Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Aktuelles
1.1 Aktuelles in Bildern
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.02.2024
3 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
5 Bauleitverfahren
5.1 Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebeit Am Schmiedberg" - Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs
5.2 Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Erschließung
5.3 Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
5.4 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 u. 4 Abs. 2 BauGB
6 Vorstellung der Ergebnisse der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022
7 Hallenbad Ascholding; Antrag der Arbeitsgemeinschaft Baukultur auf Zwischennutzung des Hallenbads Ascholding für kulturelle Zwecke, zunächst befristet auf ein Jahr; Stellungnahme des Kreisbauamtes
8 ÖPNV - derzeit bestehende gemeindliche Buswartehäuschen
9 Annahme von Spenden 2024
10 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
11 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 05.03.2024.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 05.03.2024.pdf

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1. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö 1

Diskussionsverlauf

keine Punkte

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1.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 1.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Erster Bürgermeister Hauser berichtet anhand von Bildern über 
  • den derzeitigen Bauzustand des alten Schulhauses in Linden
  • die geplante Erneuerung des Brückengeländers in der Auenstraße
  • die Installation der Außenbeleuchtung beim B-/C-Bau der Schule
  • die Anbringung des Defis (Spende) am Gemeinschaftshaus Linden
  • den Abbruch des ehem. FFW-Hauses Ascholding
  • die Sanierung des Weges von Lochen Richtung Kreuzungsbereich Erlach-Otterfing
  • die Übergabe des FFW-Fahrzeuges LF10 von Dietramszell nach Ascholding am 15.02.24
  • die Inbetriebnahme des neuen FFW-Fahrzeuges GW-L2 bei der  FFW Dietramszell am 16.02.24
  • die Isolierung der Lüftungsrohre, der Einbau des Schaltschrankes sowie die Anbringung der Beschilderung am neuen FFW-Hauses Ascholding
  • die geplante Sanierung der Friedhofsmauer am Kreuzbichl und die hier zuvor durchgeführte Entfernung des Efeus durch den Bauhof. Dadurch wurden  Kosten von 6.500€ gespart
  • die Fertigstellung des neuen Tores am Friedhof Kreuzbichl
  • die Entfernung des Zaunes zwischen der Krippe und dem Gemeinschaftshaus in Linden und einer damit verbundenen Vergrößerung der Spielfläche
  • die zum Geschichtspfad nachträglich angefertigte Tafel über die Geschichte des Ordens der Salesiannerinnen sowie deren Aufstellung am Klostervorplatz
  • die Häckselarbeiten zur Gewinnung von Hackschnitzel  beim Kiesgrubenparkplatz
  • die Montage von Beton-Lego-Steinen als Begrenzung für den Hackschnitzelstadl bei der Kläranlage
  • den Austausch eines Hydranten in Ascholding
  • die Herrichtung von Material aus der Kiesgrube für künftige Wegesanierungen
  • die Entfernung der morschen Linde am Kirchplatz Ascholding sowie die geplante Neupflanzung (durch Spenden) in der kommenden Woche
  • die notwendig gewordene Klärschlammentsorgung bei der Kläranlage Leismühl
  • der aktuelle Baufortschritt beim Einheimischenmodell Klessingstraße
  • die Anbringung eines Pfostens beim Klostervorplatz um die Befahrung der Grünflächenkante zu unterbinden
  • die Erneuerung des Krippentores Linden
  • die Herrichtung der Partnerschaftstafel zum 40-jährigen Jubiläum und dass diese künftig am Rathaus angebracht werden soll
  • den Stand der Baustelle der Straße nach Bad Tölz, hier wurde innerhalb von 2 Tagen ein Bereich von 2 km abgefräst
  • die Entfernung der Bepflanzung rund um die Schule
  • den Stand der Generalsanierung der Mittelschule: Das Turnhallendach ist mittlerweile fertig gestellt, im Lehrerzimmer wurden die Fenster eingebaut und der D-Bau wurde isoliert. Derzeit laufen noch die Elektroarbeiten.
  • die Aufstellung von Warnschildern für die Befahrung der Straße zur Waldruh
  • und die Instandsetzung des Weges zwischen Kreuzbichl-Am Kreuzfeld

Diskussionsverlauf

MGR Häsch bittet um Nachfrage bei Herrn von Schilcher bzgl. der Schaffung einer Ausweichstelle für den Gegenverkehr bei der Straße zur Waldruh. Laut BGM Hauser wird die Klärung noch einige Zeit dauern, da Herr von Schilcher in nächster Zeit nicht vor Ort ist.

