Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 04.06.2024.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 04.06.2024(neu).pdf
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1. Einverständnis Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
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2. Aktuelles
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Aufgrund des starken Regens erfolgte durch das staatliche Straßenbauamt Weilheim am 04.06.2024 eine kurzfristige Mitteilung über die Vollsperrung der Staatsstraße 2073 von Ascholding nach Puppling wegen Fahrbahnschäden. Die Umleitung erfolgt ab sofort über die St. 2072 nach Egling und weiter über die St 2070 in Richtung Wolfratshausen.
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2.1. Aktuelles in Bildern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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informativ
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2.1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Der Erste Bürgermeister Hauser berichtet anhand von Bildern über folgende aktuelle Themen:
- 40 jähriges Jubiläum der Partnerschaft mit der französischen Partnergemeinde Baignes-Sainte-Radegonde – Besuch der Partnergemeinde
- Transport des Maibaumes durch de Mitarbeiter des Bauhofs von Dietramszell nach Frankreich
- Fahrt der Dietramszeller vom Hauptbahnhof München mit dem TGV nach Paris
- den Empfang in der Turnhalle von Baignes-Sainte-Radegonde
- die Aufstellung des Maibaumes am Samstag mit vereinten Kräften
- die verschiedenen Aktivitäten und Spiele, welche die Gastgeber für uns organisiert haben
- die für die Gäste aus Dietramszell besonders schön geschmückte Straßen und Häuser
- den zweisprachigen Gottesdienst
- das gemeinsame Abendessen in der Turnhalle
- die Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde zum 40. Jahrestag der Partnerschaft
- das Abschiedsgeschenk, die Freundschaftsbank, von welcher ein Exemplar in Baignes-Sainte-Radegonde und ein Exemplar vor dem Rathaus in Dietramszell aufgestellt wird
- die unversehrte Ankunft unserer Bauhofmitarbeiter in Dietramszell nach der ca. 1300 Km langen Heimreise
- den Regenschaden und die Ausspülung auf der Auffahrt Trischberg
- das Freilegen der Rohre im Augraben
- den Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung nach Rattenberg in Tirol, mit Besuch des lustigen Friedhofes
- die Bohrung der neuen Grundwassermessstelle bei einer aktuellen Tiefe von 81 Meter
- die Straßenschäden Am Dorfbach und Fichtenstraße in Ascholding und die Straßenreparaturarbeiten der Fa. Babic
- die Auffüllung des Straßenbanketts mit Kies an der Feldstraße
- das Anbringen des neuen Aufdruckes am Feuerwehrauto Ascholding
- die Stühlelieferung für das Gemeinschaftshaus in Linden
- die Feierlichkeiten zum Feuerwehrjubiläum in Ascholding
- der eingesammelte Kehrricht
- das von Unbekannten als Pfingstscherz aufgestellte Banner in Ascholding
- das von Unbekannten als Pfingstscherz aufgestellte Hinweisschild vor der ehemaligen Öko-Akademie in Linden
- die Betonierungsarbeiten im Hinterhof des Rathauses beim zukünftigen Carport für das Gemeindefahrzeug
- die neu asphaltierte Staatsstraße 2368 nach Kirchbichl
- den Stand der Elektroinstallationsarbeiten sowie Stand des Fußbodenheizungseinbaus im neuen Erweiterungsbereich der Gemeindebücherei
- den Stand der Fassadenarbeiten im Rahmen der Schulhaussanierung
- den Stand der Schulhaussanierung im Bereich des Rektorats
- den Beginn des Wasserleitungsbaus in Berg Leiten zum 21.05.2024
- die Wehrsanierung in der Auenstraße und den Aufbau eines neuen Geländers durch den Bauhof
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3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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3 | |
Beschluss
Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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4 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 02.04.2024:
TOP 4.1 Erweiterungsneubau Kindergarten Linden; Auftragsvergabe Metallgeländer in der Gartenanlage
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Metallbauarbeiten für einen Handlauf im Garten der KiTa Linden an die Firma Metallbau Heilinglechner zum Angebotspreis von Brutto 5.967,85 € zu vergeben.
Abstimmung: 18:0 (angenommen)
TOP 4.2 Auftragsvergabe Straßensanierungen Fichtenstraße und Am Dorfbach in Ascholding
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Sanierung der Fichtenstraße im Bereich zwischen „Am Unterfeld“ und der Schloßstraße und die Straße „Am Dorfbach“ in Ascholding an die Firma BABIC aus Igling zu vergeben.
Die Sanierung soll zum Bruttoangebotspreis von 34.962,20 € mit einem Vorprofil und doppelter Oberflächenbehandlung durchgeführt werden.
