshausen, Herrn Beigel statt. Grundsätzliche Voraussetzungen sind, dass es ich um ein zusammenhängendes Bearbeitungsgebiet von mindestens 20 ha handelt. In der Gemarkung Baiernrain gibt es 1705 ha Waldflächen, die sich auf 975 Flurstücke verteilen. Somit sind die Voraussetzungen erfüllt.
Beim ersten Treffen wurde mitgeteilt, dass das Vermessungsamt keine Personalkapazitäten für  eine derartige Maßnahme hat. Im Nachgang teilte Herr Waigel mit, dass er nach Rücksprache mit dem Vermessungsamt Miesbach mitteilen kann, dass dort es Personalkapazitäten gibt, um diese Maßnahme durchzuführen.

Zur Durchführung dieses Verfahrens muss stellvertretend für die Grundstücksbesitzer die Gemeinde die Katasterneuvermessung beantragen.
Die Teilnahme an dieser Vermessung ist für die Eigentümer der Waldgrundstücke freiwillig. Der Vorteil der Teilnahme ist, dass die Grenzverläufe und Grenzen festgestellt, wenn notwendig neu  abgemarkt und somit auch wieder erkennbar sind. Bei solchen großen Sammelvermessungen, so genannten Katasterneuvermessung betragen die Kosten nur circa 50 % der regulären Kosten, so dass ein Grenzpunkt, unter Umständen weniger als 35 € kosten kann. Bei Beteiligung der Grenznachbarn, reduziert sich diese Gebühr nochmals um die entsprechenden Anteile, zum Beispiel hälftig. Auch die an der Gemarkungsgrenze außen anliegenden Grundstückseigentümer können sich an dieser Maßnahme beteiligen. Die günstigeren Kosten ergeben sich aus der großen Anzahl an Grenzpunkten.

Im ersten Schritt ist die Zustimmung des Gemeinderates zur Durchführung dieser Kataster Neuvermessung notwendig.

Diskussionsverlauf

GR Prömmer unterstützt dieses Unterfangen sieht jedoch nur einen geringen Nutzen für die Gemeinde. GR Pallauf unterstützt dies ebenfalls und verweist auch gleichzeitig darauf, dass bei Einzelneuvermessungen der Grundstückseigentümer meist mit höheren Kosten als mit den hier aufgezeigten rechnen muss. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung dieser Katasterneuvermessung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Neufestsetzung Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding, St 2073

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Regierung von Oberbayern schlägt vor, die Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding an der St 2073 (Hauptstraße) neu festzusetzen. Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die Planung dafür durchgeführt und der Gemeinde Dietramszell den Plan mit den neuen Ortsdurchfahrtsgrenzen zur Beschließung im Gemeinderat vorgelegt. 

Diskussionsverlauf

GR Huber X. hat Bedenken ob die Gemeinde dadurch Nachteile hat. Dies konnte der Erster Bürgermeister Hauser entkräften, da der Gemeinde keine Nachteile bekannt sind und die Festsetzung der Ortsdurchfahrt rechtlich zwingend nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorgeschrieben ist. Von GR Häsch wird auf Auswirkungen auf Anbauverbotszonen hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in Ascholding an der St 2073 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Satzung der Gemeinde Dietramszell über Auszeichnungen und Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Gemeinde möchte für die zukünftige Vergabe von eigenen Ehrungen und Auszeichnungen folgende Satzung etablieren um eine sichere Handlungsgrundlage zu haben:
Satzung 
der Gemeinde Dietramszell
über 
Auszeichnungen und Ehrungen

Die Gemeinde Dietramszell erlässt aufgrund von Art. 23 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Auszeichnungen, Ehrungen
§ 1
(1) Die Gemeinde Dietramszell hat folgende allgemeine Auszeichnungen und Ehrungen in aufsteigender Reihenfolge:
       a. Ehrennadel für Gemeinderäte
b. Ehrennadel in Silber und in Gold
       c. Ehrenbürgerwürde nach Art. 16 GO