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 06.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

MGR Gröbmaier beantragt die Korrektur der Niederschrift vom 06.02.2024 im Diskussionsverlauf zu TOP 8 Ö wie folgt: Schlussendlich liegt hängt das weitere Festhalten an der Idee der kulturellen Nutzung des Hallenbades von einer Nutzungsänderung des Objektes ab.

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 06.02.2024 wird mit der o.g. Korrektur genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 09.01.2024:
TOP 4.1 Feuerwehrgerätehaus Ascholding; Honoraranpassung TGA – Planung
Beschluss: 
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der vertragsrechtlichen Zulässigkeit den Auftrag des Ingenieurbüro Weidinger von derzeit 69.667,49 € um 21.131,86 € auf 90.799,35 € zu erhöhen.

Abstimmung:17:1(angenommen)


TOP 6 Sachstand Feststellungsklage Gemeinde Dietramszell gegen Freistaat Bayern

Der Gemeinderat hat am 07.11.2023 mit einem Abstimmungsergebnis von 15:1 beschlossen, dass über die Kanzlei Labbé und Partner eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen ist und einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gestellt werden soll. 
Die Kanzlei Labbé und Partner hat daraufhin am 18.12.2023 die Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. 
Der einstweilige Rechtsschutzantrag gem. § 123 VwGO wurde zurückgestellt, da es aufgrund der Aussage, dass bis März 2023 keine weiteren Zuweisungen erfolgen sollen, der Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit) fehlt. 
Der Rechtsschutzantrag ist jedoch fertiggestellt und kann jederzeit auslaufen. Sollte sich Anfang 2024 ein konkretes Zuweisungsdatum herauskristallisieren bei dem nicht klar ist wo die Flüchtlinge untergebracht werden sollen, muss die Gemeindeverwaltung schnellstmöglich die Kanzlei informieren damit diese dann handeln kann.

Beschluss:
Zur Kenntnisnahme


TOP 7 Annahme von Spenden 2023

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spende (im Wert von: 209 € netto) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu.
 
Abstimmung:18:0(angenommen)

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4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Finanzhausschuss hat in den Sitzungen am 23.01.2024 und am 22.02.2024 über den Haushaltsentwurf beraten. In seiner Sitzung am 22.02.2024 hat der Finanzausschuss den beigefügten Haushaltsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Frau Laß stellt den Haushalt 2024 und den Finanzplan vor.

Diskussionsverlauf

MGR Häsch mahnt an, dass zur Stärkung der Einnahmesituation der Beschluss zu TOP 6 Ö der Gemeinderatssitzung vom 02.10.2019 bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes Am Kreuzfeld mit dem Ziel einer Wohnbebauung auf dem gemeindeeigenen Grundstück endlich umgesetzt werden soll.
 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         16.342.050 €
und 
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit             9.165.100 €.

§ 2
Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.                                                
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                 320 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                         320 v. H.
2. Gewerbesteuer                                                                          320 v. H.                                                        
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.                
Dietramszell, ……………………