Abstimmung: 18:0 (angenommen)
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5. Bauleitverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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5 | |
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5.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lochen Nr. 1 "Lochen I", 3. Änderung - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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6.3 | |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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5.1 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 06.02.2024 hat der Gemeinderat die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 06.02.2024 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.02.2024 bis 15.03.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Lochen Nr. 1 „Lochen I“ i. d. F. v. 06.04.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.2. 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair - Abwägunsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegunsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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6.2 | |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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beschließend
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5.2 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 06.02.2024 hat der Gemeinderat die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 06.02.2024 beschlossen.
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.02.2024 bis 15.03.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
einsehbar.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung bzw. zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Lochen, Firma Kreitmair i. d. F. v. 04.06.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.3. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", 9. Änderung - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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beschließend
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5.3 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. März 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ in der Fassung vom 05.03.2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 17.04.2024 bis 19.05.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
3. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigten Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 04.06.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung.
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu geben. Der Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“, 9. Änderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2024 tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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5.4. 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.06.2024
|
ö
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beschließend
|
5.4 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. März 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Schönegg Nordost, Rieder Straße in der Fassung vom 05.03.2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 17.04.2024 bis 19.05.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von MGR Bachmeier fest. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung des TOP nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR Bachmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
3. Der Gemeinderat stellt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 04.06.2024 fest.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.06.2024 dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
5. Vorbehaltlich der Genehmigungserteilung, wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schönegg, Rieder Straße ortsüblich bekannt zu machen. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MGR BAchmeier hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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5.5. Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung + Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.5 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.09.2023 bis 16.10.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zum Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 04.06.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.6. 19. Änderung des Flächennutzungsplan im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg - Abwägungsbeschlüsse zur Frühzeitigen Beteiligung + Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 ABs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.06.2024
|
ö
|
beschließend
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5.6 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. September 2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg in der Fassung vom 05.09.2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 14.09.2023 bis 16.10.2023 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsbeschlüsse sind unter https://ris.komuna.net/dietramszell
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans Dietramszell im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg in der Fassung vom 04.06.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.7. Einbeziehungssatzung Obermühltal, 1. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffenlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.7 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 07. November 2023 hat der Gemeinderat die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obermühltal beschlossen. Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Wohn- und Betriebserweiterung der KFZ - Werkstatt Iglhaut geschaffen werden. Dem Gemeinderat wird nun ein Vorabzug des Entwurfs zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorabzug des ersten Planentwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obermühltal mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024.
2. Der Gemeinderat billigt den Vorabzug des Entwurfs des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung Obermühltal in der Fassung vom 04.06.2024 mit Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Planunterlagen sind um die Lage der Ausgleichsfläche (Lageplan) und die Größe der Ausgleichsfläche vor Durchführung der Verfahrensschritten nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu ergänzen. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.8. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 1 "Schönegg Nordost", Teilaufhebung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.8 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
Bei der Gemeinde Dietramszell sind im Mai zwei Anträge auf Aufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ eingegangen. In der Regel wird ein Bebauungsplan aufgehoben, wenn die planerischen Ziele umgesetzt sind. Der Bebauungsplan kann auch in Teilen aufgehoben werden. Aus planungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Aufhebung des Bebauungsplans. Die Bebauung im Plangebiet ist abgeschlossen, die Grundzüge der Planung sind umgesetzt und Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wurden in der Vergangenheit bereits erteilt. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wäre aus planungsrechtlicher Sicht auch nicht notwendig, da die Fläche durch die bereits erfolgte Umsetzung des Bebauungsplans heute derart baulich vorgeprägt ist, dass der § 34 BauGB für eine Beurteilung von Bauvorhaben herangezogenen werden kann.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Teilaufhebung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“. Der Ursprungsbebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 06.10.1966, die 1. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 06.10.1978, die 2. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 22.11.1980, die 3. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 23.02.1984, die 4. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 20.03.1987, die 5. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 16.09.1988, die 6. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 19.07.1994, die 7. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 14.11.1996 und die 8. Änderung des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 1 „Schönegg Nordost“ rechtskräftig seit dem 23.10.2010 werden ersatzlos gestrichen.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Satzungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.9. Außenbereichssatzung Ortsteil Ried - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
|
Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
|
beschließend
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5.9 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 07. Mai 2024 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Ried beschlossen. Ebenfalls wurde vom Gemeinderat der Geltungsbereich (der als Anlage beigefügte Lageplan vom 29.04.2024) der Satzung festgelegt. Ziel der Außenbereichssatzung ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zu klären, sowie die städtebauliche Entwicklung zu steuern und in verträglichem Maß Wohn- und Gewerbebebauung zu ermöglichen. Dabei soll eine ortsverträgliche Lückenschließung grundsätzlich begünstigt werden. Mit der Ausarbeitung der Außenbereichssatzung wurde die Bauverwaltung Dietramszell beauftragt. Die Bauverwaltung legt nun einen ersten Planentwurf in der Fassung vom 04.06.2024 zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat vor.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom ersten Planentwurf der Außenbereichssatzung Ortsteil Ried mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024. Der Umgriff dieser Fassung soll um das bereits errichtete Stallgebäude auf der Flurnummer 1170 erweitert werden.
2. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Satzungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5.10. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 "Am Kreuzfeld", 5. Änderung - Antrag CSU Umsetzung Aufstellungbeschluss vom 02.10.20219
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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informativ
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6.5 | |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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5.10 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 07. Mai 2024 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die örtlichen Gegebenheiten zunächst bei einem Ortstermin von den Mitgliedern des Gemeinderates besichtigt werden sollen.
GR Häsch fordert die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2019 da eine Nichtumsetzung gegen die Bay. Gemeindeordnung Art. 36 verstößt und Haftungsansprüche entstehen können. Im Falle einer Nichtumsetzung wird er dies juristisch überprüfen lassen. Weiter meint er, wenn das Baugebiet nicht umgesetzt wird, entstehen dadurch finanzielle Ausfälle für die Gemeinde. Die Gemeinderäte sind auch für die Erhöhung von gemeindlichen Einnahmen verantwortlich. Desweiteren sind die Gemeinderäte für die Überwachung der Umsetzung von gefassten Beschlüssen zuständig.
Erster Bürgermeister Hauser entgegnet, dass es dem Gemeinderat sehr wohl zu steht einen bereits gefassten Beschluss wieder aufzuheben. Deshalb wird er nach der Beratung auch über die Aufhebung des Beschlusses vom 02.10.2019 abstimmen lassen.
Auf die Frage von GR Xaver Huber warum der Beschluss aus 2019 nicht weiterverfolgt wurde, antwortet der Erste Bürgermeister Josef Hauser, dass dies vor seiner Amtszeit lag. Es gab aber bereits bei der Umsetzung der jetzigen Pflege-WG Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft und es bestand die Befürchtung, dass auch bei der nördlich davon angedachten Bebauung Rechtstreitigkeiten entstehen könnten. Des weiteren gab es andere Bebauungsplanverfahren die damals anscheinend Vorrangig bearbeitet worden sind.
Diskussionsverlauf
GR Häsch fordert die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2019 da eine Nichtumsetzung gegen die Bay. Gemeindeordnung Art. 36 verstößt und Haftungsansprüche entstehen können. Im Falle einer Nichtumsetzung wird er dies juristisch überprüfen lassen. Weiter meint er, wenn das Baugebiet nicht umgesetzt wird, entstehen dadurch finanzielle Ausfälle für die Gemeinde. Die Gemeinderäte sind auch für die Erhöhung von gemeindlichen Einnahmen verantwortlich. Desweiteren sind die Gemeinderäte für die Überwachung der Umsetzung von gefassten Beschlüssen zuständig.
Erster Bürgermeister Hauser entgegnet, dass es dem Gemeinderat sehr wohl zu steht einen bereits gefassten Beschluss wieder aufzuheben. Deshalb wird er nach der Beratung auch über die Aufhebung des Beschlusses vom 02.10.2019 abstimmen lassen.
Auf die Frage von GR Xaver Huber warum der Beschluss aus 2019 nicht weiterverfolgt wurde, antwortet der Erste Bürgermeister Josef Hauser, dass dies vor seiner Amtszeit lag. Es gab aber bereits bei der Umsetzung der jetzigen Pflege-WG Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft und es bestand die Befürchtung, dass auch bei der nördlich davon angedachten Bebauung Rechtstreitigkeiten entstehen könnten. Des weiteren gab es andere Bebauungsplanverfahren die damals anscheinend Vorrangig bearbeitet worden sind.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 02.10.2019 zur Umsetzung des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Dietramszell Nr. 9 Am Kreuzfeld, 5. Änderung auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7
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6. Antworten zu Fragen aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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6 | |
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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7 | |
Sachverhalt Gemeindeblatt
GR Häsch weist darauf hin, dass in Untermühlthal 5, bei den Schrebergärten der Straßenrand am dortigen Bachlauf abgebrochen ist.
GR Kanzler weist darauf hin, dass von der Tölzer Straße 2368, von Hechenberg in Richtung der St 2072 die Kehrmaschine die Straßenverschmutzung entfernen soll.
GR Pertold weist darauf hin, dass der Seitenstreifen an der Einmündung Fraßhausen in Richtung Wörschhausen repariert werden muss.
GR Huber Xaver weist darauf hin, dass die Straße zum Vereinsheim Humbach bis zum Jubiläum der FFW Föggenbeuern repaiert werden soll.
Datenstand vom 30.08.2024 08:39 Uhr