(2) Weiter verfügt die Gemeinde über folgende spezielle Ehrungen:
       a. Ehrungen zu Hochzeiten und Geburtstagen
       b. Altbürgermeisterwürde

Zuständigkeit
§ 2
(1) Der Gemeinderat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung und durch Beschluss mit einfacher Mehrheit über die Vergabe der Ehrennadel, der Ehrenbürgerwürde und der Altbürgermeisterwürde.
(2) Die Ehrungen zu Geburtstagen, zu Jubiläen sowie zu Hochzeiten erfolgen durch die Festsetzung des Ersten Bürgermeisters.

Ehrennadel
§ 3
(1) Die Gemeinde Dietramszell ehrt Institutionen, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie Personen, auch wenn Sie nicht in der Gemeinde Dietramszell ihren Sitz oder Hauptwohnsitz haben, sowie Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Art. 15 Abs. 2 GO, wenn sie sich besonders um die Gemeinde Dietramszell verdient gemacht haben oder das Ansehen der Gemeinde durch soziale, sportliche, wissenschaftliche, wirtschaftliche, ehrenamtliche, kommunalpolitische oder kulturelle Leistungen gemehrt haben, mit der Silbernen Ehrennadel. Für herausragende Verdienste um die Gemeinde kann die Goldene Ehrennadel verliehen werden.
(2) Eine silberne Ehrennadel erhält, als ein besonderes Dankeszeichen für die Übernahme der Ehrenamtstätigkeit, jedes berufene Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Dietramszell. Diese besondere Ehrennadel trägt die Bildmarke der Gemeinde auf der Vorderseite.
(3) Die Silberne Ehrennadel kann nach 15jähriger Tätigkeit verliehen werden insbesondere an den 1. Vereinsvorstand, an den 2. Vereinsvorstand, an den Schriftführer, an den Kassenwart, an den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, an den 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Ehrennadel trägt das Gemeindewappen auf der Vorderseite.
(4) Die Goldene Ehrennadel kann nach 25jähriger Tätigkeit verliehen werden insbesondere an den 1. Vereinsvorstand, an den 2. Vereinsvorstand, an den Schriftführer, an den Kassenwart, an den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, an den 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Ehrennadel trägt das Gemeindewappen auf der Vorderseite.
(5) Die Aushändigung der Ehrennadel erfolgt durch den Ersten Bürgermeister oder bei dessen Verhinderung durch seine Stellvertreter öffentlich und in einer feierlichen Form.

Ehrenbürgerwürde
§ 4
(1) Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, denen kann die Ehrenbürgerwürde verliehen werden (Art. 16 Abs. 1 GO). Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger aus Kultur, Kunst, Wissenschaft, Politik, Sport, Geistlichkeit sowie aus einer Ehrenamtstätigkeit für die Gemeinde, welche nachhaltig herausragende Dienste für die Gemeinde Dietramszell geleistet haben.
(2) Über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde wird dem Ehrenbürger durch den Ersten Bürgermeister oder bei dessen Verhinderung durch seine Stellvertreter eine Urkunde in öffentlicher und feierlicher Form ausgehändigt.

(3) Eine Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Verstorbene ist nicht möglich. Die Ehrenbürgerwürde erlischt mit dem Tod.


Ehrungen zu Hochzeiten und Geburtstagen
§ 5
Die Ehrungen zu Hochzeiten und Geburtstagen werden durch den Ersten Bürgermeister festgesetzt.

Altbürgermeisterwürde
§ 6
(1) Durch Gemeinderatsbeschluss können ausscheidende Erste Bürgermeister, unabhängig von anderen Auszeichnungen der Gemeinde Dietramszell, nach einer 12jährigen Dienstzeit, mit der Verleihung der Altbürgermeisterwürde geehrt werden.
(2) Es erfolgt die Verleihung des Ehrentitels „Altbürgermeister“. Über die Verleihung der Altbürgermeisterwürde wird dem ehemaligen Bürgermeister durch den amtierenden Ersten Bürgermeister oder durch seinen Stellvertreter eine Urkunde in öffentlicher und feierlicher Form ausgehändigt.