Josef Hauser
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage des Haushaltsplanes 2024 enthaltenen Finanzplan bis zum Jahr 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebeit Am Schmiedberg" - Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 09. Januar 2024 hat der Gemeinderat die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ um die Fl.-Nr. 34/2 und 31/1 jeweils Gemarkung Dietramszell beschlossen. Neben der Aufnahme in den Geltungsbereich wurde auch beschlossen die Eigentümer an den Plankosten des Bauleitverfahrens durch städtebaulichen Vertrag zu beteiligen, sofern ein Vorteil in Form einer baulichen Erweiterung generiert wird. Die Eigentümer haben mit Schreiben vom 02.02.2024 die Herausnahme ihrer Flurnummern beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Herausnahme der Fl.-Nr. 34/1, 34/2 und 34/4 Gemarkung Dietramszell aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“. Die Beschlüsse vom 09. Januar 2024 gelten somit als aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Erschließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 09. Januar 2024 wurde im Rahmen eines Tagesordnungspunktes welches das Bauleitverfahren betrifft über die Erschließung diskutiert. Die Eigentümer der Flurnummern 34/1 und 34/2 bezweifeln in einem offenen Brief an den Gemeinderat die Erschließung des Gewerbegebiets über den Eigentümerweg Fl.-Nr. 164 Gemarkung Dietramszell. 
Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Abs. 3 BayStrWG
Bei einem Eigentümerweg der öffentlich gewidmet ist, laut Bestandsverzeichnis erfolgt dies hier am 19.06.2018, handelt es sich nicht um eine private Verkehrsfläche, sondern um eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Erschließung des Gewerbegebiets ist somit nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO gesichert, da künftige Vorhaben an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen.  Die Beschaffenheit der Erschließungsstraße, also ob und inwiefern die Befahrbarkeit des Weges „Am Schmiedberg“ für die Erschließung ausreichend ist, wird in den jeweiligen Antragsverfahren geprüft und beurteilt. Die Straßenbaulast liegt laut Bestandverzeichnis bei den Eigentümern. Eine öffentlich-rechtliche Regelung der Kostenteilung durch Gemeinderatsbeschluss ist daher unzulässig.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Hauser stellt die Sachlage zur Kenntnis dar. Die Fassung eines Beschlusses ist nicht  erforderlich. 

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5.3. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 5.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Planugsverband Äußerer Wirtschaftsraum München legt nun einen Entwurf in der Fassung vom 05.03.2024 im Gemeinderat zur Abstimmung vor. Bebauungsplanentwurf vom 19.07.2022 wurden um die getroffenen Beschlüsse ergänzt. Zusätzlich schlägt der PV München noch weitere Ergänzungen der Festsetzungen vor. Des Weiteren legt der PV München noch Schnittansichten vor auf deren Basis die Höhenfestsetzungen getroffen wurden. 

Diskussionsverlauf

Bei Punkt 3.2 der Festsetzung zur Höhenkote soll klar gestellt werden, dass die Höhenkote sich auf die Oberkante fertiger Fußboden EG bezieht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Ergänzung zur Frühzeitigen Beteiligung hinsichtlich der Umweltbelange und macht sich den Abwägungsvorschlag zu eigen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

 2. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“, 9. Änderung in der Fassung vom 05.03.2024.

3. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 05.03.2024 und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Beide Verfahrensschritte sollen zeitgleich durchgeführt werden. 

4. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben und die weiteren Schritte vorzunehmen. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5.4. 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung, Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 u. 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 5.4

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 09. Januar 2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße i. d. F. v. 09.01.2024 gebilligt und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 17.01.2024 bis 16.02.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße i. d. F. v. 05.03.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Gröbmaier war kurzzeitig nicht im Raum. MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Vorstellung der Ergebnisse der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 6

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Elisabeth Disl, stellt die Ergebnisse der Prüfung des Haushaltsjahres 2022 vor.

Diskussionsverlauf

zur Kenntnis genommen

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7. Hallenbad Ascholding; Antrag der Arbeitsgemeinschaft Baukultur auf Zwischennutzung des Hallenbads Ascholding für kulturelle Zwecke, zunächst befristet auf ein Jahr; Stellungnahme des Kreisbauamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Für die vorübergehende Nutzung des Hallenbades Ascholding für kulturelle Zwecke, befristet auf ein Jahr, ist ein entsprechender Antrag zur Nutzungsänderung mit den üblichen Anlagen zu stellen.

