Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Aktuelles
1.1 Aktuelles in Bildern
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 09.01.2024
3 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
4 Vorstellung des Energienutzungsplan für die Gemeinde Dietramszell durch die Energiewende Oberland
5 Neuwahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten Linden - Bestätigung durch den Gemeinderat
6 Bauleitverfahren
6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
6.2 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
6.3 Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung und Aufhebungssatzung - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
6.4 Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren
7 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben 2023 - GR
8 Hallenbad Ascholding; Antrag der Arbeitsgemeinschaft Baukultur auf Zwischennutzung des Hallenbads Ascholding für kulturelle Zwecke, zunächst befristet für ein Jahr.
9 Bushaltestelle Dietramszell am Schulparkplatz; Aktueller Planungsstand
10 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
11 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 06.02.2024.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 06.02.2024 neu.pdf

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1. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass das Feuerwehrauto LF10 der Feuerwehr Dietramszell am 15.02.2024 von Dietramszell nach Ascholding wechselt und am 16.02.2024 das neue Feuerwehrauto GW-L2 bei der FFW Dietramszell in Dienst gestellt wird.  
Weiter informiert der Erste Bürgermeister über den Sachstand zum Mobilfunkmast in Peretshofen. Dieser bleibt vorerst noch bis zum 31.12.2026 in Betrieb.

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1.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 1.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Erster Bürgermeister Josef Hauser berichtet anhand von Bildern über den Austritt von Wasser an Einfahrt zum Parkplatz der Klosterschänke, über die Ursachensuche und deren Behebung. Weiter berichtet er anhand von Bildern über die Anbringung der Fahrradbefestigungsmöglichkeiten an der Bushaltestelle in Bairawies, über den Austausch der vier Ortsbeschilderungen in Emmerkofen und der damit einhergehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 kmh, über die Weitergabe der bisherigen Emmerkofen-Ortsschilder als Andenken an die Ortsvereine, über das freigeräumte alte Feuerwehrhaus in Ascholding, über den aktuelle Stand der Baumaßnahmen im neuen Feuerwehrhaus Ascholding, über das Anbringen des Vordaches am neuen Feuerwehrhaus Ascholding, über den Austausch eines der Parkverbotsschilder auf dem Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Föggenbeuern, über den Einbau der Küche im Gemeinschaftshaus Linden (GeLi), über die Fertigstellung des Gartenzaunes am GeLi, über die Entfernung der morschen Linde am Kirchplatz in Ascholding, über den sehr erfolgreichen Tag der offenen Tür in den Kindergärten von Dietramszell, Linden und Ascholding, über die Verlegung der Klingel für Rollstuhlfahrer am Hintereingang zum Schulbau „A“, über die Baumpflegearbeiten beim Schulbau „B“, über die Pflegearbeiten beim Schulbau „E“, über den Stand der Baumaßnahmen im Lehrerzimmer im Schulbau „D“ mit der neuen Fassade und den neuen Fenstern, über den Stand der Verkabelung im Schulbau „D“, über die angebrachte thermische Hülle auf dem ehemaligen Balkon, über das neue Vordach und der angelieferten Außenisolierung, über den auf die Schulküche umgestürzten Baum und über die Spende von 300 Euro, im Auftrag von Kolping, durch Sepp Disl, für den Kauf von Spielgeräten in den drei Kindergärten.

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 09.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

MGR Häsch beantragt die Korrektur der Niederschrift vom 09.01.2024 im Diskussionsverlauf zu TOP 4.5 Öffentliche Sitzung. Es wurde durch MGR Häsch keine Frage sondern ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, über den laut Geschäftsordnung § 27 Abs. 5 sofort abgestimmt hätte werden müssen. Es ging MGR Häsch hierbei um die Klärung, ob die Sitzungsleitung gegen § 27 Abs. 1 und 6 der Geschäftsordnung verstoßen hat. Eine Abstimmung darüber wurde vom Ersten Bürgermeister mit der Aussage: " Ich unterbreche doch jetzt nicht die Sitzung, um in die Geschäftsordnung zu schauen" nicht durchgeführt.