Vorschlagsrecht
§ 7
(1) Vorschläge für Ehrungen und Auszeichnungen können aus dem Gemeinderat, vom Ersten Bürgermeister und von den Bürgern der Gemeinde Dietramszell eingereicht werden.
(2) Die Vorschläge sind schriftlich, mit ausführlicher Begründung und unter Beifügung geeigneter Nachweise der Verdienste einzureichen.

Widerruf der Auszeichnungen
§ 8
(1) Der Gemeinderat kann durch Beschluss Ehrungen wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. 
(2) Im Falle der Ehrenbürgerwürde bedarf ein solcher Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderats (Art. 16 Abs. 2 GO).
(3) Der Widerruf wird durch Zustellung eines Widerrufbescheides vollzogen. Die Ehrennadel, die Bürgermedaille, die Urkunde über die Ehrenbürgerwürde ist der Gemeinde Dietramszell zurückzugeben.

Recht auf Ehrungen
§ 9
(1) Auf die aufgeführten Ehrungen besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich jeweils um eine Ermessensentscheidung des Gemeinderats oder des Ersten Bürgermeisters.
(2) Die Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 3 begründet nur für berufene Gemeinderatsmitglieder ein Recht auf die Ehrennadel.

Fortbestand anderer Ehrungen
§ 10
Die vormals durch die Gemeinde Dietramszell überreichten Ehrenauszeichnungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Eigentum
§ 11
(1) Die jeweilige Auszeichnung, die Ehrung oder die Ehrennadel geht mit ihrer Überreichung in das Eigentum der ausgezeichneten oder geehrten Person über. Nach deren Ableben verbleibt die Auszeichnung, die Ehrung oder die Ehrennadel bei den Erben, wobei diese die Auszeichnung, die Ehrung oder die Ehrennadel selbst nicht tragen dürfen.
(2) § 11 Abs. 1 gilt auch für Ehrungen und Auszeichnungen nach § 10.  

Inkrafttreten
§ 12
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Dietramszell, den 02.04.2024





………………………………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung in der folgenden Fassung:
Satzung 
der Gemeinde Dietramszell
über 
Auszeichnungen und Ehrungen

Die Gemeinde Dietramszell erlässt aufgrund von Art. 23 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

Auszeichnungen, Ehrungen
§ 1
(1) Die Gemeinde Dietramszell hat folgende allgemeine Auszeichnungen und Ehrungen in aufsteigender Reihenfolge:
       a. Ehrennadel für Gemeinderäte
b. Ehrennadel in Silber und in Gold
       c. Ehrenbürgerwürde nach Art. 16 GO

(2) Weiter verfügt die Gemeinde über folgende spezielle Ehrungen:
       a. Ehrungen zu Hochzeiten und Geburtstagen
       b. Altbürgermeisterwürde

Zuständigkeit
§ 2
(1) Der Gemeinderat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung und durch Beschluss mit einfacher Mehrheit über die Vergabe der Ehrennadel, der Ehrenbürgerwürde und der Altbürgermeisterwürde.
(2) Die Ehrungen zu Geburtstagen, zu Jubiläen sowie zu Hochzeiten erfolgen durch die Festsetzung des Ersten Bürgermeisters.

