Datum: 02.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Aktuelles
1.1 Aktuelles in Bildern
1.2 Quartalsbericht I/2024
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.03.2024
3 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
4 Möglichkeiten der Reduzierung des Defizits im Kindertagesstättenbereich
5 Bauleitverfahren
5.1 Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung und Aufhebungssatzung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
5.2 Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 "Schönegg Nordost" - Festsetzung 3.2 Höhenkote
6 Ortsdurchfahrt Dietramszell, weiteres Vorgehen
7 Jahresrechnung 2022 Gemeinde - Ergebnis und Feststellung
8 Jahresrechnung 2023 Gemeinde Dietramszell - Vorstellung des Ergebnisses
9 Mitteilung LRA SG Kommunalwesen zu der dort vorgelegten Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
10 Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er zur künftigen Strombeschaffung für die Stromabnahmestellen der Gemeinde Dietramszell
11 Annahme von Spenden 2024 (2)
12 Unterbringung von Flüchtlingen, Genehmigung der Nutzungsänderung der "Ökologischen Akademie Linden"
13 Vorraussetzungen für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde
14 Sachstand Regionalplanung Windvorrangflächen
15 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
16 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 02.04.2024.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 02.04.2024.pdf

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1. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 1
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1.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 1.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Erster Bürgermeister Josef Hauser berichtet anhand von Bildern über einen neuen  Wasserablauf in Ascholding Am Unterfeld, den Probeaufbau des mobilen Hochwasserschutzes in Bairawies, das Anbringen von verbreiterten Füßen an den Kirchbänken, über den zum ehemaligen Kindergarten Ascholding verlegten Erdstromanschluss, den Rückbau der Außentreppe am Zwischenbau an der alten Schule in Linden,  die Erneuerung der Drainage am  Feldweg zum Friedhof Kreuzbichl,  den „Sondereinsatz“ des neuen Feuerwehrfahrzeuges Ascholding zur Hochzeit des Kommandanten Florian Sobota,  die neue Schlauchtrocknungsanlage,  die Anfertigung der neuen roten Vorhänge durch die Ehefrauen der Feuerwehreinsatzkräfte,  die neue Garderobe und das Aufstellen der alten Pumpe und  Handschlauchwagen als Dekoration im FFW-Haus Ascholding, die Arbeiten an der neuen Küche im Gemeinschaftshaus Linden (GeLi), das Anbringen der Fenstersicherungen, die Reparatur der Toilettentrennwände und den Austausch der Kellerroste am Kindergarten Ascholding, das Wiederherrichten des Parkplatzes vor dem Kindergarten Linden, die Entwicklung der Bauarbeiten der neuen Häuser in der Klessingstraße Ascholding, die Neupflanzung der Linde und das Baumspenderschild welches im Wartehäusl am Kirchplatz Ascholding angebracht wurde,  das Erneuern des Geländers am Kirchweg in Linden,  die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes im alten Serverraum, die Neugestaltung der Nische im Treppenhaus und über die Neugestaltung des Trauungszimmers im Rathaus durch das Anbringen von neuen Lampen und Bildern sowie der Farbauffrischung der Wände,  die Renaturierung des Ebenbergfilz, das Ausbaggern des Graben unterhalb  des Schloßgrabens in Unterleiten, den aktuellen Stand der Sanierung der Mittelschule, den Stand der Sanierung der St2368 vom Abzweig Habichau bis Kirchbichl. Zusätzlich berichtet der Erste Bürgermeister von seinem Gespräch mit dem Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber, als Mitglied des Fachbeirats Energie am Landratsamt, und der Überreichung eines offenen Briefes um die Entwicklung des Projektes Wasserkraftanlage Farchet am Loisach-Isar-Kanal voranzutreiben.

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1.2. Quartalsbericht I/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 1.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Erster BGM Hauser stellt den Quartalsbericht für das 1. Quartal 2024 vor. Hier werden vierteljährlich die Entwicklungen in folgenden Bereichen vorgestellt:
Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Schuldenstand, Höhe der Rücklage, Anzahl der Bauänträge und der Bauleitplanung, Einwohnerentwicklung, Geburten und Sterbefälle, Trauungen, Auslastung der Kindergärten und Krippen und der Mittagsbetreuung und Pegelstände der Brunnen. 