MGRin Disl beantragt die Korrektur der Niederschrift vom 09.01.2024 im Diskussionsverlauf zu TOP 4.5 Öffentliche Sitzung wie folgt: Aus Sicht der MGRin Disl ist das Thema der Erschließung zu diesen Top nicht relevant.

MGR Gröbmaier beantragt die Korrektur der Niederschrift vom 09.01.2024 im Diskussionsverlauf zu TOP 5 Öffentliche Sitzung. Folgender wortwörtlicher Inhalt soll entfernt werden: „der Erste Bürgermeister als Sitzungsleiter für die richtige Zuordnung der Tagesordnungspunkte zuständig ist. Dieser hier jedoch unerhebliche Fehler ist erfolgt, da der Zweite Bürgermeister als Urlaubsvertreter die Tagesordnung erstellt hat.“ .

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 09.01.2024 wird mit der o.g. Korrektur genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 07.12.2023:

TOP 4.1: Auftragsvergabe; Küche; Gemeinschaftshaus der Schützen Linden/Lochen

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das preisgünstigste Angebot der Möbelschreinerei Anton Seestaller zu einem Angebotspreis von 16.964,16 € Brutto für 10,60 Laufmeter Küchenzeile, als Komplettleistung, anzunehmen. 

Abstimmung: 17:0

TOP 4.2: Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Bauteil D + Turnhalle; Nachtragsbeauftragung Maler

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag der Firma Malpo aus Otterfing in Höhe von 327.156,89 €, um 19.942,02 € auf 347.098,91 € zu erhöhen.

Abstimmung: 16:1

TOP 4.3: Antrag auf Preiserhöhung für Schulbusfahrten und Sonderfahrten

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Variante 1 ab 01.01.2024 zu.

Abstimmung: 17:0

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4. Vorstellung des Energienutzungsplan für die Gemeinde Dietramszell durch die Energiewende Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Von der Energiewende Oberland wurde der Energienutzungsplan für die Gemeinde Dietramszell erstellt. Dieser wird in der Sitzung am 06.02.2024 von Herrn Scharli von der Energiewende Oberland vorgestellt.

Diskussionsverlauf

MGR Fuchs empfiehlt allen interssierten Bürgern  die nähere Durchsicht des Energienutzungsplanes bedankt sich bei Herrn Scharli für die Erarbeitung und den Vortrag.

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorgelegten „Energienutzungsplan für die Gemeinde Dietramszell“ und beauftragt die Verwaltung, diesen öffentlich bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Energie & Umwelt die „Maßnahmenempfehlungen für Dietramszell“ aus Kapitel 5 des Energienutzungsplanes zu planen und nach wirtschaftlichen Aspekten umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neuwahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten Linden - Bestätigung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Aufgrund des Ausscheidens von Georg Wieser aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Linden und der damit verbundenen Aufgabe seines Amtes als Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten fand am 07.01.2024 im Rahmen einer Dienstversammlung eine Neuwahl statt. Dabei wurde Florian Liebhart zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) bedarf der Gewählte der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. 
Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat wurde Herrn Florian Liebhart als stellvertretenden Kommandanten durch den Ersten Bürgermeister Josef Hauser das Funktionsabzeichen für den Einsatzhelm und die Uniform überreicht. 

Diskussionsverlauf

Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat wurde Herrn Florian Liebhart als stellvertretenden Kommandanten durch den Ersten Bürgermeister Josef Hauser das Funktionsabzeichen für den Einsatzhelm und die Uniform überreicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die Wahl von Florian Liebhart zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Linden. Die Lehrgänge Gruppenführer und Leiter der Feuerwehr sind zeitnah nachzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 6
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6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 05.09.2023 hat der Gemeinderat die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“ beschlossen. Das mit der Durchführung der Planung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 06.02.2024 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt. Zum Bebauungsplan wird außerdem ein Entwässerungskonzept vom Planungsbüro Oberland GmbH in der Fassung vom 14.12.2023 vorgelegt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“, 3. Änderung in der Fassung vom 06.02.2024

2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lochen, Firma Kreitmair beschlossen. Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Vorentwurf in der Fassung vom 06.02.2024 zur Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt. Der wesentliche Kernpunkt der Änderung des Flächennutzungsplans ist der Geltungsbereich. Die Erweiterungsflächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Plangebiet wird gemäß der geplanten und südlich angrenzenden Nutzung als Gewerbegebeit gem. § 8 BauNVO festgesetzt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair in der Fassung vom 06.02.2024

2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf in der Fassung vom 06.02.2024und beschließt die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden. 