Ehrennadel
§ 3
(1) Die Gemeinde Dietramszell ehrt Institutionen, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie Personen, auch wenn Sie nicht in der Gemeinde Dietramszell ihren Sitz oder Hauptwohnsitz haben, sowie Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Art. 15 Abs. 2 GO, wenn sie sich besonders um die Gemeinde Dietramszell verdient gemacht haben oder das Ansehen der Gemeinde durch soziale, sportliche, wissenschaftliche, wirtschaftliche, ehrenamtliche, kommunalpolitische oder kulturelle Leistungen gemehrt haben, mit der Silbernen Ehrennadel. Für herausragende Verdienste um die Gemeinde kann die Goldene Ehrennadel verliehen werden.
(2) Eine silberne Ehrennadel erhält, als ein besonderes Dankeszeichen für die Übernahme der Ehrenamtstätigkeit, jedes berufene Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Dietramszell. Diese besondere Ehrennadel trägt die Bildmarke der Gemeinde auf der Vorderseite.
(3) Die Silberne Ehrennadel kann nach 15-jähriger Tätigkeit verliehen werden insbesondere an den 1. Vereinsvorstand, an den 2. Vereinsvorstand, an den Schriftführer, an den Kassenwart, an den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, an den 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Ehrennadel trägt das Gemeindewappen auf der Vorderseite.
(4) Die Goldene Ehrennadel kann nach 25-jähriger Tätigkeit verliehen werden insbesondere an den 1. Vereinsvorstand, an den 2. Vereinsvorstand, an den Schriftführer, an den Kassenwart, an den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, an den 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Ehrennadel trägt das Gemeindewappen auf der Vorderseite.
(5) Die Aushändigung der Ehrennadel erfolgt durch den Ersten Bürgermeister oder bei dessen Verhinderung durch seine Stellvertreter öffentlich und in einer feierlichen Form.

Ehrenbürgerwürde
§ 4
(1) Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, denen kann die Ehrenbürgerwürde verliehen werden (Art. 16 Abs. 1 GO). Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger aus Kultur, Kunst, Wissenschaft, Politik, Sport, Geistlichkeit sowie aus einer Ehrenamtstätigkeit für die Gemeinde, welche nachhaltig herausragende Dienste für die Gemeinde Dietramszell geleistet haben.
(2) Über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde wird dem Ehrenbürger durch den Ersten Bürgermeister oder bei dessen Verhinderung durch seine Stellvertreter eine Urkunde in öffentlicher und feierlicher Form ausgehändigt.

(3) Eine Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Verstorbene ist nicht möglich. Die Ehrenbürgerwürde erlischt mit dem Tod.


Ehrungen zu Hochzeiten und Geburtstagen
§ 5
Die Ehrungen zu Hochzeiten und Geburtstagen werden durch den Ersten Bürgermeister festgesetzt.

Altbürgermeisterwürde
§ 6
(1) Durch Gemeinderatsbeschluss können ausscheidende Erste Bürgermeister, unabhängig von anderen Auszeichnungen der Gemeinde Dietramszell, nach einer 12jährigen Dienstzeit, mit der Verleihung der Altbürgermeisterwürde geehrt werden.
(2) Es erfolgt die Verleihung des Ehrentitels „Altbürgermeister“. Über die Verleihung der Altbürgermeisterwürde wird dem ehemaligen Bürgermeister durch den amtierenden Ersten Bürgermeister oder durch seinen Stellvertreter eine Urkunde in öffentlicher und feierlicher Form ausgehändigt.

Vorschlagsrecht
§ 7
(1) Vorschläge für Ehrungen und Auszeichnungen können aus dem Gemeinderat, vom Ersten Bürgermeister und von den Bürgern der Gemeinde Dietramszell eingereicht werden.
(2) Die Vorschläge sind schriftlich, mit ausführlicher Begründung und unter Beifügung geeigneter Nachweise der Verdienste einzureichen.

Widerruf der Auszeichnungen
§ 8
(1) Der Gemeinderat kann durch Beschluss Ehrungen wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. 
(2) Im Falle der Ehrenbürgerwürde bedarf ein solcher Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderats (Art. 16 Abs. 2 GO).
(3) Der Widerruf wird durch Zustellung eines Widerrufbescheides vollzogen. Die Ehrennadel, die Bürgermedaille, die Urkunde über die Ehrenbürgerwürde ist der Gemeinde Dietramszell zurückzugeben.