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 05.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 2

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 05.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 3

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 06.02.2024:
TOP 4.1 Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Dietramszell; Bauteil D + Turnhalle; Nachtragsvergabe Fenster, Außentüren und Beschattung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag der Firma Dandl aus Friedolfing, in Höhe von 179.306,82 €, um 87.228,19 €, auf 266.535,01 € zu erhöhen.
 Abstimmung: 20:0 (angenommen)

TOP 5.1 Umbau ehem. Kindergarten Ascholding und ehem. Schulhaus Linden
Beschluss 1:
Die Beschlüsse des Gemeinderates vom 02.07.2019, 10.12.2019 sowie vom 11.01.2022 bezüglich der damals gültigen Förderbedingungen (Zuschuss 30% / 60% Darlehen für förderfähige Kosten) und den jeweiligen Umbauvarianten werden aufgehoben.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt den Umbau des alten Kindergartens in Ascholding im Bestand (162 m² Wohnfläche), sowie einer Laufzeit des Darlehens von 30 Jahren.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt den Umbau des alten Schulhauses in Linden im Bestand (ohne Ersatzneubau des Zwischenbaus) (273 m² Wohnfläche), sowie einer Laufzeit des Darlehens von 30 Jahren.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte einzuleiten und die notwendigen Verträge abzuschließen.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

TOP 5.5 Einheimischen Modell Lochen West - Darstellung Veräußerung anhand EHM Typ II 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung der beiden Grundstücke im Sondereinheimischenmodell Lochen West. Hier gelten grundsätzlich die Regelungen des EHM Typ I mit der Ausnahme, dass ein Vermögen von 450.000 Euro vorhanden sein darf.
 Abstimmung: 20:0 (angenommen)

TOP 5.6 weitere Nutzung Liegenschaft Untermühltal 5

Beschluss :
Der Gemeinderat beschließt das Anwesen Untermühlthal 5 wie im Bestand zu vermieten. Der Mietzins soll 7 € / m2  Wohnfläche betragen.
Abstimmung: 18:2 (angenommen)

TOP 7 Sachstand Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Gemeinde Dietramszell gegen Freistaat Bayern - Wegfall Eilbedürftigkeit

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Eilrechtsschutzverfahren als erledigt erklärt wird.
Abstimmung: 20:0 (angenommen)

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4. Möglichkeiten der Reduzierung des Defizits im Kindertagesstättenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2024 ö 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Durch den Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.02.2024 folgender Beschluss gefasst: 
Der Finanzausschuss beauftragt die Fachbereichsleitung der Kindertagesstätten anhand der nachfolgenden Maßnahmen darzustellen, welche Mehreinnahmen für die Gemeinde generiert werden könnten und welche finanziellen Auswirkungen dies auf die Eltern hätte. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen:
  • Ausbau Buchungszeiten der Krippe auf 5 Tage 
  • Geschwisterermäßigung erst ab dem 3. Kind
  • Einführung einmalige Gebühr (Verbrauchs- und Aufnahmegebühr)
  • Wegfall der Gebührenumstellung bei unterjährigem Verbleib in der Krippe
  • Umbuchung der gewählten Buchungszeit nur 2 X im Jahr
  • Änderung Buchungszeitfenster, Abholung Kindergarten / Krippe 14:30 statt 14:00 Uhr

Abstimmungsergebnis 8:0 (angenommen)

Diskussionsverlauf

Da eine schriftliche Stellungnahme des Elternbeirats Dietramszell nicht rechtzeitig vorlag wird von MGR Fuchs vorgeschlagen den TOP auf die Maisitzung zu vertagen.

Beschluss

Beschluss:
MGR Fuchs stellt einen Antrag auf Vertagung dieses TOPs in die GR-Sitzung am 07.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
MGR Gams war nicht anwesend.