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.3. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung und Aufhebungssatzung - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 6.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur Aufhebungssatzung und zur 1. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“ in der Fassung vom 10.10.2023 gebilligt und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 03.11.2023 bis 05.12.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zur eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.02.2024 und billigt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.4. Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 6.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 10. Januar 2023 wurden dem Gemeinderat 6 Kriterien zum Einstieg in ein Bauleitverfahren zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.  Auf Antrag MGR Fuchs wird der TOP wird vertagt und soll im Bauausschuss vorberaten werden. Das Ergebnis der Bauausschusssitzung vom 17.01.2023 wird dem Gemeinderat nun zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat über die prozentuale Höhe der Verwaltungskostenpauschale diskutiert. Die Zusammensetzung der Pauschale, die rechtliche Zulässigkeit sowie deren finale prozentuale Höhe, ob 5 Prozent oder 10 Prozent, waren vor der Beschlussfassung hierbei die wichtigsten Punkte.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat folgt den folgenden Beschlüssen des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für einen Einstieg ins Bauleitverfahren, sich folgende Kriterien zu geben
6:3 (angenommen)
Bei Flächen die nur durch eine Bauleitplanung zu entwickeln sind, sind der Gemeinde 50 % der Bruttofläche zum festgelegten Preis von 50 € / m², gemäß den Richtlinien des Einheimischen Modells, abzugeben.
8:1 (angenommen)
Bei Anträgen zur Bauleitplanung für einen Gewerbebetrieb, muss eine Entwicklung des bereits bestehenden Betriebs nachgewiesen werden.
9:0 (angenommen)
Zusätzlich zu den Honorarkosten des Planungsbüros werden anteilig der tatsächlichen Kosten auch Verwaltungskosten mit abgerechnet. Der mögliche Prozentuale Anteil soll bis zur Gemeinderatssitzung noch ermittelt werden. Die Kosten für frühere Bauleitverfahren sind zur Entscheidungsfindung mit vorzulegen
9:0 (angenommen)
Die Entsorgung des Abwassers sollte möglichst mittels einem Freispiegelkanal möglich sein (Vermeidung von teuren Hebeanlagen)
8:1 (angenommen)
Die Verkehrsmäßige Erschließung soll sich einfach darstellen (keine steilen Handlagen was zu Problemen im Winter und bei der Straßenentwässerung führt)
7:2 (angenommen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Als Verwaltungskostenpauschale bei Bauleitverfahren werden 10 % der tatsächlichen Kosten weiterverrechnet. Dies ist in der Kostensatzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Wasserversorgung ist darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben 2023 - GR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Für die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben (ÜPL) in Höhe von über 15.000 € bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (APL) in Höhe von über 10.000 € ist der Gemeinderat zuständig. Im HH-Jahr 2023 entstanden bei folgenden Haushaltsstellen Überschreitungen der Planansätze:
Überplanmäßige Ausgaben: 
Anschaffungen allgemeine Verwaltung inkl. EDV 19.865,67 € / Betriebskostendefizit Mittagsbetreuung 54.240,15 € / Arbeitsstunden Straßen 34.520 € / Material Winterdienst 18.850,95 € / Arbeitsstunden Winterdienst 20.280 € / Arbeitsstunden Straßenreinigung 27.760 € / kalkulatorische Verzinsung Wasserversorgung 50.514,27 € / Gewerbesteuerumlage 49.952 €
Außerplanmäßige Ausgaben: keine