Diskussionsverlauf

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8. ÖPNV - derzeit bestehende gemeindliche Buswartehäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

In der nicht-öffentlichen GR-Sitzung vom 05.09.2023 wurde unter TOP 8 die Reparatur von verschiedenen Bushäuschen im Gemeindegebiet angesprochen und vorgeschlagen, eine Liste der existierenden Bushäuschen und deren baulichen Zustand darzustellen.
Diese Liste wurde von der Verwaltung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

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9. Annahme von Spenden 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

Gemäß den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern muss der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss die Annahme der Spende erklären. Die gesamte Spendenliste wird am Ende des Jahres an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spenden (2.950 €) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

Fragen aus TOP 11 ö der GR-Sitzung vom 06.02.2024:
MGR Pallauf: In Baiernrain steht am Pumpenhaus seit längerer Zeit ein PKW mit gelben Nummernschild. Er bitte um Überprüfung.
Antwort: Das Fahrzeug steht nicht mehr dort.

MGR März: Fragt an, ob in Ascholding an dem Abzweig von der Isarstraße zur  Auenstraße eine Straßenlampe aufgestellt werden kann, weil es dort sehr dunkel ist.
Antwort: Beim Bayernwerk wurde ein Angebot für eine neue Straßenlampe angefordert.

MGR Kanzler: 
Es wird vorgeschlagen die Straßendecke vom Ortsende Schönegg bis Ried zu sanieren, weil diese in einem schlechten Zustand ist. 
Antwort: Die Straße war schon auf unser folgenden Liste für anstehende Straßensanierungen. Leider verläuft die Straße zwischen Schönegg und Ried teilweise auf Privatgrund und die Grenzen sind noch nicht erstmalig festgestellt. Hier die Auflistung: Schönegg – Ried; Föggenbeuern – Thankirchen (Waldstück); Podling – Peretshofen (Dehnungsfugen!); Föggenbeuern – Hölching; Ascholding Fichtenstraße; Ascholding Am Dorfbach; Rampertshofen; Bairawies Richtung Punding; Leismühl-Thankirchen; Berg-Kolbing; Neukolbing, Wörschhauser Str.; Am Ranhart.

MGR Häsch:
Auf der St2073 von Dietramszell in Richtung Humbach, bei der ersten Einfahrt nach Manhartshof ist ein großes Schlagloch in der Straße. Er bitte um Mitteilung an die Straßenmeisterei Wolfratshausen.
Antwort: Das Schlagloch wurde am 12.02.2024 per Mail an die Straßenmeisterei Wolfratshausen gemeldet.

Frage zu TOP 7 ö der GR-Sitzung vom 06.02.24
MGR Häsch fragt zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben an, warum die Deckung durch Gewerbesteuermehreinnahmen erfolgt, obwohl die Wasserversorgung ja nicht im allgemeinen Haushalt ist und kostenrechnend sein muss:

HH-Stelle
Planansatz
AO-Soll
Überschreitung
Begründung
Deckung durch
8150.68500 Kalk. Verzinsung Wasser
108.500,00€ 
159.014,27€ 
     50.514,27€ 
aufgrund neuer Kalkulation
Mehreinnahmen 9000.00300

Antwort:
Es ist richtig, dass der Bereich Wasserversorgung sich selbst decken muss. Allerdings erfolgt nur alle 4 Jahre eine Kalkulation, bei der dann Über-/Unterdeckungen dadurch ausgeglichen werden, dass der Fehlbetrag/Überschuss in die Gebührenberechnung der nächsten Jahre mit einfließt. Das bedeutet, wenn sich bei der Kalkulation jetzt ein Fehlbetrag ergibt, dann steigen in 4 Jahren die Gebühren um diesen auszugleichen. Im aktuellen Haushalt muss allerdings erstmal der allgemeine Haushalt zur Deckung herangezogen werden.

Diskussionsverlauf

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

MGR Kanzler:
Bei der Fläche zwischen Zebrastreifen am Kloster und dem Geschichtspfad parken immer wieder Autos. Hier sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dies zu unterbinden.

Datenstand vom 30.08.2024 09:11 Uhr