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5. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 5
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5.1. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 "Obermühltal", 1. Änderung und Aufhebungssatzung - Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beschließend 5.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 06. Februar 2024 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung in der Fassung vom 06.02.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.02.2024 bis 15.03.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur öffentlichen Auslegung bzw. zur Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten und gemäß Abwägung geänderten Planunterlagen des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung in der Fassung vom 02.04.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Der Bebauungsplan Dietramszell Nr. 11 „Obermühltal“, 1. Änderung und Aufhebungssatzung in der Fassung vom 02.04.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 "Schönegg Nordost" - Festsetzung 3.2 Höhenkote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö informativ 5.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In der GR-Sitzung am 05.03.2024 wurde der TOP 5.2. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB behandelt. In der Diskussion kam die Frage nach der Festsetzung unter Punkt 3.2 zur Höhenkote auf. Die Verwaltung wurde beauftragt dass diese Festsetzung klar gestellt werden soll und dass ich die Höhenkote auf die Oberkante fertiger Fußboden EG bezieht. Die Höhenfestsetzung in der Bebauungsplanänderung wurde aufgrund des Geländeverlaufs bewusst so vom Planungsverband gefasst, um in der Ausführungsplanung keine Probleme zu schaffen, wenn der Fußboden doch 10 cm höher oder tiefer liegen soll. Aus städtebaulicher Sicht ist das nach Einschätzung des Planungsverbandes auch nicht relevant, da die Kubatur des Gebäudes die gleiche bleibt. 
Da in den gefassten Beschlüssen des Gemeinderats die Änderung der Festsetzung 3.2 nicht explizit mitbeschlossen wurde hat sich die Bauverwaltung in Absprache mit Herrn Bürgermeister Hauser und unter Berücksichtigung der Einschätzung des Planungsverbandes dazu entschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit den gebilligten Planunterlagen i. d. F. v. 05.03.2024 durchzuführen. Dieses Vorgehen wird vorgeschlagen um so einen Abschluss der Bebauungsplanänderung und der Flächennutzungsplanänderung vor der Sommerpause 2024 sicher zu stellen. Die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB könnten auch wieder zurückgezogen werden, sofern der Gemeinderat die Einschätzung der Bauverwaltung nicht teilt.

Beschluss

Der GR stimmt dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Ortsdurchfahrt Dietramszell, weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beratend 6

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat  berät über die zukünftige Gehwegführung im Bereich „Am Richteranger“ und dem Schulparkplatz.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat sehr kontrovers diskutiert. MGR Fuchs sieht ein Problem bei der mehrfachen Querung der Straße. MGR Gröbmaier wünscht sich einen durchgehenden Weg. MGR Kranz und MGR Kanzler sind für einen südlichen Gehweg. MGR Heuschneider und MGR Suttner weißen auf die angespannte Parkplatzsituation hin. MGR Gams sieht einen Bedarf für einen Zebrastreifen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung des Gehweges auf der Bachseite wie ursprünglich geplant auszuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Wiedererrichtung eines Gehwegs auf der Seite der  Richterangerwiese und Schulhauses mit einer Breite von 1,50 m in Asphaltbauweise. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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7. Jahresrechnung 2022 Gemeinde - Ergebnis und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Jahresrechnung 2022 wurde am 20.03.2023 erstellt und dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Sie schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt        14.968.406,32 €
Vermögenshaushalt          7.333.909,39 €
Gesamthaushalt                22.302.315,71 €

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2022 einen Stand von 5.218.757,81 € auf.

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 ist abgeschlossen. Der Prüfbericht wurde in der Gemeinderatssitzung am 05.03.2024 vorgestellt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest. Das Ergebnis ist dem Protokoll als Bestandteil beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 erteilt der Gemeinderat dem Ersten Bürgermeister Josef Hauser Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
BGM Hauser hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Jahresrechnung 2023 Gemeinde Dietramszell - Vorstellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö informativ 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Jahresabschluss 2023 wurde am 13.03.2024 erstellt und ist dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen.

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9. Mitteilung LRA SG Kommunalwesen zu der dort vorgelegten Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

Mit Schreiben vom 07.03.2024 legte die Kämmerin Frau Laß den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Dietramszell sowie den dazugehörigen Beschluss des Gemeinderats der Aufsichtsbehörde am Landratsamt SG 41 – Kommunalwesen vor. Die Prüfung der Rechtsaufsicht ist abgeschlossen. Der Haushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Eine Genehmigung ist daher nicht erforderlich.