Recht auf Ehrungen
§ 9
(1) Auf die aufgeführten Ehrungen besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich jeweils um eine Ermessensentscheidung des Gemeinderats oder des Ersten Bürgermeisters.
(2) Die Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 2 begründet nur für berufene Gemeinderatsmitglieder ein Recht auf die Ehrennadel.

Fortbestand anderer Ehrungen
§ 10
Die vormals durch die Gemeinde Dietramszell überreichten Ehrenauszeichnungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Eigentum
§ 11
(1) Die jeweilige Auszeichnung, die Ehrung oder die Ehrennadel geht mit ihrer Überreichung in das Eigentum der ausgezeichneten oder geehrten Person über. Die Auszeichnung, die Ehrung oder die Ehrennadel darf nur von der ausgezeichneten oder geehrten Person getragen werden.
(2) § 11 Abs. 1 gilt auch für Ehrungen und Auszeichnungen nach § 10.  

Inkrafttreten
§ 12
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Dietramszell, den 02.04.2024





………………………………………
Josef Hauser
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat berät über die Ausleuchtung des Weges von der geplanten Asylbewerberunterkunft in Bairawies bis zur St2072.

Diskussionsverlauf

GR Pertold möchte den TOP vertagen da die Entwicklung in Bairawies noch beobachtet werden soll. GR Gröbmaier sieht dies ähnlich. Der Erste Bürgermeister Hauser verweist auf die sehr hohen Kosten und plädiert für eine Ablehnung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Straßenbeleuchtung von der geplanten Asylbewerberunterkunft in Bairawies bis zur St2072, zum Bruttoangebotspreis von 90.283,07 € an das Bayernwerk zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 01.04.2025 ö 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

Gemeinderatsklausur 2025:
Im Zeitraum vom 17.10.-18.10.2025 soll die diesjährige Gemeinderatsklausur stattfinden. Wegen nicht ausreichender Einzelzimmer im Berggasthof Obere Firstalm wurde dieser Gedanke jedoch wieder verworfen. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Unterbringung in Thierhaupten empfiehlt sich auch für dieses Jahr die Organisation und die Unterbringung durch die SDL Thierhaupten. Frau Schäfer von der SDL Thierhaupten hat bereits ihre Unterstützung hierfür angeboten.

GR Raßhofer:
  • weist auf den schlechten Zustand der Straße Helfersried in Richtung Hechenberg über Anwesen Matheis hin.
  • Frägt, welche Straßensanierungen bereits vergeben sind.
Erster Bürgermeister Hauser:
  • teilt mit, dass die Ortsdurchfahrt Rampertshofen und ein Teilstück in der Nähe von Neu-Kolbing bereits vergeben wurden.

GR Huber X.:
  • weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem Kirchenpfleger Franz Holzmayr der Parkplatz in Thankirchen gegenüber vom Anwesen Raßhofer noch vor der Kirchenwiedereröffnung am 28.06.2025 saniert werden sollte, da dort viele Schlaglöcher sind

GR Fuchs:
  • weist auf die versendete Stellungnahme zur Baugenehmigung der Flüchtlingsunterkunft in Bairawies  des Vereins BairawiesAktiv! hin. Diese Stellungnahme wurde von dem Rechtsbeistand der Nachbarn und des Vereins erstellt.

GR Spindler:
  • frägt, wann es eine feierliche Eröffnung der Gemeindebücherei gibt.
Erster Bürgermeister Hauser:
  • teilt mit, dass am 29.04.2025 ab 18:00 Uhr diese stattfindet. Dabei wird der Autor Leo Resinger eine Lesung abhalten.  

Datenstand vom 07.05.2025 07:58 Uhr