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und der Inneren Verrechnung Bauhof sowie durch Minderausgaben bei den Arbeitsstunden für Flurbereinigung und Forstwirtschaft.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben im HH-Jahr 2023 in Höhe von 275.983,04 €. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben/Mehreinnahmen von 517.295,07 Euro wie oben dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Hallenbad Ascholding; Antrag der Arbeitsgemeinschaft Baukultur auf Zwischennutzung des Hallenbads Ascholding für kulturelle Zwecke, zunächst befristet für ein Jahr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Eine Künstlerin bietet der Gemeinde ein Mehrgenerationen Kulturprogramm im Tausch für die unentgeltliche Überlassung des Hallenbades Ascholding als Atelier an.
Der Gemeinde entstehen dadurch Kosten für die Instandsetzung der Toilettenanlagen, Einbau einer Absturzsicherung entlang des Beckens und Kostenfür die Bleuchtung.
Für die Instandsetzung der Toiletten werden ca. 2.500 € brutto veranschlagt.  Bei den Stromkosten wird davon ausgegangen, dass der Betrag von 80,00 € pro Monat nicht überschritten wird. 

Diskussionsverlauf

MGR Gröbmaier stellt im Namen der AG Baukultur detailliert die Idee der geplanten kulturellen Nutzung des Hallenbades in Ascholding vor und verweist dabei auf die positiven Effekte für die Gemeinde. Jedoch sollte die Gemeinde vor Vergabe noch einige Mängel im Gebäude beheben. Der Gemeinderat hat daraufhin über die tatsächlich anfallenden Kosten für die Gemeinde, über eine etwaige notwendige Nutzungsänderung des Objektes, über den Zeitraum der Vergabe und über die Zukunft eines „Kulturbades in Ascholding“ sowie über die aktuelle Zuordnung des Hallenbades als angedachte Flüchtlingsunterkunft diskutiert. Schlussendlich hängt das weitere Festhalten an der Idee der kulturellen Nutzung des Hallenbades von einer Nutzungsänderung des Objektes ab.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt den Antrag der Arbeitsgemeinschaft Baukultur zur Kenntnis und stimmt der Nutzung des Hallenbades Ascholding für kulturelle Zwecke, zunächst befristet für ein Jahr, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Umsetzung des Beschlusses ist abhängig von dem Ergebnis der baurechtlichen Anforderungen. Dies ist durch die Verwaltung beim Kreisbauamt vorab abzuklären und dem Gemeinderat mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Falls eine Unterbringung von Flüchtlingen notwendig wird, wird die kulturelle Nutzung beendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Bushaltestelle Dietramszell am Schulparkplatz; Aktueller Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der aktuelle Planstand für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle am Schulparkplatz wird in der Sitzung des Gemeinderates am 06.02.2024 vorgestellt

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10. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

MGR Häsch hat in der Gemeinderatssitzung am 09.01.2024, im TOP 4.5 Öffentliche Sitzung die Frage gestellt: 
Darf der Erste Bürgermeister die Besprechung zu einem TOP in eigener Zuständigkeit beenden und gegenüber einem Gemeinderatsmitglied(GRM) mit einem Platzverweis drohen?

Antwort:
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin den Vorgang geprüft und ergänzend zu den allgemeinen Ausführungen zum Rederecht und zum Thema „Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung“ folgendes zum vorliegenden Sachverhalt mit:
Nach den Vorgaben des Art. 53 Abs. 1 GO ist der Vorsitzende berechtigt und auch verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Handhabung der Ordnung wahrzunehmen. Abweichungen vom Thema können zu einer Störung des Sitzungsablaufs führen. Durch Ermahnungen kann steuernd auf den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf Einfluss genommen werden bevor weitere Ordnungsmaßnahmen in Frage kommen. Nach dem vorliegenden Sachverhalt hat der Sitzungsleiter die vom Thema abweichende Diskussion eingestellt und keine Wortmeldungen mehr zugelassen. Der Diskussionsverlauf geht aus der Niederschrift zur Sitzung vom 09.01.2024 hervor. Es ist nicht zu erkennen, dass die Wortmeldungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, die zur Meinungsbildung des Gemeinderats erforderlich waren.
Grundsätzlich gilt für den Ausschluss aus einer laufenden Sitzung: Mitglieder des Gemeinderates, die die Sitzungsordnung fortgesetzt erheblich stören, können vom Vorsitzenden mit Zustimmung des Gemeinderats von der laufenden Sitzung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines GRM stellt eine förmliche Ordnungsmaßnahme des Vorsitzenden dar, weil dadurch in die Mitgliedschaftsrechte des GRM eingegriffen wird. Deshalb sind vor dem Ausschluss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zunächst formlose Ordnungsmaßnahmen wie Ordnungsrufe und Wortentziehungen angebracht.