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10. Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er zur künftigen Strombeschaffung für die Stromabnahmestellen der Gemeinde Dietramszell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die aktuellen Stromlieferverträge mit Energie Südbayern laufen bis zum 31.12.2024. Die Stromlieferverträge wurden bis jetzt immer ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde hausintern gemacht. Nunmehr hat sich eine andere Möglichkeit der Strombeschaffung ergeben. 
Die Gemeinde Dietramszell ist Gesellschafterin in der 17er Oberlandenergie GmbH. Die 17er Oberlandenergie GmbH ist ein Zusammenschluss der Gemeindewerke Murnau und den Stadtwerken Bad Tölz, Geretsried, Penzberg und Wolfratshausen sowie über 30 weiterer Gemeinden im Oberland in Bayern. Es besteht keine private Beteiligung. Sie sind damit eine kommunale Energieeinkaufsgemeinschaft. Sie bietet als regionaler Energieversorger Ökostrom- und Ökogasprodukte für Kommunen, Gewerbekunden und Privatkunden an. Als Sektorenauftraggeber kann die 17er Oberlandenergie GmbH vergabefrei Energie beschaffen (§ 137 Abs. 1 Ziffer 8 GWB).
Die Gemeinde Dietramszell ist öffentliche Auftraggeberin und grundsätzlich verpflichtet ihren Strombedarf bzw. Energiebedarf auszuschreiben. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht, wenn ein sog. Inhouse-Geschäft (§ 108 GWB) vorliegt. Grundsätzlich lässt sich eine Inhouse-Vergabe unmittelbar mit der 17er Oberlandenergie GmbH gestalten, da an dieser keine privaten Gesellschafter beteiligt sind. Einer solchen Gestaltung steht aber ggf. der „gewerbliche“ Stromumsatz der 17er Oberlandenergie GmbH mit den Gemeindewerken zum Zwecke des weiteren Stromhandels im Wege. Dieser könnte als „schädlicher“ Drittumsatz angesehen werden, der ein Inhouse-Geschäft behindert.
Aus diesem Grund soll durch die 17er Oberlandenergie GmbH eine 17er Kommunalpartner GmbH errichtet werden, damit die Beschaffung von Energie an die Kommunen in der Oberlandregion in Bayern künftig sicher ohne die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren erfolgen kann. Für die Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH ist die Zustimmung der beteiligten Gemeinden erforderlich.  Die Gemeinde Dietramszell möchte in Zukunft ihren Energiebedarf für (z.B. Strom, Gas etc.) von der zu gründenden 17er Kommunalpartner GmbH beschaffen.

Diskussionsverlauf

MGR Gröbmaier erkundigt sich nach den Kosten der Gemeinde für diese Gründung. Es fallen keine Kosten an, antwortet der Erste  BGM Hauser. Weiterhin wird vom Ersten Bürgermeister mitgeteilt, dass die Gemeinde Dietramszell jederzeit wieder zu dem alten Verfahren der gemeindlichen Stromversorgung zurückkehren kann, wenn sich herausstellen sollte, dass sich durch die neue Regelung doch kein besserer oder vergleichbarer Preis erzielen lässt. 

Beschluss

  1. Der Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er Oberlandenergie GmbH in der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen. Insbesondere wird er ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der 17er Oberlandenergie GmbH der Errichtung der Tochtergesellschaft zuzustimmen.

  1. Die Beschaffung des zukünftigen Energiebedarfs für (z.B. Strom, Gas, etc.) von der 17er Kommunalpartner GmbH wird beschlossen. Der Erste Bürgermeister wird  ermächtigt, entsprechende Lieferverträge abzuschließen und alle weiteren erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Annahme von Spenden 2024 (2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

Gemäß den Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern muss der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss die Annahme der Spende erklären. Die gesamte Spendenliste wird am Ende des Jahres an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der nachstehend aufgelisteten Spenden (1.650 €) an die Gemeinde Dietramszell für den bezeichneten Zweck zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Unterbringung von Flüchtlingen, Genehmigung der Nutzungsänderung der "Ökologischen Akademie Linden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 12

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die Nutzungsänderung des Tagungs- und Gästehauses der Ökologischen Akademie Linden zur Unterbringung von Asylbegehrenden/Flüchtlingen, befristet auf zehn Jahre, wurde vom Landratsamt Bad Tölz mit Bescheid vom 28.02.2024 genehmigt.

Diskussionsverlauf

MGR Gröbmaier fragt nach, ob bei 113 Bewohnern ein Sicherheitsdienst im Gebäude installiert wird, ob eine Bushaltestelle an der Ökö-Akademie platziert werden kann und wie es um die Brandalarmierung in dem Gebäude steht. Diese Fragen werden, laut dem 1. BGM Hauser, an das Landratsamt zur Beantwortung weitergegeben. 

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13. Vorraussetzungen für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 13

Sachverhalt Gemeindeblatt

MGR Fuchs wurde von einem Bürger angesprochen, unter welchen Voraussetzungen einem Bürger die Ehrenbürgerwürde verliehen werden kann. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde basiert auf Art. 16 der Gemeindeordnung (GO). Die Gemeinden haben damit die Möglichkeit, Persönlichkeiten, die sich besonders um die Gemeinde verdient gemacht haben, gebührend zu würdigen. Der Gemeinderat beschließt über den schriftlichen und begründeten Antrag in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die offizielle Ernennungsurkunde wird dann z.B. im Rahmen einer Bürgerversammlung ausgehändigt. Zum Zwecke einer einheitlichen Regelung, gerade wenn mehrere Arten von Würdigungen praktiziert werden, kann die Gemeinde dies auch in einer Satzung regeln.

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14. Sachstand Regionalplanung Windvorrangflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 14

Sachverhalt Gemeindeblatt

Vom Planungsverband Region Oberland (RPV 17) dem die Landkreise Bad Tölz – Wolfratshausen, Miesbach, Weilheim und Garmisch – Partenkirchen angehören wird der Regionalplan fortgeschrieben. Den Vorsitz führt der hiesige Landrat Josef Niedermaier. Ein Thema bei der Fortschreibung ist dabei seit dem sogenannten Osterpakt aus dem April 2022 die Ausweisungspflicht für Windkraftanlagen. In der Kabinettssitzung am 17.05.2022 wurde im Bayerischen Landtag der Bayerische Energieplan verabschiedet. Darin ist geregelt, dass bis zu 2 % der Landesfläche von Bayern für Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. Die Umsetzung der Ausweisung muss über die Regionalplanung geregelt werden. 
In der Folge wurde festgelegt, dass bis 2027 1,1 % der Staatsfläche ausgewiesen werden müssen. Bis Ende 2032 muss die Ausweisung von gesamt 1,8 % der Landesfläche umgesetzt sein. Für die Region 17 sind umgerechnet die 1,1 % der Regionsfläche ca. 4.350 ha und die 1,8 % der Regionsfläche entsprechen 7.120 ha.
Aus dem Erreichen bzw. Nichterreichen dieser Ziele ergibt sich:
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung:
- Aufhebung der 10 H Regelung
- Entfall der regionalplanerischen und kommunalen Ausschlusswirkungen

  • Bei Erreichen der Flächenziele:
- Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) für WKA entfällt außerhalb der Windenergiegebiete

Die Auswahl der Flächen erfolgte nach Kriterien im Ausschlussverfahren. Im ersten Schritt wurden Tabukriterien („harte“ Ausschlusskriterien) wie z.B. Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriegebiete, Wohnnutzungen im Außenbereich, Naturschutzgebiete, Alpenraum, Fließ- und Standgewässer und Vorranggebiete für Bodenschätze über die Karte gestülpt.
Im zweiten Schritt wurden dann Restriktionskriterien („weiche“ Ausschlusskriterien)  wie z.B. Pufferzuschlag zur Wohnbauflächen, FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wiesenbrütergebiete, Alpenraum, Vorranggebiete für Hochwasser und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze über den Plan gelegt. 
Nach Abzug aller von Tabu- und Restriktionskriterien behafteten Flächen verbleiben die Potienzialflächen bzw. Suchräume. Die verbliebenen Potienzialflächen wurden dann mittels Einzelfallbetrachtung auf mögliche Konflikte der Windkraftnutzung mit den Belangen vor Ort untersucht. Das Ergebnis führte dann entweder zu einem direkten Ausschluss der Flächen oder zu Flächen auf denen Windkraftanlagen möglich sind. 

Der derzeitige Planungsstand ist die konsolidierte Suchraumkulisse. Im nächsten Schritt erfolgt die informelle Kommunenbeteiligung. 
Aus der am 12.03.2024 vorgestellten Suchraumkulisse ergibt sich grob gesagt, dass südlich von Bad Tölz keine Windkraftvorrangflächen sind und die in Frage kommenden Flächen sich überwiegend im Norden der Region Oberland befinden werden. Somit befinden sich auch Flächen im nördlichen Gemeindegebiet von Dietramszell.
In der letzten Sitzung des Planungsverbandes, wo wir online teilnehmen konnten, wurde folgendes weitere Vorgehen mitgeteilt:
Ab Mitte April finden Bürgermeister-Dienstbesprechungen statt in denen die Flächen vorgestellt werden. Im Vorfeld werden alle Gemeinden einen Beteiligungsleitfaden mit Kartenmaterial zur konsolidierten Suchraumkulisse ihrer Gemeinde zugesandt bekommen.
Das bis dato vorgelegte Kartenmaterial ist so grob dargestellt, dass die genau betroffenen Gebiete nicht genau festgestellt werden können. Von der Gemeinde Dietramszell wurden deshalb Karten mit einem geeigneten Maßstab angefordert um hier eine erste Einschätzung vornehmen zu können. Eine Vorstellung im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung alleine ist nicht zielführend.