MGR Fuchs:
verweist in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2024 auf die Homepage der Gemeinde Dietramszell und auf die Schaltfläche Förderprogramm „Dietramszell vernetzt“ hin. Hier verbirgt sich eine Leistung welche eventuell als Repräsentationsmöglichkeit für die zwei Arbeitsgemeinschaften Energie und Umwelt sowie Baukultur, mit je einer eigenen Homepage genutzt werden könnte. Die Verwaltung soll hierfür die Kosten eruieren.

Antwort:
Die Einrichtung, die Übernahme der Daten sowie der Aufbau der Website ist kostenlos. Jedoch fallen für das Hosting der Webseite, für Lizenzgebühren und für das Sicherheitspaket aktuell insg. 499,80 Euro an. Der Förderverein entwickelt die Homepage laufend weiter. Es können jederzeit Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge vorgebracht werden. Im Bearbeitungsprogramm findet sich auch eine Anleitung. Bei Neuerungen erfolgen Mitteilungen an die Nutzer. 
Bei Fragen gibt es die Möglichkeit für eine Hilfestellung per Telefon. Hier erfolgt meist ein Rückruf durch den Förderverein. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit das Anliegen per E-Mail einzureichen. Aus Erfahrung erfolgt dann meist innerhalb 1-2 Tagen eine Rückmeldung. 
Hier der Kontakt zum Förderverein: info@foerderverein-regionale-entwicklung.de
Tel.: 0331 550 474 00


MGR Heuschneider: 
Es wird angeregt, durch das Anbringen eines Hinweisschildes die Fußgänger vor dem Klosterareal zur Nutzung des Geschichtspfades zu bewegen (TOP Sonstiges in GR-Sitzung vom 07.12.2023).
Antwort: 
Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung dieses Vorschlages.

MGR Raßhofer: 
Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll an der Kreuzung Am Ranhart/Einfahrt Kreuzbichlweg geprüft werden, ob ein Spiegel für die Verkehrsteilnehmer angebracht werden kann.
Antwort: 
Dieser Vorschlag wird in der nächsten Verkehrsschau behandelt.

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

BGM Hauser:
Die Sendung QUER vom Bayerischen Rundfunk hat am 06.02.2024 im Hallenbad Ascholding ein Interview zum Thema Flüchtlinge mit dem Ersten Bürgermeister Josef Hauser durchgeführt.

MGR Pallauf
In Baiernrain steht am Pumpenhaus seit längerer Zeit ein PKW mit gelben Nummernschild. Er bittet um Überprüfung. 

MGR März: 
Frägt an, ob an in Ascholding dem Abzweig von  Isarstraße zur  Auenstraße  eine Straßenlampe aufgestellt werden kann, weil es dort sehr dunkel ist.


MGR Kanzler: 
Es wird vorgeschlagen die Straßendecke vom Ortsende Schönegg bis Ried zu sanieren, weil diese in einem schlechten Zustand ist. 


MGR Häsch:
Auf der St2073 von Dietramszell in Richtung Humbach, bei der ersten Einfahrt nach Manhartshof ist ein großes Schlagloch in der Straße. Er bitte um Mitteilung an die Straßenmeisterei Wolfratshausen.

Datenstand vom 30.08.2024 09:21 Uhr