Verhältnis Regionalplanung zu kommunaler Planung Windenergie:
Die Ausweisung im Regionalplan erfolgt in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Dies bindet die Gemeinde in der gleichen Form wie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete anderer Nutzungen.
Ein Vorranggebiet hat den Charakter eines Ziels der Raumordnung i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG („verbindliche Vorgabe“). Es ist für die bestimmte raumbedeutsame Funktion oder Nutzung vorgesehen. 
Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese nicht mit dem Ziel vereinbar sind. Windenergieanlagen sind in Vorranggebieten Windenergienutzung im Außenbereich privilegiert zulässig.
Im Unterschied dazu sind in Vorbehaltsgebieten den bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen (in diesem Fall Windenergie) bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht bezumessen. Vorranggebiete haben den Charakter eines Grundsatzes der Raumordnung i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG.

Folgende Fragestellungen wurden an den Planungsverband Oberland gestellt und am 22.03.204 folgendermaßen beantwortet:

Sehr geehrter Herr Hauser, 
zu ihren per E-Mail vom 19. März gestellten Fragen sind die Antworten aufgeführt. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei 98 Mitgliedskommunen eine gewisse Bearbeitungszeit notwendig ist. 

1. Kann dort noch mit einer Privilegierung nach § 35 BauGB gebaut werden (Aussiedlerhöfe)?
Die Beantwortung der Frage werden wir Ihnen nächste Woche zukommen lassen, diese wird noch geprüft. 

2. Inwiefern wird die Planungshoheit der Gemeinden durch die Festsetzung von den Gebieten beschränkt?
Die Gemeinde darf bauleitplanerisch keine Festlegungen treffen, die der Nutzung des Vorranggebietes widersprechen würden (z.B. keine widersprechenden FNP-Planungen wie z.B. Golfplatz, Freiflächenphotovoltaik etc.)
Aufgrund § 1 Abs. 4 BauGB sind die Gemeinden an die Ziele der Raumordnung (wozu insbesondere auch Vorranggebiete zählen) gebunden und müssen Bauleitpläne (also Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) an diese Ziele der Raumordnung anpassen. 
Diese Anpassungspflicht beinhaltet die Pflicht, raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen zu unterlassen, die das Ziel der Raumordnung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Daher ist darauf zu achten, dass gemeindliche Bauleitpläne die regionalplanerischen Vorgaben beachten. 
Allerdings sind auch die Ziele der Raumordnung auf eine Konkretisierung durch die Bauleitplanung angewiesen. An den Rändern der Vorranggebiete entstehen aufgrund des Maßstabs 1:100.000 sog. „Randunschärfen“ (s. Frage 4). 100 m in der Natur entsprechen 1 mm in der Karte. Die Gemeinde darf diese Spielräume nutzen und durch Ihre Bauleitplanung ausfüllen.
Zudem können im Regionalplan sog. „weiße Flächen“ bestehen, die weder Vorrang-/ Vorbehaltsgebiet noch Ausschlussgebiet sind. Diese Flächen dürfen von den Gemeinden frei beplant werden. Zudem besteht gem. § 245e Abs. 5 BauGB ein erleichtertes Zielabweichungsverfahren. 


3. Kann dort nichts mehr anderes errichtet werden als Windkraftanlagen? (Wir haben eine Überplanung des Gemeindegebietes für Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeiten lassen) Kann dort noch eine solche Anlage gebaut werden?
Hierzu folgende Ausführungen aus dem Energieatlas Bayern (https://www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/photovoltaik/themenplattform-photovoltaik/regionalplanung)
„Auch in Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen (LEP 6.2.2 Z) erscheint die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen, welche flächendeckend und im Hinblick auf Ihre Wirtschaftlichkeit über einen längeren Mindestzeitraum hinweg betrieben werden müssen, mit der vorrangigen Nutzung grundsätzlich nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der Flächen auf das bayerische Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz. Im Einzelfall kann jedoch von vollumfänglich anrechenbaren Windenergiegebieten ausgegangen werden, wenn einschränkende Voraussetzungen in der Bauleitplanung den PV-Anlagenbetrieb dahingehen limitieren, dass neben der erstmaligen Errichtung von neuen Windenergieanlagen auch die Möglichkeit zum Repowering (ggf. an einem versetzten Standort) alter Windenergieanlagen sichergestellt ist. Insoweit bedarf es einer sorgfältigen Prüfung des jeweiligen konkreten Einzelfalls, ob eine konkurrierende Nutzung für PV-Freiflächenanlagen mit einer vorrangigen Windenergienutzung ausnahmsweise vereinbar sein kann. Eine Vereinbarkeit der beiden Nutzungen wird dabei an Bedingungen im Rahmen der Bauleitplanung für die PV-Freiflächenanlagen zu knüpfen sein, mit der die PV-Nutzung räumlich und zeitlich eingeschränkt wird, um die Durchsetzung der vorrangigen Windenergienutzung abzusichern.“
Hinsichtlich anderweitiger Nutzungen, insbesondere der Errichtung baulicher Anlagen, ist zwischen den Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) und Einzelgenehmigungen (insbesondere Baugenehmigungen) zu unterscheiden. Im Ergebnis wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage in einem VRG Wind nur im Ausnahmefall möglich sein.
Hinsichtlich der Bauleitverfahren gelten die Ausführungen zu Frage 2. Bauleitpläne müssen sich an die Ziele der Raumordnung, hier dem Windvorranggebiet, anpassen. Auch Bauleitpläne, die zuvor erlassen worden, müssen ggf. nachträglich entsprechend überarbeitet werden. Soweit ein Flächennutzungsplan (oder Bebauungsplan) eine Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen in einem Windvorranggebiet vorsieht, ist das grundsätzlich nicht möglich.

4. Wie genau werden die Flächen festgesetzt (Flurnummern genau)?
In den Regionalplänen werden grundsätzlich gebietsscharfe (nicht parzellenscharfe) Festlegungen getroffen, weshalb der Kartenmaßstab der Regionalpläne nach den Richtlinien für die zeichnerische Darstellung 1:100.000 beträgt: 100 m in der Natur entsprechen 1 mm in der Karte. Dieser Maßstab führt zwangsläufig zu einer gewissen Unschärfe in den Randbereichen der Vorranggebiete. Diese regionalplanerische Unschärfe ist gewollt und lässt insbesondere den Kommunen einen gewissen Spielraum, den Regionalplan bei Bedarf zu konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Holzinger
Planungsverband Region Oberland

Übersendung einer konsolidierten Suchraumkulisse:
Mit E-Mail wurde am 25.03.2024 die beiliegende Karte übersandt. Von der Verwaltung wurden in der Karte die Gemeindegrenzen markiert.
In der E-Mail wurde das weitere Vorgehen wie folgt beschrieben:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren, 

im Zuge der Regionalplanfortschreibung zum Thema Windkraftnutzung in der Region Oberland finden ab Mitte April Bürgermeister-Dienstbesprechungen und anschließend die informelle Vorabbeteiligung der Kommunen statt. 
Zum Ablauf und Inhalt der informellen Vorabbeteiligung werden Sie in einem gesonderten Schreiben sowie im Rahmen von Bürgermeister-Dienstbesprechungen informiert. Diese informelle Vorabbeteiligung der Kommunen ersetzt nicht das förmliche Beteiligungsverfahren gemäß BayLplG. 
Im Rahmen der Vorabbeteiligung stellen wir Ihnen für Ihre Kommune vor den Bürgermeister-Dienstbesprechungen hochaufgelöste Kartengrundlagen zur Verfügung. Die Erstellung dieser Karten ist noch nicht abgeschlossen

Bei den Bürgermeister-Dienstbesprechungen wird auch Zeit zur Klärung allgemeiner Fragen sein. Falls noch individuelle Fragen Ihrer Gemeinde bestehen, können wir diese per Videokonferenz gerne nach der Bürgermeister-Dienstbesprechung beantworten. 
Damit Sie sich im Vorlauf und für etwaige Abstimmungen bereits ein besseres Bild für Ihre Kommune machen können, senden wir Ihnen gerne anbei die Regionskarte der konsolidierten Suchraumkulisse (siehe Präsentation PA-Sitzung vom 12.03.2024, Folie 41) in einer höheren Auflösung zu. 

Zur aktuellen Karte:
Die Karte wird Ihnen im Maßstab 1 : 100.000 zur Verfügung gestellt. Dies entspricht der späteren Darstellungsgröße im Regionalplan, da in Regionalplänen grundsätzlich nur gebietsscharfe (nicht parzellenscharfe) Festlegungen getroffen werden. Die späteren Vorranggebiete werden im rechtskräftigen Plan im Maßstab 1 : 100.000 ohne scharfe Grenze dargestellt, was zwangsläufig zu einer gewissen Unschärfe in den Randbereichen der Vorranggebiete führt. Diese regionalplanerische Unschärfe ist gewollt und lässt insbesondere den Kommunen einen gewissen Spielraum, den Regionalplan bei Bedarf zu konkretisieren.
Die aktuelle Suchraumkulisse umfasst nicht die geplanten Flächen für Vorranggebiete, sondern wird nun weiter auf ihre Eignung als mögliches Vorranggebiet untersucht.
Bisher wurden ausschließlich Flächen abgezogen, die sich aus rechtlichen oder faktischen fachlichen Gründen nicht für Windkraft eignen. Innerhalb der aktuellen Suchraumkulisse ist dennoch mit weiteren Konflikten zu rechnen, die zu einer weiteren Verkleinerung der Suchräume führen können. Diese konfliktträchtigen Suchräume wurden zum aktuellen Zeitpunkt nicht von vornherein ausgeschlossen werden, da bisher noch keine abschließende Klärung möglich war. 
Bitte beachten Sie, dass wie angekündigt die konsolidierte Suchraumkulisse nochmals überarbeitet werden musste, so dass sich im Vergleich zur Präsentation im Planungsausschuss am 12.03.2024 die Flächen nochmals geändert haben.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverband weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Holzinger
Planungsverband Region Oberland
Geschäftsstelle Region 17
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Hauser stellt den Sachstand der Regionalplanung in Sachen Fortschreibung Wind dar. Dazu wird eine Karte des Planungsgebietes und daraus das Gebiet der Gemeinde Dietramszell gezeigt. Daraus ergibt sich, dass auf dem Gemeindegebiet im Vergleich zu anderen Kommunen sehr viele Flächen ausgewiesen sind, die weiter auf ihre Eignung untersucht werden.
Aufgrund des von der Bundesregierung vorgegebenen Flächenziel von 1,1 % bis 2027 und von 1,8 %  bis Ende 2032 der Landesfläche muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Flächen nicht mehr gravierend verringen werden. 
MGR Gröbmaier ist mit der Planaufstellung nicht einverstanden, weil auf dem Gebiet der Gemeinde Dietramszell viel mehr Flächen liegen als bei anderen Gemeinden, dies kann man nicht mit dem Schutz der Alpenraumkulisse begründen.  Der Erste BGM Hauser soll dies mit in die Bürgermeisterdienstbesprechung nehmen, wo der derzeitige Planstand nochmals vorgestellt wird.
MGR Pertold und Erster BGM Hauser sind der Meinung, wenn diese Planung schon umgesetzt werden muss, dass dann die Gemeinde aus wirtschaftlichen Gründen auch mitmachen soll und das Feld nicht Fremdinvestoren überlassen werden darf.

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15. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 15

Sachverhalt Gemeindeblatt

zu TOP 11 Ö der GR-Sitzung vom 05.03.2024
MGR Kanzler: Bei der Fläche zwischen Zebrastreifen am Kloster und dem Geschichtspfad parken immer wieder Autos. Hier sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, um dies zu unterbinden.
Antwort:
Der TOP wurde von der Verwaltung für die nächste Verkehrsschau 2024 zur Bearbeitung aufgenommen.

Zu TOP 11 Ö der GR Sitzung vom 06.02.2024

MGR März: Frägt an, ob in Ascholding von dem Abzweig von Isarstraße zur Auenstraße eine Straßenlampe aufgestellt werden kann, weil es dort sehr dunkel ist.


Antwort:
Nach einem am 27.02.2024 erfolgten Ortstermin liegt seit dem 27.03.2024 ein Kostenangebot über 4.209,64 Euro vor. Aus Sicht der Verwaltung erscheint diese Ausgabe unwirtschaftlich, weil damit nur ein kleiner Bereich verbessert werden könnte.

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16. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2024 ö 16

Sachverhalt Gemeindeblatt

MGR Kranz: Die 17er Oberlandenergie bietet E-Carsharing an. Die Verwaltung soll die Voraussetzungen hierfür prüfen und Erfahrungswerte z.B. aus Egling einholen. Der Link zur Homepage lautet: https://17er.com/kommunen/sharing/e-carsharing

Datenstand vom 30.08.2024 08:57 Uhr